Zusammenarbeit fast unmöglich (Umgang mit BR / PR)

Fred, Baden-Württemberg, Friday, 07.12.2012, 13:33 (vor 4176 Tagen)

Wertes Team,

das Thema hatten wir bereits und dafür gibt es Gesetze und auch vieles nachzulesen. Thema Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat.

Was nutzen Gesetzestexte, wenn diese kaum Wirkung hervorrufen. Der Betriebsrat hat keinerlei Interesse mit dem Schwerbehinderenvertreter zusammenzuarbeiten. Mit Paragrafen drohen (Rauchen im BR-Büro, Ablehnung BEM, Behinderung der Schwerbehinderungstätigkeiten .... ...) hätte mich fast die Stelle gekostet. Meine Tätigkeit erledige ich von zu Hause aus, da der PC leider nicht mehr zur Verfügung steht. Dem Arbeitgeber dazu informieren> Gut - die Antwort: Man soll sich mit dem BR einigen. Den Arbeitgeber an seine Pflicht erinnern> Hatte wenig Erfolg. Durch Erinnerungen an die Gesetzestexte ist die Zusammenarbeit total zerrüttet, weil der BR sich nicht drohen lassen möchte. Letztendlich steht man als Verlierer da. Eine Person (SBV) gegen 12 BR-Mitgliedern. Vielleicht mache ich irgendetwas falsch.

Sollte nur als Information dienen - weil es immer so schön heißt. BetrvG oder SGB IX anwenden. Recht haben und Recht bekommen ist zweierlei.

Mit bestem Gruß
Wolfgang

Zusammenarbeit fast unmöglich

hackenberger, Saturday, 08.12.2012, 11:20 (vor 4175 Tagen) @ Fred

Hallo Wolfgang,

ja, es ist nicht immer leicht. Leider oftmals auch nicht die vertrauensvolle Zusammenarbeit lt. SGB IX und BetrVG mit dem BR und oder auch AG.

Aber, aus eigener Erfahrung als GVPSchwb weiß ich leider, dass es nicht immer oder immer nur an den BR liegt. Oftmals ist auch das Handeln oder Nichthandeln oder das Herangehen der VPSchwb ein Grund oder mit ein Grund. Dieses bedeutet aber bitte nicht, dass ich dieses auch hier unterstellen möchte.

Es hilft dann in solchen Fällen oftmals eine Moderation oder Runder Tisch. Auch die Integrationsämter bieten teils hier eine vermittelnde Hilfe an. Wichtig hier aber dann auch immer, es richtig und vor allem ruhig und unvoreingenommen anzugehen.

Weiter kann und sollte man den AG und den BASchwb hier einbinden und diese bitten hier zu handeln. Denn es kann letztlich ja auch für den AG vermeidbare Kosten bedeuten, wenn es hier zu Rechtsstreitigkeiten kommt. Der BASchwb hat u.a. auch die Pflicht dafür Sorge zu tragen, dass die die Schwerbehindertenvertretung ihr Amt ohne Behinderung wahrnehmen kann (§ 96 Abs. 2 SGB IX).

Wenn alles nicht hilft bleibt leider nur der Rechtsweg.

Du schreibst "Recht haben und Recht bekommen ist zweierlei." Was hast Du rechtlich bisher unternommen>

Aber, eines ist auch klar, wenn man rechtliche Schritte nutzen muss, kann dieses die weitere Zusammenarbeit leider auch weiter belasten.

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