Rente wegen voller EM - Arbeitsverhältnis nach TV-L (TVöD / TV-L)

Annabella822, Thursday, 22.11.2012, 16:36 (vor 4180 Tagen)

Hallo,
ich wäre sehr froh, wenn der ein oder die andere für mich einen Rat hätte - danke schonmal!
Ich bin im öffentlichen Dienst nach TV-L 13 angestellt.
Nach langer Krankheit wurde mir vor einem Jahr eine Rente wegen voller Erwerbsminderung gewährt, allerdings habe ich in dieser Zeit auch wieder angefangen zu arbeiten, weil ich verschiedene Hilfsmittel (berufliche Reha) bekommen hatte. Ich habe also gearbeitet und hatte parallel Anspruch auf volle EM-Rente, was mein Arbeitgeber allerdings nicht wusste. Jetzt läuft mein Anspruch auf EM-Rente ab und ich muss mich entscheiden, ob ich eine Verlängerung beantrage (mein Gesundheitszustand ist leider sehr instabil und wenn ich die Verlängerung nicht beantrage, dann verliere ich auch für mehrere Jahre den Anspruch darauf). Dafür müsste mein Arbeitgeber allerings ein Formular zu meinem ARbeitsverhältnis ausfüllen. Da habe ich mich vorher mal über den TV-L informiert und da habe ich erfahren, dass im TV-L drin steht, dass man allein schon den Bescheid für die Rente dem Arbeitgeber mitteilen müsste und dass dann das Arbeitsverhältnis bei voller EM-Rente auf Zeit ruhen würde...>>>! Also ich nehme die EM-Rente zwar nicht in Anspruch, weil ich ja verdiene, aber ich hätte einen Anspruch darauf.
Was soll ich jetzt tun> Hat jemand Erfahrung mit so etwas> Darf man bei Anspruch auf voller EM-Rente auf Zeit nicht arbeiten, auch wenn man arbeiten will und sich die Rente gar nicht ausbezahlen lässt aufgrund des Verdienstes>
Darüber hinaus habe ich auch seit einem Jahr einen Schwerbehinderrtenausweis mit GdB 90.
Danke für Hilfe!

Rente wegen voller EM - Arbeitsverhältnis nach TVöD

Annabella822, Thursday, 22.11.2012, 16:39 (vor 4180 Tagen) @ Annabella822

ach ja, ich habe auch einen Schwerbehindertenausweis mit GdB 90

Rente wegen voller EM - Arbeitsverhältnis nach TVöD

hackenberger, Thursday, 22.11.2012, 16:48 (vor 4180 Tagen) @ Annabella822

Hallo,

bitte doch unbedingt beachten,

Wir sind hier ausschließlich ein Forum für betriebliche Mandatsträger. Können daher Anfragen von Betroffenen hier nicht behandelt.

Zu Fragen zum SGB IX gibt es in Betrieben die SchwbV/SBV oder ggf BR.

Für Rentenfragen gibt es andere externe Fachleute wie auch zB Rentenberater.

SchwbV sollten sich aus Rentenfragen heraushalten. Denn sie laufen hier sehr schnell große Gefahr zivilrechtlich in Haftung genommen werden. [link=http://www.schwbv.de/forum/index.php>id=15245]Darauf habe ich ja schon hingewiesen[/link].

PS: Wenn hier gegen einen TV verstoßen wurde, können auch nachträglich noch arbeitsrechtlich Folgen entstehen. Denn der TV ist Bestandteil des ArbV und bindend und verbindlich für Beide, also AG und AN. Gleiches gilt auch für Nichtgewerkschaftsmitglieder wenn der TV lt. ArbV Abwendung findet oder wenn ein allgemeinverbindlicher TV zur Anwendung kommt. Da schütz auch das Nichtwissen, ggf auch Nichtwissen über die Anwendung eines allgemeinverbindlichen TV nicht. Hier müssen Beschäftigte sich ggf informieren wenn kein besonderer TV zur Anwendung kommt, ob für ihre Branche ein TV gilt der als allgemeinverbindlich erklärt wurde.

Da ist es dann ggf auch unerheblich ob man eine EM-Rente in Anspruch genommen hat oder nicht. Die Pflichten der AN aus dem ArbV sind zwingend und eine Missachtung könnte letztlich sogar eine Kündigung zur Folge haben.

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