Info an Arbeitgeber (Gleichstellung)

Roberto, Baden Würtemberg, Thursday, 29.11.2012, 21:45 (vor 4172 Tagen)

Hallo zusammen,
ich habe heute eine Kollegin bei mir gehabt die eine etwas verzwickte Situation geschildert hat.
Sie hat ein GDB von 30 und hat beim Versorgungsamt 40 beantragt und bekommen. Danach hat sie einen Vordruck für Gleichstellung ausgedruckt, ihn ausgefüllt und direkt ans Arbeitsamt geschickt. Nun hat natürlich der AG, der BR und die SBV einen Anhörungsbogen bekommen.
Die Kollegin wurde nun mit dem Vorwurf eines Vertrauensbruchs konfrontiert, weil sie den AG nicht über den Antrag auf Gleichstellung informiert hat.
Frage: Muß sie den AG über den Antrag auf Gleichstellung informieren, oder war die Vorgehensweis so in Ordnung.

Besten Dank für die Antwort

Gruß

Robert

Info an Arbeitgeber

Ironie, Friday, 30.11.2012, 07:11 (vor 4172 Tagen) @ Roberto

Guten Morgen Robert,

nein, der Arbeitgeber muss nicht informiert werden.
Er kann sogar auf dem Antrag in Bezug auf eine Stellungnahme
ausgeschlossen werden.

Lieber Gruß

Ironie

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