Zusammenarbeit fast unmöglich (Umgang mit BR / PR)
Wertes Team,
das Thema hatten wir bereits und dafür gibt es Gesetze und auch vieles nachzulesen. Thema Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat.
Was nutzen Gesetzestexte, wenn diese kaum Wirkung hervorrufen. Der Betriebsrat hat keinerlei Interesse mit dem Schwerbehinderenvertreter zusammenzuarbeiten. Mit Paragrafen drohen (Rauchen im BR-Büro, Ablehnung BEM, Behinderung der Schwerbehinderungstätigkeiten .... ...) hätte mich fast die Stelle gekostet. Meine Tätigkeit erledige ich von zu Hause aus, da der PC leider nicht mehr zur Verfügung steht. Dem Arbeitgeber dazu informieren> Gut - die Antwort: Man soll sich mit dem BR einigen. Den Arbeitgeber an seine Pflicht erinnern> Hatte wenig Erfolg. Durch Erinnerungen an die Gesetzestexte ist die Zusammenarbeit total zerrüttet, weil der BR sich nicht drohen lassen möchte. Letztendlich steht man als Verlierer da. Eine Person (SBV) gegen 12 BR-Mitgliedern. Vielleicht mache ich irgendetwas falsch.
Sollte nur als Information dienen - weil es immer so schön heißt. BetrvG oder SGB IX anwenden. Recht haben und Recht bekommen ist zweierlei.
Mit bestem Gruß
Wolfgang