Angestellter mit Wohnsitz im Ausland (Hilfsmittel)

two-consult, Hamburg, Monday, 15.10.2012, 10:39 (vor 4218 Tagen)

Hallo,

ich melde mich zum ersten Mal hier, nachdem ich das Forum jahrelang als passiver Leser genossen habe. Jetzt habe ich eine Frage, für die ich bisher keine zufrieden stellende Antwort finden konnte. Vielleicht wird mir hier geholfen.

Ein Gehörloser mit Wohnsitz im EU-Ausland wird in einer Firma in Deutschland beschäftigt. Er hat einen alternierenden Telearbeitsplatz in Vollzeit. Zwei Tage in der Woche kommt er nach Deutschland und arbeitet im Betrieb seines deutschen Arbeitgebers. Drei Tage in der Woche arbeitet er von zu Hause (im EU-Ausland) für den deutschen Arbeitgeber. Er zahlt Steuern und Sozialabgaben im EU-Ausland, nur für die Arbeitstage in D zahlt er in D Lohnsteuer. Er hat keinen Wohnsitz in D.

Jetzt meine Frage zu den HIlfsmitteln: hat der Gehörlose Anspruch auf Hilfsmittel hier in D vom Integrationsamt (z.b. Arbeitsassistenz, technische Hilfen u.ä.)> Hat er Anspruch auf Freifahrt u.ä. vom Versorgungsamt> Welches Integrationsamt, welches Versorgungsamt wäre zuständig> Integrationsamt: Ort des Arbeitgebers> Versorgungsamt: Wohnort im EU-Ausland>

Ich hoffe, ihr hattet mal ähnliche Fälle und könnt mir helfen.
Danke!

Angestellter mit Wohnsitz im Ausland

hackenberger, Monday, 15.10.2012, 10:47 (vor 4218 Tagen) @ two-consult

Hallo,

ich vermute einmal, auch wegen des Nick und des Eintrages im Profil, dass Du hier eine Frage in eigener Sache stellst. Also auch kein Mandatsträger BR/SBV usw. bist.

Daher muss ich leider auf den Kopf der Webseite hinweisen: "Forum nur für registrierte Interessensvertreter/innen (SBV, BR, PR, MAV)"

Wende dich daher bitte mit Deiner Frage an die Interessensvertreter/innen (SBV, BR, PR, MAV) deines Betriebes.

Zu Frage betreffend der Leistungen kannst Du ha auch ggf beim Integrationamt mal anfragen.

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