EDV Betriebsvereinbarung, MA und sbM betroffen (Kündigung)

sbv-ratschlag, Thursday, 13.12.2012, 15:05 (vor 4160 Tagen)

Hallo zusammen,

bei uns ist eine EDV Einführung geplant, die einige Aufgaben von Mitarbeitern in einer Abteilung überflüssig machen, was früher oder später zum Stellenabbau führen wird.

In der Betriebsvereinbarung (BV) liegt der Geltungsbereich bei allen MA die in der Abteilung arbeiten, auch Mitarbeiter mit befristeten Verträgen sowie Mitarbeitern von Fremdfirmen, die mit der neuen Software arbeiten werden. Von der Rationalisierung können also alle Mitarbeiter betroffen sein. In der Abteilung arbeiten auch 2 sbM.

Kann die SBV hier darauf pochen, dass die 2 sbM in der BV vom Geltungsbereich ausgeschlossen werden sollen>

Es geht in der BV vorallem um den Datenschutz und die Genehmigung der Aktivierung der Software. Folgen hat sie auf jeden Fall für die Abteilung. Es wird sicherlich zu einer Rationalisierung kommen.

Vielleicht ist die SBV erst wieder im Boot, wenn es bei der Rationalisierung zu einem Sozialplan und Interessenausgleich kommen wird.

Danke vorab für Eure Informationen

Viele Grüße

sbv-ratschlag

EDV Betriebsvereinbarung, MA und sbM betroffen

morgenröte, NRW, Thursday, 13.12.2012, 16:53 (vor 4160 Tagen) @ sbv-ratschlag

» Kann die SBV hier darauf pochen, dass die 2 sbM in der BV vom
» Geltungsbereich ausgeschlossen werden sollen>
»
» Es geht in der BV vorallem um den Datenschutz und die Genehmigung der
» Aktivierung der Software. Folgen hat sie auf jeden Fall für die Abteilung.
» Es wird sicherlich zu einer Rationalisierung kommen.
»

Hallo sbv-ratschlag,

mit welchem Recht willst du die Sb-Mitarbeiter ausschließen>
Die BV gilt für alle Miatbeiter in der Abteilung, dazu gehören auch
die Schwb. Sie soll nicht benachteiligt, aber auch nicht besser gestellt werden!

--
Gruß
Morgenröte

EDV Betriebsvereinbarung, MA und sbM betroffen

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 14.12.2012, 09:11 (vor 4159 Tagen) @ sbv-ratschlag

Hallo sbv-ratschlag,

natürlich bist Du bereits jetzt bei den Verhandlungen dabei, wenn sbM betroffen sind.
Was spricht allerdings dagegen, gemeinsam mit dem BR eine Strategie zu entwickeln, wie man in der BV einen Rationalisierungsschutz (ggfs. mit der Pflicht zur Weiterqualifikation für andere Aufgaben) für alle betroffenen AN aushandeln kann>
Dies hat den Vorteil, daß SBV und BR nicht von vorneherein gegeneinander ausgespielt werden könnten. Deine "Schäfchen" haben ja dann immer noch den besonderen Schutz des SGB IX zusätzlich.
Und im Zusammenspiel mit dem BR, der ja über seine erzwingbare Mitbestimmung die einseitige Einführung der EDV verhindern kann, erreichst Du wahrscheinlich eh` mehr.

Im Übrigen empfiehlt es sich auch idR bei derart komplexen Themen wie einer EDV-Neueinführung, externen Sachverstand hinzu zu ziehen. Auch hier ist eine möglichst enge Abstimmung zwischen SBV und BR empfehlenswert.

--
&Tschüß

Wolfgang

RSS-Feed dieser Diskussion