Kündigung bei anzunehmendem Diebstahl (Kündigung)

violett, NRW, Tuesday, 18.12.2012, 18:41 (vor 4155 Tagen)

Guten Tag Zusammen,

ich bin ganz neu hier im Forum, und auch ganz neu in der Arbeit als SBV. Vor 14 Tagen frisch gewählt. Und schon geht's los....:-)

Eine Kollegin ist im (auch für mich ziemlich eindeutigen) Verdacht Bargeld gestohlen zu haben, mindestens 1500 Euro. Kriminalpolizei ist eingeschaltet worden. Nun will der Arbeitgeber ihr außerordentlich kündigen. BEM hat schon vor einiger Zeit erfolgreich stattgefunden. Das Integrationsamt hat telefonisch schon gesagt, sie werden sehr wahrscheinlich den Fall durchwinken. Natürlich kommt erst noch die öffentliche Bearbeitung. Der Antrag soll morgen an das Integrationsamt gehen. Die Kollegin weiss selber noch nichts davon, da sie zur Zeit krankgeschrieben ist.
Nun meine Frage, da alles auch noch so neu für mich ist.: Was kann ich von meiner Seite als SBV noch für die Kollegin tun> Rechtsbeistand vermitteln und sonst noch was>
Vielen lieben Dank,
Violett.

Kündigung bei anzunehmendem Diebstahl

hackenberger, Tuesday, 18.12.2012, 18:52 (vor 4155 Tagen) @ violett

Hallo Violett,

erst einmal Glückwunsch zum Mandat und willkommen hier.

Da geht es ja gleich stramm los.
Also die SchwbV kann hier nicht viel machen. Sie wird gem. § 95 Abs. 2 SGB IX vom AG gehört und das IA bindet sie ein.

» Eine Kollegin ist im (auch für mich ziemlich eindeutigen) Verdacht Bargeld
» gestohlen zu haben, mindestens 1500 Euro.

Weder BR noch SchwbV sollten hier Richter spielen. Also auch nicht feststellen ob der Schachverhalt zutriff und die Kündigung berechtigt ist.

Das ist Sache der AG und des ArbG. Bei solchen Gründen auch der Polizei und Staatsanwaltschft.

SchwbV und BR können nun Gründe finden welche gegen eine Kündigung sprechen und/oder einfach die Fristen für ihre Stellungnahmen verstreichen lassen.

Wenn der BR der Kündigung widerspricht kann der AN auf Weiterbeschäftigung bis zu einem endgültigen rechtskräftigen Urteil der Kündigungsschutzklage klagen, sonst nicht.

Kündigung bei anzunehmendem Diebstahl

violett, NRW, Tuesday, 18.12.2012, 19:01 (vor 4155 Tagen) @ hackenberger

Guten Abend Herr Hackenberger,

vielen Dank für ihre Informationen - es geht tatsächlich direkt ins Eingemachte ;-).
Ja, sie haben ganz Recht, die Beurteilung des Sachverhalts obliegt Anderen.
Allerdings haben wir hier keinen BR, es gibt nur mich. Kann auch ich der Kündigung widersprechen und wenn ja, sollte ich es tun, auch wenn ich mir kein Urteil darüber erlauben kann, wer Recht hat>

Liebe Grüße,
Violett.

Kündigung bei anzunehmendem Diebstahl

hackenberger, Tuesday, 18.12.2012, 19:15 (vor 4155 Tagen) @ violett

Hallo Violett,

erst einmal, das "Herr" bedarf es hier nicht. Einfach "Bernhard".

Wie wäre es dann einmal BR-Wahlen anzugehen. Denn so gehen den AN viele Rechte verloren. Die Gewerkschaft hilft gerne bei den Wahlen bzw. deren Vorbereitungen.

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