Bewerbung von schwerbehinderte Mitmenschen (Allgemeines)

juma @, Thursday, 15.09.2005, 11:17 (vor 6814 Tagen)

Hallo Mitstreiter,

Habe folgendes Problem:
Die Firma hat eine Stelle ausgeschrieben. U.a. hat sich ein schwerbehinderter Arbeitnehmer seine Bewerbung eingereicht. Diese Bewerbung habe ich auch von der Personalabteilung erhalten. Von Mitbewerbern habe ich keine Unterlagen erhalten. Nun erfahre ich, das diese Stelle von einem nichtbehinderten Mitbewerber besetzt werden soll. Ich habe mein Veto gegenüber dem BR ausgesprochen. Nun findet ein Gespräch mit der Personalleitung statt. Ich habe in den Paragraphen verzweifelt gesucht, woraus hervorgeht, dass der Arbeitgeber auch die Unterlagen der Mitbewerber an die Schwb-V gegeben werden müssen> Was ist wenn der AG sagt: Wir suchen von 10 Bewerbungen 5 aus, ob behindert oder nicht. Der Rest fällt dann sozusagen in den Papierkorb>

Habe ich dann überhaubt noch Chancen>

Brauche schnelle Hilfe, dass Gespräch findet morgen schon statt.

Vielen Dank im voraus:-)

Bewerbung von schwerbehinderte Mitmenschen

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Thursday, 15.09.2005, 11:49 (vor 6814 Tagen) @ juma

Hallo Juma,
alles was zu zur Begründung deines Anliegens benötigst findest du in den Beiträgen von gestern zur Einstellung:

[link]http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=1496[/link]

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Bewerbung von schwerbehinderte Mitmenschen

Andrea W., Thursday, 15.09.2005, 12:13 (vor 6814 Tagen) @ juma

Hallo Juma,
wie sollst Du denn wissen, welche Qualifikation die anderen Bewerber im Vergleich zu dem behinderten Bewerber haben, wenn dir die Unterlagen nicht vorgelegt werden. Zumindest auf die Bewerber hast Du sinnvoller Weise einer Anspruch, die in die engere Wahl gekommen sind, die Bewerbung des schwerbeh. ist dir auf jeden Fall vorzulegen. Anhand der Aktenlage und dem Anforderungsprofil kannst Du von vornherein bereits entscheiden, ob es a) Sinn macht, den beh. Bewerber zu laden (bei gleicher Eignung z.B.) oder b) der beh. Bewerber aufgrund seiner Qualifikation erst gar nicht in Betracht kommt. In jedem Fall ist dann eine möglichst schriftliche Stellungnahme der SBV erforderlich.
Wenn nicht so verfahren wird, hättest Du ja niemals die Möglichkeit, sachlich für eine Einstellung eines beh. Bewerbers zu argumentieren. Und der Wahlspruch heißt nun mal "bei gleicher Eignung bevorzugt einzustellen".

Lass nicht locker, die müssen dir die Unterlagen zur Verfügung stellen und übrigens, bei den Einstellungsgesprächen kannst Du und solltest Du teilnehmen, sobald ein Behinderter geladen ist. Ansonsten halte Dich ganz einfach an die Gesetze wie bereits schon empfohlen.
Gruß Andrea und viel ERfolg.

Bewerbung von schwerbehinderte Mitmenschen

hackenberger, Thursday, 15.09.2005, 13:30 (vor 6814 Tagen) @ juma

Hallo Juma,

diese Handlungsweise des AG ist ein Verstoß gegen den § 81 SGB IX und könnte einen Schadenersatzanspruch auslösen.

In der zeitschrift ZTR Heft 4/2005 gab es einen guten Beitrag zum Thema Schadenersatzanspruch.

Dr. Stefan Braun
Der Entschädigungsanspruch schwerbehinderter Menschen wegen der Benachteiligung in einem Beschäftigungsverhältnis

www.huethig-jehle-rehm.de/journals
Verlagsgruppe Hüthig-Jehle-RehmDie

Zeitschrift für Tarifrecht (ZTR)

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