Stellunganhme Antragsstellerin (Gleichstellung)

Kaisbv ⌂, Nidersachen, Monday, 03.12.2012, 18:16 (vor 4168 Tagen)

Hallo
Habe da ein Kleies Problem und zwar habe ich heute erfahren das eine AN bei der AFA einen Gleichstellunsantrag am Laufen hat jetz kamm sie heute zu mir und sagte das ihre unterlagen nicht Vollstendig sind und Zwar fehlt ihre Stelungsname wie könnte die Lauten >>>

Danke im Voraus

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LG Kai

Stellunganhme Antragsstellerin

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Tuesday, 04.12.2012, 10:44 (vor 4168 Tagen) @ Kaisbv

Servus Kai,

» Habe da ein Kleies Problem und zwar habe ich heute erfahren das eine AN bei
» der AFA einen Gleichstellunsantrag am Laufen hat jetz kamm sie heute zu mir
» und sagte das ihre unterlagen nicht Vollstendig sind und Zwar fehlt ihre
» Stelungsname wie könnte die Lauten >>>
Ich vermute, dass sie die Stellungnahmen der SBV, BR und AG meint.
Diese wird aber erst von der AfA von dir (der SBV), vom Betriebsrat und vom Arbeitgeber angefordert.
Daraufhin geben diese eine Stellungnahme bei der AfA ab und diese entscheidet daraufhin über den GL-Antrag.
Der Bescheid ergeht dann an die Antragstellerin, den diese (falls positiv) dem AG vorlegt.

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Stellunganhme Antragsstellerin

hackenberger, Tuesday, 04.12.2012, 11:15 (vor 4167 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Hallo,

ergaenzend zu Han Peter, der Antragsteller muss selbstverstaendlich seinen Antrag auch begruenden. Also darlegen wieso aus seiner Sicht das Beschaeftigungsverhaeltnis aus Gruenden der BEHINDERUNG gefaehrdet ist.

Vielfach liegt leider der Irrglauben vor, jeder der einen GdB von 30 hat kann bzw wird gleichgestellt. Dem ist aber nun einmal nicht so. Daher sollte man sich ueber die Gruende wann eine Gleichstellung erfolgen kann informieren und ggf auch einmal als SBV die Betroffenen.

Unterkagen hierzu findet man ja unter A-Z und in den vielen Forumsbeitraegen hierzu.

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