Vertretung in den Standorten (Wahlen)

Michael @, Düsseldorf, Wednesday, 21.09.2005, 19:05 (vor 6801 Tagen)

Hallo Zusammen,

ich bin zur Zeit die Vertretung der ( Gesamt ) -Schwerbehinderten in unserem Betrieb.
Ich bin aber auch mit meinem Vertreter die einzigen im Betrieb.
Unser Betrieb hat m. Standorte in Deutschland.
Die anderen Standorte ( haben auch alle einen Betriebsrat ) haben keine Vertretung gewählt, weil sich keiner aufgestellt hat.
Somit bin ich auch an den GBR-Sitzungen beteiligt.
Unser Betrieb hat auch nur eine Btriebsnummer unter der die Ausgleichsabgabe berechnet und auch abgeführt wird.
Zur Zeit haben wir auch "nur" 17 Schwerbehinderte auf die Regionen verteilt.
Wir sieht es aus, wenn sich noch eine Vertretung in einer anderen Region wählen will. Ich habe die Aussage bekommen, dass dieses nicht möglich ist, da ich die Regionen auch beim Integrationsamt "zusammenlegen" lassen habe.
Ist das noch möglich >>>

Vertretung in den Standorten

Sozialportal ⌂, Stuttgart, Monday, 26.09.2005, 15:33 (vor 6796 Tagen) @ Michael

Deiner Aussage folgend, sind die "Nebenbetriebe" alle Betriebsratfähig (da wohl jeder Betrieb einen Betriebsrat hat).

In der Wahlordnung zur Wahl der Schwerbehindertenvertretung heißt es:
In einem Nebenbetrieb ist deshalb nur dann eine eigene Schwerbehindertenvertretung zu wählen, wenn der Betrieb betriebsratfähig ist und mindestens fünf Schwerbehinderte beschäftigt.

Die Zusammenfassung von Betrieben erfolgt normalerweise, wenn jeweils weniger als 5 Schwerbehinderte in den einzelnen Betrieben vorhanden sind um diesen Behinderten auch eine Schwerbehindertenvertretung angedeihen zu lassen.

Alles weitere solltest du mit dem Integrationsamt einmal besprechen.
So gibt es verschiedene Voraussetzungen zur Zusammenfassung von Betrieben.
Ebenso muß das Verfahren mit dem Integrationsamt abgesprochen sein.

Grüße
J.Schmitt

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