sbM von Überstunden ausgenommen, Verstoß § 1 AGG? (AGG)

sbv-ratschlag, Wednesday, 24.10.2012, 16:12 (vor 4214 Tagen)

Hallo zusammen,

bei uns wurden vom AG Überstunden Anfang Okt. 2012 beim BR pro MA von mtl. 20 Std. bis Ende Dezember 2012 angeordnet, was der BR aufgrund von Stellenabbau im Vorjahr abgelehnt hat. Es wurde die SBV nicht informiert. Der AG verstieß gegen § 95 Abs. 2 SGB IX. Er wurde von der SBV auf den $ 156 SGB IX hingewiesen.

Diese Woche beantragte der AG erneut Überstunden beim BR. Sie sind diesmal nicht angeordnet sondern sind freiwillig (20 Std./MA und Monat Nov. + Dez. Die SBV wurde wieder nicht vorab informiert.

Nun sind im Antrag des AG schwerbehinderte Menschen (sbM) von den geplanten Überstunden bzw. Mehrarbeit "selbstverständlich" ausgeschlossen. D.h., es ist als sbM nicht möglich in der Zeit November und Dezember 2012 Überstunden zu machen. Ist das möglich> Widerspricht dies nicht dem § 1 AGG>

Vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage im Voraus.

Viele Grüße
Michael

sbM von Überstunden ausgenommen, Verstoß § 1 AGG?

hackenberger, Wednesday, 24.10.2012, 18:10 (vor 4214 Tagen) @ sbv-ratschlag

Hallo,

grundsaetzlich unterliegt jegliche Mehrarbeit, egal ob angeordnet, freiwillig oder ggf nur geduldet der Mitbestimmung durch den BR. Der AG kann also eine verweigerte Zustimmung des BR nicht durch "freiwillige" Mehrarbeit unterlaufen. Hier sollte der BR dann handeln und seine MB einfordern.

Ebenso unterliegt grundsaetzlich jegliche Mehrarbeit dem § 95 Abs. 2 SGB IX. Unter den § 124 SGB IX faellt aber nur angeordnete Mehrarbeit, denn freiwillig muss ja keine geleistet werden. Also ist dieser hier nicht in.Anspruch zu nehmen.

Verweigert nun der AG nur Schwerbehinderten und Gleichgestellten Mehrarbeit ohne dass sich diese auf § 124 SGB IX berufen, erlaubt diese aber Nichtbehinderten, so ist von eine Diskriminierung also Verstoss gegen AGG § 1 auszugehen.

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