HILFE ! Gdb Antrag auf Erhöhung abgelehnt (Gleichstellung)

Maurice @, Hambrug, Saturday, 17.09.2005, 21:19 (vor 6803 Tagen)

hallo zusammen, habe zur zeit ein echtes problem.ich bin 41 jahre alt arbeite seit 20 jahren beim größten versandhaus der welt im lager und bewege dort ohne hifsmittel ( katonagen ) an die 20 tonnen !! pro tag,selbstverständlich bleiben häufige krankeheitstage nicht aus zwecks den knochen.also 2001 wurde bei mir ein bandscheibenvorfall festgestellt,seit august 2001 war ich krank durchgehend bis januar 2003, nach unendlichen gesprächen mit dem BR für Schwb.und der Pers.Abtl.zwecks versetzung eines anderen Arbeitsplatzes war es nicht möglich mich in einem anderen Bereich einszusetzten.Der betriebsarzt war bei den Gesprächen dabei und aus seiner bicht dürfte ich die Tätigkeiten nicht mehr ausführen und beruft sich dabei auf die Gutachten meiner Ärzte.in der zeit wo ich krank war habe ich beim Vers.Amt einen Antrag auf Gdb. gestellt und habe 20% anerkannt bekommen auch wegen der defekten schulter und andere Gelenkverschleiße.Januar 2003 bin ich meiner alten Tätigkeit wieder nachgegangen so gut es ginge, es ging genau bis januar 2004 gut dann verschob sich mein halswirbel wieder und klemmt meine nerven ein, diese schmerzen wünsche ich keinem.kein wunder einseitige belastungen jeder karton durchchnittlich 15 kilo
davon 1000 stück am tag das merkt man in 20 jahren.ich bin seit januar 2004 krank, im februar wurde ich ausgesteuert und bekomme jetzt leistungen vom arbeitsamt, die hängen mir im nacken zwecks bewerbungen obwohl ich ja im grunde nicht arbeitsuchend bin sondern noch im beschäftigungsverhätniss mit meinem arbeitgeber stehe.gespräche zwecks umsetzung null chance,abfindung war ich nicht abgeneigt aber das war nicht mal die hälfte die ich mir vorgestellt habe,man sagt doch immer ein halbes brutto gehalt pro beschäftigungsjahr.die sagen sich auch der hat sich 20 jahre für uns krumm gemacht jetzt ist er hin,bieten wir ihn ein paar euros, tritt und tschüß..ich sagte meiner betreuerin das ich mir das nicht ausgesucht habe hier zu sein nachdem die kasse mich ausgesteuert hatund gerne dort bleiben würde,diese sozialen leistungen finde ich bei keinem untenehmen mehr, mit einem gehalt urlaubsgeld und anderthalb gehälter weihnachtsgeld und das arbeitsamt verlangt von mir ich solle mich bei versicherungen als bürobote oder sonstiges bewerben,ja spinnen die>>,das liegt doch auch in deren interesse das ich meinen job behalte, dachte ich immer..war also im august 2004 4 wochen in einer reha im harz, selbst dort die ärtzte haben mich weiterhin als arbeitsunfähig entlassen und mir empfohlen meine jetztige tätigkeit aufzugeben da es sich sonst verschlimmere und in einer OP enden würde.aber ich war nach der kur seit 6 jahren das erste mal schmerzfrei und mein hals war wie gummi!!,danke nochmal ihr super therapheuten..die LVA war bereit meinem arbeitgeber einen zuschuss zu geben zwecks eines anderen arbeitsplatzes,das hat sie auch nicht sonderlich interessiert.hatte antrag auf neufestellung Gdb gestellt in der hoffnug noch 10% erhöhung zu bekommen dann hätte ich 30% und hätte eine gleichstellung beantragt.hätte ich diese dann auch bekommen wäre ich vor das arbeitsgericht gezogen und hätte mir einen leidensgerechten arbeitzplatz eingeklagt oder eine angemessene abfindung.habe die schnauze langsam voll habe von dem ganzen bullshit,sorry...das zieht sich jetzt schon 4 jahre hin.mein problem ist nun mein antrag wurde abgelehnt letzte woche,meine pläne sind über den haufen,werde zum 1.11.05 meine alte tätigkeit wieder aufnehmen weil ich kein lust mehr habe auf den ganzen mist,das arbeitsamt,keiner weiß von nichts.schätze mal in 6 monaten werde ich das gleiche problem mit meiner HWS erneut haben und es geht wieder von vorn los,krank,krankengeld,evt.kur,aussteuerung.mein BR meinte er sehe kein sinn für einen wiederspruch da ja nichts neues hinzugekommen ist,aber ich bin seit 18 monaten zuhause krankgeschrieben,ja denn nur zum spaß> und auch noch arbeitslos>>,die gutachter sagen es hat sich verschlimmert,könnte meinen arbeitsplatz verlieren,reha entlassungsbericht,div gutachten,blab,bla,ja muß ich mir einen arm abhacken um 10% erhöhung zu bekommen>>naja, mein BR sagte ich solle doch noch mal meine ärtzte befragen ob sie bereit sind eine schriftliche stellungnahme abzugeben in wie fern meine leiden mich beeinträchtigen in meinem job und das die 10 % unbedingt angebracht sind zwecks gleichstellung,sonst droht arbeitsplatz verlust,etc.und dann wieder mal einen antrag auf neufestst.zwecks erhöhung zu bekommen,vielleicht schreibe ich noch einen persönlichen brief an die gutachter die über meinen antrag entscheidne wie sehr ich die 10% brauche,vielleicht hilfst.weiß echt nicht mehr weiter und bin gezwungen wieder meiner tätigkeit nachzugehen,in einem jahr brauche ich einen stock das weiß ich jetzt schon,aber was soll ich machen Hartz 4 >,nein danke,dann lieber ein leben lang nackenschmerzen.weiß jemand rat>>,könnte ihn gebrauchen.schönes WE..Gruß aus Hamburg Maurice

HILFE ! Gdb Antrag auf Erhöhung abgelehnt

Sozialportal ⌂, Stuttgart, Monday, 19.09.2005, 13:01 (vor 6802 Tagen) @ Maurice

lege Widerspruch gegen den Bescheid ein und begründe ihn sachlich.
Ziehe möglicherweise einen Fachanwalt oder den VdK hinzu, zwecks der Akteneinsicht.
Wird der Widerspruch auch abgelehnt, kannst du klagen.

Viel Erfolg
J.Schmitt

HILFE ! Gdb Antrag auf Erhöhung abgelehnt

Maurice @, Hambrug, Monday, 19.09.2005, 13:24 (vor 6802 Tagen) @ Sozialportal

» lege Widerspruch gegen den Bescheid ein und begründe ihn sachlich.
» Ziehe möglicherweise einen Fachanwalt oder den VdK hinzu, zwecks der
» Akteneinsicht.
» Wird der Widerspruch auch abgelehnt, kannst du klagen.
»
» Viel Erfolg
» J.Schmitt

danke für die info,leider ist die frist von 4 wochen wo ich widerspruch einreichen kann abgelaufen,da mir die unterlagen erst 3 wochen nach eingang zugekommen sind dank meines BR der war im urlaub.

sollte ich es trotzdem versuchen mit dem widerspruch oder wird er gar nicht erst zugelassen wegen der abgelaufenen frist>

gruß maurice

HILFE ! Gdb Antrag auf Erhöhung abgelehnt

Biggi0001, Monday, 19.09.2005, 23:38 (vor 6801 Tagen) @ Maurice

»
» danke für die info,leider ist die frist von 4 wochen wo ich widerspruch
» einreichen kann abgelaufen,da mir die unterlagen erst 3 wochen nach
» eingang zugekommen sind dank meines BR der war im urlaub.
»
» sollte ich es trotzdem versuchen mit dem widerspruch oder wird er gar
» nicht erst zugelassen wegen der abgelaufenen frist>
»
» gruß maurice

Hallo Maurice,

bei mir war es ähnlich, ich bekam Unterlagen erst nachdem die Einspruchsfrist abgelaufen war bzw. erst dann hatte ich alle Informationen zusammen. Ich habe bei der Hotline des BMGS (Bundesministerium Gesundheit & Soziales http://www.bmgs.bund.de/deu/gra/service/buergertelefon/index.phpangerufen und mich erkundigt, was ich tun soll. Dann mit dem Hinweis auf dieses Gespräch den Prozess der Anerkennung nochmals angestoßen. Wurde auch angenommen.

Ich würde ggf. nochmals Spezialisten aufsuchen, mich gründlich durchchecken lassen (ein gründlicher Check-Up ist immer gut, vielleicht hast Du´s auch an der Prostata - bei mir kam auf diese Art ein Herzfehler raus, von dem ich nichts wusste) und darauf hinweisen, daß Du einen Antrag auf Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft stellen wirst. Da ein Arzt im Anerkennungsverfahren ein etwas ausführlicheres Gutachten bzw. eine Stellungnahme abgeben muss, in wie weit bzw. wie stark Du durch deine Krankheit(en) in deinem täglichen Leben und Beruf beeinträchtigt bist, guckt er vielleicht genauer hin, wenn er weiß was auf ihn zukommt.

Im Weiteren habe ich den Arzt genau gefragt, was ich ggf. schreiben soll(Fachtermini und "Deutsch") und ihm eine Kopie Deines Antrages mit meiner Begründung zukommen lassen.

Ist jedenfalls meine persönliche Erfahrung, jeder hält das anders - vermutlich.

Grüßle, Biggi0001

HILFE ! Gdb Antrag auf Erhöhung abgelehnt

traute, Wednesday, 21.09.2005, 09:28 (vor 6800 Tagen) @ Biggi0001

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» » danke für die info,leider ist die frist von 4 wochen wo ich widerspruch
» » einreichen kann abgelaufen,da mir die unterlagen erst 3 wochen nach
» » eingang zugekommen sind dank meines BR der war im urlaub.
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» » sollte ich es trotzdem versuchen mit dem widerspruch oder wird er gar
» » nicht erst zugelassen wegen der abgelaufenen frist>
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» » gruß maurice
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» Hallo Maurice,
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» bei mir war es ähnlich, ich bekam Unterlagen erst nachdem die
» Einspruchsfrist abgelaufen war bzw. erst dann hatte ich alle Informationen
» zusammen. Ich habe bei der Hotline des BMGS (Bundesministerium Gesundheit
» & Soziales
» http://www.bmgs.bund.de/deu/gra/service/buergertelefon/index.phpangerufen
» und mich erkundigt, was ich tun soll. Dann mit dem Hinweis auf dieses
» Gespräch den Prozess der Anerkennung nochmals angestoßen. Wurde auch
» angenommen.
»
» Ich würde ggf. nochmals Spezialisten aufsuchen, mich gründlich
» durchchecken lassen (ein gründlicher Check-Up ist immer gut, vielleicht
» hast Du´s auch an der Prostata - bei mir kam auf diese Art ein Herzfehler
» raus, von dem ich nichts wusste) und darauf hinweisen, daß Du einen Antrag
» auf Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft stellen wirst. Da ein
» Arzt im Anerkennungsverfahren ein etwas ausführlicheres Gutachten bzw.
» eine Stellungnahme abgeben muss, in wie weit bzw. wie stark Du durch deine
» Krankheit(en) in deinem täglichen Leben und Beruf beeinträchtigt bist,
» guckt er vielleicht genauer hin, wenn er weiß was auf ihn zukommt.
»
» Im Weiteren habe ich den Arzt genau gefragt, was ich ggf. schreiben
» soll(Fachtermini und "Deutsch") und ihm eine Kopie Deines Antrages mit
» meiner Begründung zukommen lassen.
»
» Ist jedenfalls meine persönliche Erfahrung, jeder hält das anders -
» vermutlich.
»
» Grüßle, Biggi0001

HILFE ! Gdb Antrag auf Erhöhung abgelehnt

traute, Wednesday, 21.09.2005, 11:08 (vor 6800 Tagen) @ Maurice

jeder kann grundsätzlich selber akteneinsicht und kopien von versorgungsamt erhalten. dazu ist kein anwalt notwendig. am besten selber hingehen.
aus den unterlagen kann man dann ersehen, welcher arzt angeschrieben wurde und was dieser geantwortet hat. oft schreiben ärzte blah blah...

wenn deine widerspruchsfrist abgelaufen ist, kannst du einen erneuten antrag auf feststellung stellen. du solltest dann aber wissen, was von deinen ärzten an das versorgungsamt bereits geschreiben wurde und dieses dann ergänzen. (meist werden die anträge falsch ausgefüllt, statt beeinträchtigungen werden diagnosen geschrieben) du undich können dieselbe diagnose haben, aber unterschiedlich beeinträchtigt sein, zum besseren verständnis.

vermutlich werden nicht mehr als GdB 30 bei bewegungseinschränkungen festgestellt, es sei denn, du hast noch andere bisher nicht genannte beeinträchtigungen.

dein arbeitgeber ist verpflichtet, ein wiedereingliederungs management zu machen SGB IX § 84,(2). suche deine schwerbehinderten vertretung auf, damit techniche hilfsmittel für dich besorgt werden.
traute

» hallo zusammen, habe zur zeit ein echtes problem.ich bin 41 jahre alt
» arbeite seit 20 jahren beim größten versandhaus der welt im lager und
» bewege dort ohne hifsmittel ( katonagen ) an die 20 tonnen !! pro
» tag,selbstverständlich bleiben häufige krankeheitstage nicht aus zwecks
» den knochen.also 2001 wurde bei mir ein bandscheibenvorfall
» festgestellt,seit august 2001 war ich krank durchgehend bis januar 2003,
» nach unendlichen gesprächen mit dem BR für Schwb.und der Pers.Abtl.zwecks
» versetzung eines anderen Arbeitsplatzes war es nicht möglich mich in einem
» anderen Bereich einszusetzten.Der betriebsarzt war bei den Gesprächen
» dabei und aus seiner bicht dürfte ich die Tätigkeiten nicht mehr ausführen
» und beruft sich dabei auf die Gutachten meiner Ärzte.in der zeit wo ich
» krank war habe ich beim Vers.Amt einen Antrag auf Gdb. gestellt und habe
» 20% anerkannt bekommen auch wegen der defekten schulter und andere
» Gelenkverschleiße.Januar 2003 bin ich meiner alten Tätigkeit wieder
» nachgegangen so gut es ginge, es ging genau bis januar 2004 gut dann
» verschob sich mein halswirbel wieder und klemmt meine nerven ein, diese
» schmerzen wünsche ich keinem.kein wunder einseitige belastungen jeder
» karton durchchnittlich 15 kilo
» davon 1000 stück am tag das merkt man in 20 jahren.ich bin seit januar
» 2004 krank, im februar wurde ich ausgesteuert und bekomme jetzt leistungen
» vom arbeitsamt, die hängen mir im nacken zwecks bewerbungen obwohl ich ja
» im grunde nicht arbeitsuchend bin sondern noch im beschäftigungsverhätniss
» mit meinem arbeitgeber stehe.gespräche zwecks umsetzung null
» chance,abfindung war ich nicht abgeneigt aber das war nicht mal die hälfte
» die ich mir vorgestellt habe,man sagt doch immer ein halbes brutto gehalt
» pro beschäftigungsjahr.die sagen sich auch der hat sich 20 jahre für uns
» krumm gemacht jetzt ist er hin,bieten wir ihn ein paar euros, tritt und
» tschüß..ich sagte meiner betreuerin das ich mir das nicht ausgesucht habe
» hier zu sein nachdem die kasse mich ausgesteuert hatund gerne dort bleiben
» würde,diese sozialen leistungen finde ich bei keinem untenehmen mehr, mit
» einem gehalt urlaubsgeld und anderthalb gehälter weihnachtsgeld und das
» arbeitsamt verlangt von mir ich solle mich bei versicherungen als bürobote
» oder sonstiges bewerben,ja spinnen die>>,das liegt doch auch in deren
» interesse das ich meinen job behalte, dachte ich immer..war also im august
» 2004 4 wochen in einer reha im harz, selbst dort die ärtzte haben mich
» weiterhin als arbeitsunfähig entlassen und mir empfohlen meine jetztige
» tätigkeit aufzugeben da es sich sonst verschlimmere und in einer OP enden
» würde.aber ich war nach der kur seit 6 jahren das erste mal schmerzfrei
» und mein hals war wie gummi!!,danke nochmal ihr super therapheuten..die
» LVA war bereit meinem arbeitgeber einen zuschuss zu geben zwecks eines
» anderen arbeitsplatzes,das hat sie auch nicht sonderlich
» interessiert.hatte antrag auf neufestellung Gdb gestellt in der hoffnug
» noch 10% erhöhung zu bekommen dann hätte ich 30% und hätte eine
» gleichstellung beantragt.hätte ich diese dann auch bekommen wäre ich vor
» das arbeitsgericht gezogen und hätte mir einen leidensgerechten
» arbeitzplatz eingeklagt oder eine angemessene abfindung.habe die schnauze
» langsam voll habe von dem ganzen bullshit,sorry...das zieht sich jetzt
» schon 4 jahre hin.mein problem ist nun mein antrag wurde abgelehnt letzte
» woche,meine pläne sind über den haufen,werde zum 1.11.05 meine alte
» tätigkeit wieder aufnehmen weil ich kein lust mehr habe auf den ganzen
» mist,das arbeitsamt,keiner weiß von nichts.schätze mal in 6 monaten werde
» ich das gleiche problem mit meiner HWS erneut haben und es geht wieder von
» vorn los,krank,krankengeld,evt.kur,aussteuerung.mein BR meinte er sehe
» kein sinn für einen wiederspruch da ja nichts neues hinzugekommen ist,aber
» ich bin seit 18 monaten zuhause krankgeschrieben,ja denn nur zum spaß> und
» auch noch arbeitslos>>,die gutachter sagen es hat sich
» verschlimmert,könnte meinen arbeitsplatz verlieren,reha
» entlassungsbericht,div gutachten,blab,bla,ja muß ich mir einen arm
» abhacken um 10% erhöhung zu bekommen>>naja, mein BR sagte ich solle doch
» noch mal meine ärtzte befragen ob sie bereit sind eine schriftliche
» stellungnahme abzugeben in wie fern meine leiden mich beeinträchtigen in
» meinem job und das die 10 % unbedingt angebracht sind zwecks
» gleichstellung,sonst droht arbeitsplatz verlust,etc.und dann wieder mal
» einen antrag auf neufestst.zwecks erhöhung zu bekommen,vielleicht schreibe
» ich noch einen persönlichen brief an die gutachter die über meinen antrag
» entscheidne wie sehr ich die 10% brauche,vielleicht hilfst.weiß echt nicht
» mehr weiter und bin gezwungen wieder meiner tätigkeit nachzugehen,in einem
» jahr brauche ich einen stock das weiß ich jetzt schon,aber was soll ich
» machen Hartz 4 >,nein danke,dann lieber ein leben lang
» nackenschmerzen.weiß jemand rat>>,könnte ihn gebrauchen.schönes WE..Gruß
» aus Hamburg Maurice

HILFE ! Gdb Antrag auf Erhöhung abgelehnt

Andrea, Kempten, Friday, 23.09.2005, 08:48 (vor 6798 Tagen) @ Maurice

Hallo,
zusammenfassend kann ich Dir eigentlich nur raten
a) Widerspruch einzulegen, in dem Du auch die Verspätung begründest. Im übrigen ist eine rechtliche Unterstützung durch den VdK nie das Schlechteste.
Äußere in dem Widerspruch nicht nur die Diagnose, sondern beschreibe genau, wie Dich die Bewegungseinschränkungen und Schmerzen im Alltag beeinträchtigen. Mit Alltag meine ich nicht die Arbeit, sondern was Du in Deinem persönlichen Umfeld nicht mehr so machen kannst wie früher. Zum Beispiel: Tätigkeiten im Haushalt wie Heben von Bierkästen oder Tragen von Einkaufstaschen, Wäschekörben. Sonstige handwerkliche Tätigkeiten, die mit Bücken, Stehen, heben, sitzen verbunden sind. Längeres Autofahren, längere Reisen seit den Schmerzzuständen nicht mehr möglich oder nur noch eingeschränkt, verbunden vielleicht mit langen Ruhephasen oder nur mit Begleitung/Entlastung möglich. Längeres Stehen und Sitzen (z.b. keine Kino-bzw. Theaterbesuche mehr, Konzerte, Fußballspiele usw.) erschwert. Kein Sport mehr, Folge Ausgleich zum Beruf fehlt und Einschränkungen bei soz. Kontakten, ggf. zunehmend Gewichtsprobleme. Eventuell Unverträglichkeiten von den Medikamenten (zusätzliche Magenprobleme, Konzentrationsschwierigkeiten uvm.) Schlafstörungen, psychischen und physische Erschöpfungszustände durch unzureichenden Schlaf, ggf. auch Depressionen, Einschränkungen bei sozialen Kontakten, Partnerschaftsproblemen und vieles mehr. Die Palette ist lang, wenn man sich mal Gedanken darüber macht, was anders ist zum Istzustand im Vergleich zum Stand vor den Beschwerden. Denk einfach mal drüber nach, was Dich so nervt und belastet, mach Dir Stichpunkte und dann beschreibe es. Diesen Beizettel legst Du dem Widerspruch bei und informierst gleichzeitig deine behandelnden Ärzte und sprich mit denen darüber.
b) Natürlich Akteneinsicht beantragen, damit Du genau weißt, was von den Ärzten geschrieben worden ist. Sollte da was fehlen, kannst Du zum Widerspruch noch was nachfügen und das Versorgungsamt auf die Fehler hinweisen. Kannst das aber auch alles vom Vdk machen lassen. Vielleicht bist auch in einer Gewerkschaft, da gibts auch oft gute Leute, die das Metier beherrschen, frag nach.
c) Der Arbeitgeber ist, wie auch Traute schon beschrieben hat, zur Prävention und zum Eingliederungsmanagement verpflichtet, §84! Wie Du es geschildert hast, hat er überhaupt nichts getan. Geh auf Deine Schwerbehindertenvertretuzng und Betriebsrat zu und weise Sie auf das Versäumnis hin, auch Dein Betriebsarzt müßte hier tätig werden. In so einem großen Betrieb muß eine Versetzung möglich sein oder der Arbeitsplatz wird so mit technischen Hilfsmittel ausgestattet, dass Du keine Probleme mehr hast. Setze Dich ggf. auch mit der Krankenkasse, der LVA bzw. Bfa in Verbindung und frage nach Förderung nach. Sollte Deine SChwerbehindertenvertretung nicht wissen was sie tun soll, soll sie sich mal mit dem zuständigen Integrationsamt in Verbindung setzen, die steht mir Rat und Tat zur Seite.

Mehr weiß ich im Moment leider auch nicht, hoffe aber, dass Du einen Weg findest und wünsche Dir alles Gute. Gruß Andrea

HILFE ! Gdb Antrag auf Erhöhung abgelehnt

chef, Tuesday, 27.09.2005, 17:40 (vor 6794 Tagen) @ Andrea

Hallo Andrea,

Du hast in Deinem Beitrag schon fast alle Facetten dargestellt, die Maurice In einem Widerspruchsschreiben verwenden kann. Wenn er alles schön sauber darlegt, hat er sogar große Chancen einen GdB von 50 zu erreichen.;-)

Grüßle
Chef

:-) :-)

HILFE ! Gdb Antrag auf Erhöhung abgelehnt

Biggi0001, Thursday, 17.11.2005, 22:39 (vor 6742 Tagen) @ chef

nochmal diesen Thread hochhol

Bezugnehmend auf mein Statement vom September diesen Jahres wollte ich noch folgendes "Update" hinzufügen.

Auf Bernhards Rat hin habe ich kurze Zeit abgewartet und einen Neuantrag auf Eintragung des Merkzeichens "G" gestellt - mit dem seinerzeit erwähnten Procedere. Das Merkzeichen "G" wurde dieses Mal auch anerkannt und eingetragen.

Die Sachlage war folgende:

Der ursprünglich im August 2004 gestellte Antrag auf Schwerbehinderung wurde mit einem GdB von 50 und MZ "RF" abgefunden. Der erfolgte Widerspruch brachte den GdB auf 100, das MZ "RF" blieb - aber das Merkzeichen "G" wurde nicht anerkannt.

Die Erfahrung eines Bekannten, der im Grunde die selbe Ausgangslage hatte und seinen Abhilfebescheid nur teilweise annehmen wollte (nämlich den neuen GdB akzeptieren, jedoch der Nicht-Anerkennung des MZ "G" widersprechen), brachte mich darauf, den Abhilfebescheid erst mal zu akzeptieren. -- Mein Bekannter wurde nämlich nach gerichtlicher Entscheidung nach Aktenlage kurzerhand wieder auf den Ursprungs-GdB(!) zurückgestuft und kann jetzt wieder von vorne anfangen.

Auf Bernhards Rat hin habe ich nach kurzer Zeit dann einen Neuantrag auf Eintragung des Merkzeichens "G" gestellt - und das MZ wurde anerkannt.

Zwar ist mir die Logik in diesem nicht 100%ig klar, aber der dringende Rat ist: Nicht locker lassen, ggf. nochmals die Ärzte durchlaufen und diese auf jeden Fall über die eigenen Beeinträchtigungen (am besten schriftlich) des täglichen Lebens in allen Bereichen auf dem Laufenden halten, speziell im schwebenden Verfahren.

Die Docs haben zwar ihre Diagnosen gestellt, aber immer wenig Zeit und können sich oft auch nicht vorstellen, in wie weit eine Behinderung eine Beeinträchtigung des täglichen Lebens (privat u. beruflich) darstellt. Jedoch soll ein ärztliches Gutachten genau dieses vermitteln.

Damit das geschieht, solltet ihr den Docs eine ausführliche Beschreibung der Auswirkungen Eurer Beeinträchtigungen zeitgleich mit dem Antrag auf Schwerbehinderung/Verschlimmerung zur Verfügung stellen. Damit helft ihr den Docs und vor allem Euch selbst - denn ich habe mittlerweile einige Unterlagen gesehen, wo das ärztliche Gutachten fast nur aus einer Aufreihung von Diagnosen bestand.

Wichtig ist aber IMMER die Auswirkung auf das tägliche Leben in jeder Hinsicht - und das kennt jeder Betreffende am allerbesten selber, und nur er!

Liebe Grüße,
Biggi0001

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