Wiedereingliederung (BEM)

Jürgen aus Porta, NRW, Friday, 07.09.2012, 17:25 (vor 4275 Tagen)

Hallo Forumteilnehmer:-P

Haben eine SB Mitarbeiterin ( Gehörlos )als technische Zeichnerin beschäftigt.
Sie war jetzt 1Jahr krank, möchte jetzt wieder arbeiten. Ihr Arzt bescheinigt ihr das sie ab den 10.09 bis 14.09 je 2 Stunden am Tag ab den 17.09 - 28.09 je
4 Std am Tag eingegliedert werden soll. Ab den 1.10 wieder voll ( 35 Std ).
Vor ihrer Krankheit die mit der Behinderung zu tun hatte arbeitete sie 3 Tage
je 5 std.Sie war auch scho beim Werksarzt der ihr bescheinigte das nicht dagegenspicht das sie wieder arbeitet.Der Abteilungsleiter möchte sie aber nicht wiederhaben,weil ein zu großer Aufwand damit verbunden wäre, ihr Arbeitsplatz ist schon durch einen anderen ersetzt worden. Nach mehreren Anfragen der SB an die Personalabteilung zur Stellungnahme,kam keine Antwort.
Nun wurde Sie der BR , SBV, Abteilungsleiter, IA,Integrationsfachdienst,Werksarzt,Personalchef, zu einen BEM gespräch eingeladen am 10.09.Für mich ist das kein BEM Gespräch. Wir haben aber in unserer Firma noch keine BEM abgeschlossen.
der BR und ich SBV befürchten aber das mann ihr ein Aufhebungsvertrag anbieten wird.
Weil in ihrer Abwesenheit eine PC umstellung stattgefunden hat,und man glaubt nicht das sie die Schulung 14 Tage je 6 Stunden am Tag durchhält.
Nach meinen Kenntnisstand kann der AG die Eingliederrung nicht ablehnen wegen § 81 Abs. 4 ,und den Arbeitsplatz muß der AG wieder freimachen.
Wie soll ich in der Runde am Montag vorgehen> Wer kann mit Tipps geben.

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Gruß
Jürgen

Wiedereingliederung

hackenberger, Friday, 07.09.2012, 17:37 (vor 4275 Tagen) @ Jürgen aus Porta

Hallo Jürgen,

die Rechtslage ist klar. Also lese dich noch einmal in diese ein und lege dir Unterlagen zur Argumentation dieser bereit.

Auch, dass die Missachtung des SGB IX und der Rechte der Schwbs ein berehctigtes Indiz für einen Verstoß gegen § 1 AGG darstellen. Die Folgen dann sind ja bekannt.

Ich unterstelle einmal, dass der BR und SchwbV eine Wiedereingliederung positiv sehen und unterstützen.

Daher würde ich vor dem Gespräch mit dem AG ein gemeinsamen Vorgespräch mit dem Integrationsfachdienst, BR SchwbV und Betroffenen angehen.

Auch die Betroffene aufklären dass ein Aufhebungsvertrag auf keinen Fall ohne vorherige rechtliche Beratung durch einen guten Fachanwalt unterschrieben werden sollte. Denn die Folgen eines Aufhebungsvertrages können sehr negativ sein.

Auch den BA Schwb (§ 98 SGB IX) hier in die Pflicht nehmen.

Wiedereingliederung

Jürgen aus Porta, NRW, Friday, 07.09.2012, 19:31 (vor 4275 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard:-P

» Ich unterstelle einmal, dass der BR und SchwbV eine Wiedereingliederung
» positiv sehen und unterstützen.

Natürlich sehen wir es positiv,wollen nur über den Wiedereingliederungstermin sprechen

» Daher würde ich vor dem Gespräch mit dem AG ein gemeinsamen Vorgespräch mit
» dem Integrationsfachdienst, BR SchwbV und Betroffenen angehen.

IFD hatte keine Zeit,habe aber ein Gespräch am Telefon geführt.

» Auch die Betroffene aufklären dass ein Aufhebungsvertrag auf keinen Fall
» ohne vorherige rechtliche Beratung durch einen guten Fachanwalt
» unterschrieben werden sollte. Denn die Folgen eines Aufhebungsvertrages
» können sehr negativ sein.

haben heute ein Gespräch geführt mit den Betroffenen und den BR. Haben ihr die Angst genommen und ihr empfohlen auf keinenfals irgendetwas zu unterschreiben.

» Auch den BA Schwb (§ 98 SGB IX) hier in die Pflicht nehmen.

BA Schwb = Personalchef

Seit den 1.7.2012 erst im Amt.Vorher nur Personalreferentin gewesen.Seit 3 Wochen Ba Schwb.habe vor 3 Tagen versucht mit ihr ein Gespräch zu führen ohne Erfolg. Meinte sogar,SBV ist ein Ehrenamt ,was ich auch zu Hause machen könnte. Da ich nach ihrer Rechnung 12% in der Woche für die tätigkeit der SBV brauche solle ich mir mal überlegen wofür ich mein Gehalt bekomme.habe ihr und auch der BRV erklärt das das Mandatsbehinderung sei,darauf sie : Kommen sie mir nicht mit Paragrafen sie arbeitet schon seit 20 Jahren im Personalwesen.
BR und SBV haben große Probleme mit ihr, da ihr das Wissen fehlt.

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Gruß
Jürgen

Wiedereingliederung

hackenberger, Friday, 07.09.2012, 19:41 (vor 4275 Tagen) @ Jürgen aus Porta

Hallo Jüregn,

» Daher würde ich vor dem Gespräch mit dem AG ein gemeinsamen Vorgespräch
» mit dem Integrationsfachdienst, BR SchwbV und Betroffenen angehen.

» IFD hatte keine Zeit,habe aber ein Gespräch am Telefon geführt.
Kann man auch noch kurz vor dem Termin machen.

» » Auch den BA Schwb (§ 98 SGB IX) hier in die Pflicht nehmen.
» BA Schwb = Personalchef

Das entlastet ihn nicht von seinen Pflichten. Man kann ihm auch klar machen, dass sollte er diesen nicht nachkommen, man dann gegen ihn persönlich ein OWI-Verfahren gem § 156 Abs. 1 Satz 9 SGB IX einleitet. Dann droht ihm persönlich ein OWI von bis zu 10.000,- €

Er soll also den Abteiler zur Ordnung rufen!

Wiedereingliederung

Jürgen aus Porta, NRW, Saturday, 08.09.2012, 15:31 (vor 4274 Tagen) @ hackenberger

Hallo Berhard:-P

Danke für deine wie immer gute und schnelle Antwort.
Trotzdem ist es nicht leicht wenn man einen Personalchef hat , der kein Wissen und Ahnung hat.

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Gruß
Jürgen

Wiedereingliederung

Apanatshi, Bayern, Tuesday, 11.09.2012, 17:27 (vor 4271 Tagen) @ Jürgen aus Porta

Hallo,
hierzu kann ich nur sagen, wer nicht hören kann muss fühlen.
Schriftlich nochmal bei Verstößen auf die Ordnungswidrigkeit hinweisen.
Bei erneutem Verstoß oder Ignorieren irgendwelcher Fristen verfahren wg. Ordnungswidrigkeit einleiten.
Ich kann Dir nur sagen, das ist ein Schuss vor den Bug.
hab ich auch mal gemacht, was meinst Du wie schnell die eingelenkt haben.
solange der Personalleiter da war, hatte ich kein Problem mehr, das wir nicht irgendwie lösen konnten, auch wenn die Stimmung anfangs etwas gereizt war.
Ich habe übrigens das ordnungswidrigkeitsverfahren aufgrund der Zugeständnisse eingestellt, es kam also nicht wirklich zum Verfahren. Aber den Schuss, den hat er gehört.

Gruß Apanatshi

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