Ablehnung Antrag auf Gleichstellung (Gleichstellung)

DickesHemd, NRW, Thursday, 25.10.2012, 13:29 (vor 4207 Tagen)

Hallo zusammen,
heute hat mich ein MA informiert, dass sein Antrag auf Gleichstellung abgelehnt wurde.
Begründung der AfA:
„Nach dem mir vorliegenden Unterlagen werden Sie nicht auf einem Ihren gesundheitlichen Einschränkungen entsprechenden Arbeitsplatz beschäftigt. Ferner ist nach den Angaben Ihres Arbeitgebers kein anderer, geeigneter Arbeitsplatz vorhanden.
Eine erneute Antragstellung kann bei Änderung der Verhältnisse jederzeit erfolgen.“

Nun bin ich erst mal sprachlos. Auf den Stellungnahmen des AG, des BR und der SBV wurde dargestellt, dass der MA aufgrund seiner Behinderung von der Kündigung bedroht ist.
Da es sich hier um einen gewerblichen Arbeitnehmer handelt der auf wechselnden Baustellen arbeitet, ist bisher auch noch keine Lösung gefunden worden. Dazu kommt, dass der MA bereits seit 10 Monaten arbeitsunfähig erkrankt ist.
Der Antrag auf Gleichstellung ist von dem MA persönlich gestellt worden. Nun ist meine Frage, wie kann ich den MA unterstützen>
Kann der Widerspruch nur vom Antragsteller geschrieben werden, oder kann ich als Vertrauensperson einen Widerspruch einreichen>

Für Tipps der Formulierung und Tipps über Widerspruchsgründe bin ich sehr dankbar. :-P

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Viele Grüße
DickesHemd

Kein Vormarsch ist so schwer wie der zurück zur Vernunft. (Bertholt Brecht)

Ablehnung Antrag auf Gleichstellung

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 25.10.2012, 17:38 (vor 4207 Tagen) @ DickesHemd

Hallo,

ein Widerspruch kann grundsätzlich nur persönlich geltend gemacht werden.

Die Rechtslage ist eigentlich klar. Hier haben alle Beteiligten bei ihren Stellungnahmen "gepennt". Denn natürlich muß zumindest ansatzweise dargelegt werden, daß die Gleichstellung durch den verstärkten Schutz des SGB IX eine Verbesserung in der Arbeitsplatzsituation mit sich bringen würde. Hier müssen genau die Punkte durchgeprüft werden, die in § 81 Abs. 4 und 5 SGB IX als besondere Ansprüche von sbM definiert sind.

Hier hilft nur eine erneute Überprüfung der Arbeitsplatzsituation und möglicher leidensgerechter Verbesserungen und - wenn man fündig geworden ist - die Neustellung des Antrages

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&Tschüß

Wolfgang

Ablehnung Antrag auf Gleichstellung

hackenberger, Thursday, 25.10.2012, 18:46 (vor 4207 Tagen) @ albarracin

Hallo,

ergänzend zu Wolfgang noch.

1 Die Gefährdung muss aus Gründen der Behinderung erfolgen
2 Die Gleichstellung muss einen positiven Ausgang der Situation zu mindest ermöglichen

Dieses alles muss glaubhaft dargestellt werden. Zumindest von.SBV und BR

Wenn aber der AG glaubhaft darstellten kann und SBV und BR dieses nicht wiederlegen können, dass bei einer Gleichstellung ein Erhalt der Beschäftigung möglich ist, gibt es hier keine Gleichstellung. Denn dann ist das Ziel also der gesetzliche Grund nicht gegeben.

Hier müsste also zu mindest die Aussagen des AG, dass keine behindertengerchte Beschäftigung möglich ist glaubhaft wiederlegt werden.

Fazit es muss ein geigneter Arbeitsplatz geben sein oder unter Nutzung des § 81 Abs 4 SGB IX geschaffen werden können. Das dieses nicht möglich ist hat der AG wohl glaubhaft dargelegt und es wurde nicht wiederlegt.

Auch wichtig, man muss immer beachten, dass die Krankheitsfehltage hier welche man als Grund einbringt mit der Behinderung im Zusammenhang stehen. Es gab mal eine Klage da wurden die Krankheitsgruende nicht anerkannt weil es keine Gründe waren welche im Feststellungsbescheid mit aufgeführt waren. Es ging damals aber nicht um Gleichstellung sondetn ein anderes Thema im Zusammhang mit der Schwerbehinderung.

Ablehnung Antrag auf Gleichstellung

DickesHemd, NRW, Friday, 26.10.2012, 16:21 (vor 4206 Tagen) @ hackenberger

Hallo Wolfgang, hallo Bernhard,
vielen Dank für eure Antworten. :-P

Sehr viel Erfahrung mit Gleichstellungsanträgen habe ich nicht.
Bisher habe ich immer mein Hauptaugenmerk auf die Darstellung der drohenden Kündigung aufgrund der Behinderung gestellt.
Lösungen für eine behindertengerechte Beschäftigung wurden entsprechend der Möglichkeiten und Erfordernisse zurück gestellt.
Die Grundlage für behindertengerechte Beschäftigung ist erst durch das SGB IX gegeben. Dafür muss man aber erst mal auch gleichgestellt sein. Von daher kann ich die Begründung der AfA nicht gutheißen.

Nun habe ich dazu gelernt und werde in der Stellungnahme zur Gleichstellung demnächst auf Lösungen zur Arbeitsplatzgestaltung achten. :-)
Die Formulare zur Stellungnahme sind für lange Kommentare nicht geeignet. Wie haltet ihr das, schreibt ihr zusätzlich zum Formular noch Anlagen>

Um dem Kollegen, der nun einen ablehnenden Bescheid bekommen hat zu helfen, kommen meine Erkenntnisse leider erst mal zu spät. :-(
Die einzige Idee die ich habe ist, über ein betriebliches Eingliederungsmanagement die Situation zu verbessern. Wenn der MA danach von einer Kündigung nicht mehr bedroht ist, ist seine Gleichstellung allerdings wieder in Frage gestellt. :-(

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Viele Grüße
DickesHemd

Kein Vormarsch ist so schwer wie der zurück zur Vernunft. (Bertholt Brecht)

Ablehnung Antrag auf Gleichstellung

hackenberger, Friday, 26.10.2012, 16:30 (vor 4206 Tagen) @ DickesHemd

Hallo,

einfach ggf zusätzliches Schreiben als Anlage beifügen und auf dem Fbl auf die Anlage verweisen.

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