REHACARE (Seminare / Fortbildung)

Peter @, Kaiserslautern, Wednesday, 14.09.2005, 09:49 (vor 6815 Tagen)

Hallo,
wie koennte ich als SchBV eine Freistellung und Kostenuebernahme fuer die REHACARE gegenueber meinem Arbeitgeber durchsetzen>

Peter

REHACARE

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Wednesday, 14.09.2005, 10:36 (vor 6815 Tagen) @ Peter

Hallo Peter,

der Besuch bei der REHACARE ist genau so zu betrachten wie ein Besuch einer Bildungsveranstaltung.

Was zu beachten bzw. wie zu begründen ist siehe hier:
http://www.schwbv.de/04_11_schulungsanspruch_sbv.html

Hilfreich ist es auch immer, wenn du anführst, was der AG davon hat. (aktuelle Hilfsmittel verbessern u.U. die Leistungsfähigkeit eines Koll).

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter

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