Zeitrente der Vertrauensperson (Freistellung)

H. Kleemann @, Münster, Friday, 16.09.2005, 08:59 (vor 6806 Tagen)

Unsere Vertrauensperson ist für 2 Jahre in Zeitrente. Scheidet sie damit als Vertrauensperson aus> In unserer Klinik sind z ZT. 250 Schwerbehinderte beschäftigt. Die 1. Stellvertr. Vertrauensperson hat einen Arbeitsvertrag mit 30,5 Std. In dieser Zeit ist die Arbeit in der Schwerbehindertenvertretung nicht zu schaffen. Kann die nächste stellvertr. Vertrauensperson nachrücken und mit Aufgaben betraut werden>
MfG
H. Kleemann

Zeitrente der Vertrauensperson

hackenberger, Friday, 16.09.2005, 09:29 (vor 6806 Tagen) @ H. Kleemann

Hallo,

Nein, ihr Mandat ruht nur. Aber nächstes Jahr ist ja ein Wahljahr und ist sie zu diesem Zeitpunkt noch in Rente wäre sie nicht wahlberechtigt.

Der 1. Stellvertreter rückt nach. Hier darf aber auch der 2. Stellvertreter mit einbezogen werden § 96 (4).

Zeitrente der Vertrauensperson

traute, Thursday, 22.09.2005, 13:02 (vor 6800 Tagen) @ hackenberger

» »
» Nein, ihr Mandat ruht nur. Aber nächstes Jahr ist ja ein Wahljahr und ist
» sie zu diesem Zeitpunkt noch in Rente wäre sie nicht wahlberechtigt.

»

hallo bernd,
kannst du mir bitte sagen, WO das steht> wahlberechtigt und wählbar (ab vollendung des 18. lebensjahres) sind alle, die einen Arbeitsvertrag haben und 6 monate beschäftigt sind.
ich habe nirgends gelesen, dass zeitrentner dabei rausfallen. vielleicht habe ich etwasübersehen>
gruß, traute

Zeitrente der Vertrauensperson

hackenberger, Wednesday, 05.10.2005, 10:52 (vor 6787 Tagen) @ traute

Hallo Traute,


ich weiss, ich ahbe hier auch andere Stimmen (Aussagen). Ich beziehe mich hier auf den Kommentar von Kittbner bzw. ein hier erwähntes Urteil des LAG Ffm

". Aktives Wahlrecht

Wahlberechtigt sind alle im Betrieb oder in der Dienststelle beschäftigten schwerbehinderten Menschen ohne Rücksicht auf die Dauer der Betriebszugehörigkeit. Dabei kommt es auf die tatsächliche überwiegende Beschäftigung des Arbeitnehmers in dem betreffenden Betrieb an und nicht auf das Bestehen eines Arbeitsvertrages mit dem Betriebsinhaber (LAG Frankfurt BB 1993, 1284 <Ls.>). "

Es ist hier, so meine Auslegung auch von Wichtigkeit, was ggf. ein´geltender TV zum Thema "Beschäftigung/Betriebszugehörigkeit in der zeit einer Zeitrente besagt"

Doch wie gesagt, ich kenne ganz andere Auslegungen auch, sogar bezüglich des Themas passives Wahlrecht. Ich würde im Zweifelsfall imme5r micht dem zuständigen Integrationsamt rücksprache halten und mich mit diesen abstimmen.

Das Thema "Wahl" und "WO" ist ein ganz besonders Thema und zugegeben auch nicht so ganz mein Schwerpunkt. Mir liegt mehr an den Schwerbehinderten Menschen selbst und wie ich diesen helfen kann.


PS: Das ich erst so spät antworte leigt an der Tatsache, dass ich mir einen schönen erholsamen Urlaub gegönnt habe:-)

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