Gleichstellung abgelehnt wegen BR-Tätigkeit (Gleichstellung)

Funki, Schleswig Holstein, Monday, 10.09.2012, 17:20 (vor 4252 Tagen)

Hallo!

Bin SBV in einem Krankenhaus und BR-Mitglied.

Ein MA hat jetzt eine Ablehnung der Gleichstellung erhalten, da er Ersatzmitglied im BR ist. Wie formuliert man hier am besten einen Widerspruch>

Gleichstellung abgelehnt wegen BR-Tätigkeit

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 10.09.2012, 17:49 (vor 4252 Tagen) @ Funki

Hallo Funki,

sofern das Ersatzmitglied aktuell nachwirkenden Kündigungsschutz wegen BR-Tätigkeit hat, dann ist ein Widerspruch sinnlos, wenn es nicht um die konkrete Notwendigkeit von individuellen Arbeitserleichterungen geht
Gleichstellungserlass der BA, Nr. 3.5:
http://www.schwbv.de/text/erlass_zur_gleichstellung.pdf

Besteht aktuell kein nachwirkender Kündigungsschutz, ist das Mandat als Ersatz-BRM auch kein Ablehnungsgrund.

--
&Tschüß

Wolfgang

Gleichstellung abgelehnt wegen BR-Tätigkeit

hackenberger, Monday, 10.09.2012, 17:57 (vor 4252 Tagen) @ albarracin

Hallo Funki,

ergänzend zu Wolfgang.

Lese einmal [link=http://www.schwbv.de/forum/index.php>id=12464]hier![/link]


Fazit: Es kommt auf die begründung für die Notwendigkeit der Gleichstellung an. Also, nicht Schwerpunkt auf Gefährdung wegen Kündiung.

PS: Ersatzmitglieder des BR haben auch nur einen bedingten nachwirkenden Kündugungsschutz von 1 jahr. Letztlich, auch Beamte können gleichgestellt werden. Doch es ist bekannt, bei AN welche einen anderen Kündiugungsschutz haben gibt es immer wieder Probleme. Da hilft aber oft auch das persönliche Gespräch mit dem zuständigen SB bei der AfA.

Auch beachten, nicht jeder Behinderte mit einem GdB von 30 wird Gleichgestellt oder hat einen Rechtsanspruch auf Gleichstellung, was viele nicht beachten. Also die Gründe des SGB IX welche berechtigen Gleichgestellt zu werden beachten.

Gleichstellung abgelehnt wegen BR-Tätigkeit

Funki, Schleswig Holstein, Monday, 10.09.2012, 18:21 (vor 4252 Tagen) @ hackenberger

Vielen Dank! Das hilft mir schon weiter!

Gleichstellung abgelehnt wegen BR-Tätigkeit

Ironie, Friday, 14.09.2012, 10:51 (vor 4249 Tagen) @ Funki

Guten Morgen,

bei Gleichstellungsanträgen argumentiere ich auch, dass mit Verweigerung einer Gleichstellung bei Verschlechterung der Gesundheit oder anhaltenden
Problemen aufgrund vorhandener Einschränkungen weder Integrationsdienst noch Integrationsfachdienst, zum Beispiel bei einem BEM, hinzugezogen werden
können.

Mit einem Gruß zum Wochenende

Ironie

Gleichstellung abgelehnt wegen BR-Tätigkeit

Funki, Schleswig Holstein, Wednesday, 17.10.2012, 09:31 (vor 4216 Tagen) @ Ironie

Moin!

So - der Widerspruch wurde formuliert. Jetzt bekamm der AN ein Schreiben der Agentur für Arbeit mit Hinweis auf Vorstellung beim Widerspruchsausschuss.

Der Kollege hat noch 3 Jahre bis zur Rente und ist gesundheitlich "auf"! Er hat jahrzehntelang kötrperlich schwer gearbeitet - und hat jetzt massive´Rückenprobleme.

Der Arbeitsplatz wurde z.T. angepasst; es könnten aus seiner Sicht noch Umgestaltung des Fahrersitzes im LKW, Bagger und Kleinfahrzeug (z.B. für Winterräumdienst) erfolgen. Dies lehnt der AG aber ab - weil ja teuer!

Ergo würde dem Kollegen die Gleichstellung in meinen Augen helfen, diese Dinge z.B. über das Integrationsamt durchzusetzen. Ich würde ihn gerne mit dem Integrationsfachdienst in Kontakt bringen - doch solange er keine Gleichstellung hat....

Perpetuum mobile!

Aber nun konkret! Wie wäre in Euren Augen die weitere Vorgehensweise> Nochmals schriftlich reagieren> Auf jeden Fall zur Anhörung fahren> Sollte ich ihn hier begleiten>

Was macht Sinn>

Schon einmal DANKE fürs lesen und ich freu mich auf Rückmeldungen von Euch!

Gleichstellung abgelehnt wegen BR-Tätigkeit

hackenberger, Wednesday, 17.10.2012, 17:17 (vor 4215 Tagen) @ Funki

Hallo,

hier ist auch der BR im Rahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes § 87 BetrVG gefordert. Also mit dem BR gemeinsam prüfen, was können wir hier für den AN erreichen, auch ohne Gleichstellung.

Der AN sollte in jedem Fall zu dem termin, da sonst der Antrag wohl wegen manglender Mitarbeit negatov entschieden wird.

Du kannst gerne mit zum Termin wenn die Beteiligten dem zustimmen. Die Frage wäre nur ist es Freizeit oder bezahlte Arbeitzeit. Rechtlich ist es erst einmal Freizeit, Du kannst aber mit dem AG reden und ihm auch erklären, bei positivem Bescheid, könnte der AG ja Mittel in Anspruch nehmen, vielleicht sagt dann der AG ja, OK = Arbeitszeit.

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