Beurteilung der Tätigkeit des Schwerbehindertenvertreters (Allgemeines)
Beamte werden in einem zeitlichen Rhythmus von vier(4) Jahren beurteilt.
(= Regelbeurteilung).
In einem konkreten Fall verhält es sich wie folgt:
Beurteilungszeitraum = 01.03.2001 bis 28.02.2005
Seit 01.12.2002 = Schwerbehindertenvertreter (örtlich)
zu 40 % freigestellt vom Dienst
Seit 01.01.2005 = Schwerbehindertenvertreter (Gesamtebene)
zu 100 % freigestellt vom Dienst
Fragestellung:
Wie und durch wen wird die Tätigkeit als Schwerbehindertenvertreter (= 40 % der Dienstzeit) beurteilt und wie wirkt sich dieser Anteil auf die Gesamtbeurteilung aus >
Vielen Dank im voraus für hoffentlich informative Antwort-Beiträge.
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