Stillegung/Verlegung Abteilung, Versetzung akzeptieren? (Kündigung)

Biggi0001, Monday, 19.09.2005, 20:09 (vor 6810 Tagen)

Einige Abteilungen werden komplett von einem Standort in die zum Pendeln zu weite Zentrale verlegt - ist ein Schwerbehinderter verpflichtet(!), sich (obwohl er nicht umziehen kann/möchte aus pers. Gründen) auf den nun dort bestehenden Arbeitsplatz zu bewerben, obwohl er nicht umziehen möchte/kann>

Falls er dies nicht tut, greift trotzdem der besondere Kündigungsschutz und MUSS er auf einem anderen Arbeitsplatz in einer anderen Abteilung weiterbeschäftigt werden - sofern einer frei ist/wird>

Soweit ich es verstehe, muss für den Schwb nicht "freigekündigt" werden, aber wie ist es in diesem Fall mit der Sozialauswahl etc> Müssen die weiterhin an der Arbeitsstätte verbleibenden Arbeitnehmer aus den verbleibenden Abteilungen bei der drohenden Kündigung aus betrieblichen Gründen in die Sozialauswahl miteinbezogen werden, so daß der Kollege ggf. doch dort verbleiben kann>

Es eilt leider sehr.

Vielen Dank im Voraus!!

Liebe Grüße, Biggi0001
biggi0001@aol.com

Stillegung/Verlegung Abteilung, Versetzung akzeptieren?

hackenberger, Wednesday, 05.10.2005, 11:02 (vor 6795 Tagen) @ Biggi0001

Hallo Biggi0001,

hier gibt es keine Besonderheiten für Schwerbehinderte. Bei betriebsbedingten Kündigungen gilt selbstverständlich auch der besondere Kündigungsschutz (eine besondere Hürde, "nur". Alos keine Unmöglichkeit). Der Pkt. "..möchte aus pers. Gründen nicht." greift auch nicht.

Klar wenn es in einer anderen Abteilung eine Beschäftigungsmnöglichkeit gibt, wäre dieses ein Pkt. im Rahmen der Prüfung/Anwendung des besonderen Kündigungschutzes bei einer drohenden betriebsbedingten Kündigung.

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