Hallo,
schaue doch einmal unter A-Z "Personalratssitzung" und "Sitzungsteilnahme" und "Ausschüsse" sowie mittels Suchfunktion in Forumsbeiträgen dann wird der Grund deiner Frage bestimmt beantwortet.
Den Grund hast Du ja leider nicht genannt> Also wo wolltest Du und durftest nicht teilnehmen. Doch Ich denke die Hinweise oben führen zu einer Antwort.
Also, der BR/PR darf sich auch zu Gesprächen ohne SchwbV treffen. Genau wie die SchwbV ja auch Gespräche ohne BR/PR führen darf.
Man findet die Aussagen auch in der Kommentierung des § 95 Abs. 4 SGB IX. Wichtig ist immer auch die Frage: "werden Beschlüsse gefasst oder Themen beschlussreif verhandelt", so dass keine Mitbestimmung/ Beratung in den BR/PR-Gremien/ Sitzung erfolgt>
PS: Ergänze doch bitte einmal Dein Profil über die Anzahl der Schwbs