Geheimhaltungspflicht (Umgang mit BR / PR)

Ups, Hessen, Thursday, 15.11.2012, 15:56 (vor 4198 Tagen)

Hallo,

ich möchte gerne etwas schildern, was mich zurzeit beschäftigt. Eure Meinung zu dem Thema würde mich interessieren bzw. fundierte Hilfe würde mir helfen.

Folgendes:
Ich bin seit 2 Jahren Vertrauensperson der Schwerbehinderten bei uns im Hause. Vorhoer gab es diese Position nicht, da wir zu wenige SB im Hause waren. Unser Betrieb hat nur 180 Angestellte.

Hinzu kommt, dass ich als Vorstandssekretärin in unserer Firma arbeite. Es ehrt mich, dass ich trotzdem als Vertrauensperson gewählt wurde. Einen Interessenkonflikt konnte ich bisher nocht nicht feststellen, da unser Vorstand immer versucht den Bedürnissen der MA gerecht zu werden und gibt bereitwillig alle Hilfestellungen, die nötig sind. Er hat zudem immer ein offenes Ohr für alle Probleme.

Unser Betriebsrat bzw. dessen Vorsitzende hat aber anscheinend Probleme mit dem Vorstand. Ich habe allerdings keine Ahnung warum. Deshalb ist es ihr wohl ein Dorn im Auge, dass ich nun an den BR-Sitzungen teilnehme.

Als erstes würde mich nun interessieren, wie weit meine Geheimhaltungspflicht gehen muss, was die BR-Sitzung betrifft. Wenn z.B. mein Chef mich nach einer Sitzung fragen würde, ob einer Anhörung zugestimmt wurde, darf ich ihm das dann sagen> (Vielleicht sollte ich hier noch erwähnen, dass wir ein sehr gutes Betriebsklima haben. So gibt es zum Beispiel eine Arbeitszeit, die auf Vertrauen basiert. D.H. jeder kann unter Einhaltung einer Kernzeit gehen und kommen, wann er will. Lediglich der direkte Vorgesetzte muss darüber informiert werden. Auch ein schnelles "zum-Bäcker-Gehen" ist nicht schlimm und auch das Schwätzchen auf dem Flur wurde noch nie gerügt. Alle Arzttermine zählen als Arbeitszeit. Kündigungen gab es in den vergangenen Jahren überhaupt keine mehr. Mütter, die gerne wieder arbeiten kommen wollen, werden gerne als Teilzeitkraft eingesetzt und man versucht, ihren Wünschen gerecht zu werden. Alles in allem also kein Grund sich zu beschweren.)

Wenn ich nun an den BR-Sitzungen teilnehmen, fühle ich mich wie in einer anderen Welt. Denn dort wird immer alles schlecht gemacht. Zum Beispiel neue MA. Vor einem Jahr kam ein neuer MA, der war erst 2 Wochen bei uns. Als erstes wurde in der nächsten Sitzung erwähnt, dass Kollege XY immer auf die Uhr schauen würde, wenn jemand heimgeht und er würde dann vorwurfsvoll schauen. Außerdem würde er nicht grüßen und sei unhöflich. Na, zuerst dachte ich mir, was ist das denn für einer. Als ich ihn dann auf einer MA-Versammlung kennenlernte, fand ich ihn aber ganz sympathisch. Und das ist er auch. En netter Kollege halt. In der nächsten Sitzung habe ich dann gesagt, dass ich mich von den negativen Erzählungen habe beeinflussen lassen und dass ich nun festgestellt habe, dass es gar nicht stimmt, dass der Kollege unfreundlich sei und andere Kollegen überwache was die Arbeitszeit betrifft. Ich habe dann vorgeschlagen, dass man das doch besser unterlassen solle. Leider ist es immer noch so. Immer dann, wenn neue MA kommen, die der BR-Vorsitzenden nicht passen, dann wird das gleiche Spiel gespielt. Nur bei MA, die sie kennt, ist das anders.

In den letzten Monaten möchte der BR eine BV zur flexiblen Arbeitszeit umsetzen, weil das mit der Vertrauensarbeitszeit nach deren Ansicht nicht in allen Abteilungen gleich behandelt wird. Der Vorstand ist auch Willens diese BV umzusetzen. Es gab zwar anfangs einige Punkte, über die man sich nicht einig war. So wollte der Vorstand nicht, dass es freie Tage als Ausgleich gibt. Diese Diskussionen habe ich dann natürlich als Vorstandssekretärin mit bekommen und man hat mich auch dazu befragt, was ich meine. Ich konnte dann den Vorstand überzeugen, dass es Sinn macht, dass man seine Plusstunden durchaus auch mal als freien Tag abfeiern könnte. Mittlerweile sollen es im Quartal max. 2 Tage geben, die man zu Hause bleiben kann. Die BR-Vorsitzende wirft mir nun vor, dass ich Dinge weitergeben hätte, die in den BR-Sitzungen besprochen wurden. Ich kann das jetzt nicht abstreiten, da ich im Sinne der Sache gehandelt habe. Ich werde das Gefühl nicht los, dass die BR-Vorsitzende es lieber gehabt hätte, wenn die Saceh zur Einigungsstelle gegangen wäre. Sie will anscheined ihre Macht zeigen.

Wie seht ihr das> Was darf ich sagen und was nciht>

Geheimhaltungspflicht

hackenberger, Thursday, 15.11.2012, 17:37 (vor 4198 Tagen) @ Ups

Hallo,

die Geheimhaltung ist im § 79 BetrVG und ggf auch in einer GO des BR geregelt. Weiter beschließt der BR oft, dass lfd Themen der Verschwiegenheit unterliegen. Also besonders Strategien zu geplanten oder lfd Verhandlungen nicht weitertragen. Auch der Datenschutz gibt hier Grenzen vor. Der BRV vertritt den BR nach außen. Auch was die Berichte aus der Arbeit betrifft.

Der BR ist zwar kein Geheimrat, was viele oftmals fälschlich glauben.

Dieses bedeutet, dass man zwar durchaus aus dem BR berichten darf, auch an Beschäftigte, was der BR ja auch in Betriebsversammlungen und BR-Info macht. Tabu sind personenbezogenen Daten und alles was dem Datenschutz unterliegt. Doch Infos aus BR-Gremien ist die Aufgabe des BR und nicht der SchwbV.

Die SchwbV könnte aber ggf zu grundsätzlichen Themen welche Schwerbehinderte im besonderen betreffen berichten. Auch darfst Du über Deinen Einsatz für die besonderen Belange der Schwerbehinderten in den BR-Gremien unter Beachtung der o.a. Regelungen berichten.

Doch SchwbV und BR sollen/ müssen vertrauensvoll zusammenarbeiten. Daher solltest Du beiden Seiten, also AG und BR erklären, dass man bitte die jeweilige Situationen beachten/ respektieren und daher verstehen dass man hier nichts sagen kann. Also, Deine besondere Situation hier besonders beachten.

Also weder gegenüber dem AG Aussagen betreffend der BR Sitzungen machen aber auch nicht umgekehrt im BR Wissen aus der beruflichen Tätigkeit weitergeben. Beide Seiten mögen bitte selbst miteinander reden.

PS: Wenn die SchwbV die Regeln der Verschwiegenheit verletzt, hat der BRV das Recht sie von Sitzungen auszuschließen. Doch zu einem solchen Grund sollte es gar nicht kommen.

Beschäftigtendatenschutz im Fokus der Rechtsprechung Rechtsprechung des BAG und Bundesverwaltungsgericht, Autor Prof Franz Josef Düwell.

Geheimhaltungspflicht

Ups, Hessen, Thursday, 15.11.2012, 19:09 (vor 4198 Tagen) @ hackenberger

Vielen Dank schon mal, für die Antwort.

Ich tue mich sehr schwer damit, wenn ich sehe, dass im BR Dinge bewusst falsch dargestellt werden, die den Vorstand und auch Kollegen ins falsche Licht rücken und die die Sache damit unnötig in die Länge ziehen. Aussagen von Kollegen, die nicht ins gleiche Horn blasen wie der BR (bzw. Vors.) werden anders wiedergegben als sie tatsächlich gemacht wurden.
Neulich hat man doch einer Kollegin, die aus der Elternzeit zurückkommt und einen neuen Vertrag bekommen soll, telefoniert und sie nach der Richtigkeit der Angaben in der Anhörung befragt. Das lasse sich ja gelten und ist i.O.so. Was mich dann aber wunderte war, dass meine Kollegin sagte, dass man ihr gesagt habe, dass man der Anhörung wegen formeller Gründe nicht zustimmen würde. Äh, die Sitzung zur Beschlussfassung hatte noch gar nicht stattgefunden. Wie geht das denn>

Geheimhaltungspflicht

hackenberger, Thursday, 15.11.2012, 19:26 (vor 4198 Tagen) @ Ups

Hallo,

wir, SchwbV sind keine BR. Wir haben dessen Entscheidungen auch nicht zu vertreten/ zu verantworten.

Nur wenn wir gem. § 95 Abs 4 SGB IX Themen haben die unsere Klientel bedonders betreffen, also dann auch den § 95 Abs 2 SGB IX ausloesen mischen wir uns gem. unserer Aufgaben entsprechend ein, bei solchen Verhaeltnissen.

PS. Das soll nun nicht den Grundsatz unser Recht zu allen Thenen im BR dort reden zu duerfen einschraenken.
Doch manchmal ist es so, dass weniger mehr ist odet svgweigen Gold. ;-)

Geheimhaltungspflicht

Wertschätzer, Freistaat Bayern, Monday, 19.11.2012, 09:44 (vor 4194 Tagen) @ hackenberger

Hallo lieber Bernhard,

wie hieß es doch einmal als Reaktion auf einen meiner Beiträge so schön:

"Mit Anrede und Schlußfloskel lesen sich die Beiträge schöner"
(oder so ähnlich...)

:-P

Liebe Grüße

Wertschätzer

Geheimhaltungspflicht

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 19.11.2012, 09:59 (vor 4194 Tagen) @ Wertschätzer

Hallo Oups,

auch aus § 30, Satz 4 BetrVG (Nichtöffentlichkeit) ergibt sich eine Verschwiegenheitspflicht der SBV über Sitzungsverläufe und Diskussionsinhalte. Da Dir dieses ausschließlich durch Dein Amt als SBV und das daraus resultierende Teilnahmerecht bekannt wird, gilt dies auch grundsätzlich für die SBV. Du bist allerdings nicht gehindert, in der BR-Sitzung das Wort zu ergreifen und/oder ggü. dem AG eine andere Meinung zu vertreten.
Was die Weitergabe von Beschlüssen des BR angeht: Genauso wenig wie der BR der "Briefträger" des AG an die SBV ist, solltest Du "Briefträgerin" des BR an den AG spielen. Das ist nicht Deine Aufgabe !

Sehr wohl Deine Aufgabe war aber eine SBV-Stellungnahme ggü. dem AG zu der geplanten BV. Im eigenen Interesse solltest Du aber klarstellen, daß es sich um eine SBV-Stellungnahme handelt und diese auch so möglichst gleichzeitig dem BR zukommen lassen.

--
&Tschüß

Wolfgang

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