Zuständigkeit (Gesamt-Konzern-SBV)

steven, Berlin, Monday, 22.10.2012, 12:03 (vor 4226 Tagen)

Hallo Allerseits,

hab mal wieder ne Frage. Hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.
Wir sind eine Firma mit zwei Standorten. Ich bin am Standort A Vertrauensperson und Gesamtschwerbehindertenvertreter. Die SBV am Standort B macht so gut wie nichts. Trotz persönlichen Gesprächen und Hilfestellungen meinerseits findet dort aus teilweise auch privaten Gründen keine SBV-Arbeit statt. Wir sind hier super aufgestellt und organisiert und daher "blutet" mein Gesamtschwerbehindertenvertreter Herz.
Nun zu meiner Frage:
Was kann ich in diesem Fall tun>
Wie weit sind meine Befugnisse>
Und der rechtliche Rahmen dazu>

Habe vorher schon gesucht, aber nichts passendes dazu gefunden.
Im voraus vielen Dank und Grüße aus Berlin

Steven

Zuständigkeit

hackenberger, Monday, 22.10.2012, 19:41 (vor 4226 Tagen) @ steven

Hallo Steven

» Was kann ich in diesem Fall tun>
» Wie weit sind meine Befugnisse>
» Und der rechtliche Rahmen dazu>
Also, die Rechte und Aufgaben der GSchwbV ergeben sich abschließend aus § 97 Abs. 6 SGB IX.
Bedeutet, Du kannst hier nur reden und appellieren und dann hoffen.
Erzwingen kannst Du nichts! Du kannst/ darfst auch nicht örtlich tätig werden.A

Sollten durch das Nichthandeln der SchwbV den Betroffenen Schwerbehinderten nachweislich Nachteile entstehen, könnte man das Integrationsamt bitten hier einmal mit der SchwbV zu reden. Also ihr ins Gewissen zu reden. Das IA könnte dann auch einmal auf § 119 Entziehung des Mandates wegen grober Pflichtverletzung hinweisen. Doch hier gleich der Hinweis, ich kenne keinen Fall wo wegen "Nichtwahrnehmung" ein Mandat entzogen wurde. Aber ein Hinweis, könnte ja ggf zu Umdenken und Handeln oder dem Weg freimachen führen.

Die betroffenen Schwerbehinderten sollten die SchwbV zu handeln auffordern. Also an seine Mandatspflichten erinnern oder dass er sonst den Weg freimacht!

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