Versetzung u. Herabgruppierung (Allgemeines)

Andrea W., Thursday, 15.09.2005, 10:52 (vor 6815 Tagen)

Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,
muß ein Kollege, der aus gesundheitlichen Gründen seinen Dienst auf der Intensivstation nicht mehr leisten kann und daher auf eine Allgemeinstation versetzt wird, eine Herabgruppierung akzeptieren. Die Erkrankung ist nicht als Berufserkrankung anerkannt. Besteht evtl. die Möglichkeit von irgendwelchen Zuschüssen durch IGA>
Es gibt zwar bei langjährigen und älteren Mitarbeitern, dass sie bei solch einem eintretenden Fall keine finanzielle Einbußen haben, aber dies trifft aufgrund seines Alters und Dauer der Betriebszugehörigkeit bei dem Betroffenen nicht zu. Ich vermute fast er muß in den saueren Apfel beißen oder kann jemand in die Trickkiste greifen>
Gruß Andrea

Versetzung u. Herabgruppierung

hackenberger, Thursday, 15.09.2005, 13:39 (vor 6815 Tagen) @ Andrea W.

Hallo Andrea W.,

sofern er die Tätigkeiten ggf. nur noch wegen seiner Behinderung eingeschränkt warnehmen kann (Leistungseinschränkung/-minderung) kann der AG als Ausgleich Mittel aus der Ausgleichsabgabe beantragen.

Kann der MA (Schwb) aber aus gesundheitlichen Gründen diese Tätigkeit grundsätzlich nicht mehr ausüben (z.B. Allergieen) und muss daher auf eine ander Station versetzt werden, also eine andere ggf. niedriger bewertetet Tätigkeit ausüben, hat er leider keinen Ersatzanspruch.

Hier könnte man aber im Rahmen von einer Integrationsvereinbarung entgegenwirken. Also hier einen Passus aufnehmen, dass bei solchen Versetzungsgründen Besitzstandwahrung stattfindet.

Versetzung u. Herabgruppierung

Andrea W., Friday, 16.09.2005, 09:19 (vor 6814 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,
der Betroffene kann seine Tätigkeit auf der Intensivstation aufgrund einer Herzmuskelerkrankung (Zustand nach Myocarditis) nicht mehr ausüben, da die Belastung zu hoch ist, vor allem mit Wechseldiensten. Daher wird er jetzt auf eine "Normalstation" versetzt. Das heißt also, wenn ich dich richtig verstanden habe, dass hier keine Möglichkeit besteht, einen Zuschuss zu beantragen>! Außer er hätte jetzt auf der Normalstation auch noch Leistungseinbußen, die der AG kompensieren muss und somit ein Anspruch auf Lohnkostenzuschuss bestehen würde>.
Gruß A. und ein schönes Wochenende

Versetzung u. Herabgruppierung

hackenberger, Friday, 16.09.2005, 12:23 (vor 6814 Tagen) @ Andrea W.

Hallo Andrea W.,

der Betroffene könnte aus § 81 einen Anspruch haben keinen Schichtbetrieb zu machen.

Siehe: Schwerbehinderte Menschen haben nach § 81 Abs 4 Ziff 4 SGB IX einen einklagbaren Anspruch auf behinderungsgerechte Gestaltung der Arbeitszeit, soweit dessen Erfüllung für den Arbeitgeber nicht unzumutbar oder mit unverhältnismäßigen Aufwendungen verbunden ist. Hieraus kann sich die Pflicht des Arbeitgebers ergeben, einen schwerbehinderten Arbeitnehmer nicht zur Nachtarbeit einzuteilen und dessen Arbeitszeit auf die Fünf-Tage-Woche zu beschränken.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 3.12.2002, 9 AZR 462/01

Er hat aber auch keinen Anspruch einen Arbeitsplatz „gebacken“ zu bekommen, wenn der AG in dem ihm zumutbaren Rahmen keinen angemessenen Ap anbieten kann.


Er muss weiter aber auch im Rahmen seiner Fürsorgepflicht darauf achten, dass er den AN nicht gesundheitlich überfordert. Es ist also kein ganz einfaches Thema. :-((

Siehe auch Beiträge im Forum: http://www.iqpr.de/iqpr/seiten/diskussionsforen/diskussionsforen-de.asp

Der AG könnte sofern er den AN auf der Intensivstation belässt und dort Minderleistungen/ Leistungseinschränkungen auftreten (auf Grund der Behinderung) Mittel beantragen. Das Gleiche ist wenn diese Fakten/Auswirkungen auf der Normalstation auftreten. Aber bei den Mittelanträgen wird auch gefragt, in welcher Form könnte der AG den Einschränkungen entgegenwirken/ausgleichen und was hat er bzw. unternimmt er wenn möglich.

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