Arbeitsplatz einrichten (Hilfsmittel)

Jürgen aus Porta, NRW, Thursday, 20.12.2012, 18:54 (vor 4151 Tagen)

Hallo :-P

In der letzten ASA Sitzung sagte man mir, das ich nicht von mir aus die Fachstelle für Behinderte Menschen im Beruf (IA) anrufen dürfe und mit ihn einen Termin für eine Arbeitplatzbegehung festmache.
Zuerst müsse die Fachkraft für Arbeitsicherheit eineschaltet werden,die sich den Arbeitsplatz anschaut und dann entscheidet.Die sagt den Beauftragten des Arbeitgebers bescheid,der dann,wenn nötig das IA einschaltet und um ein Termin nachfragt.
Nun habe ich bei der Fachstelle nachgefragt, und die sagte mir das es ein bestimmten Ablauf nicht gäbe laut SGBIX, wer wie vorgeht.
Mit ins Boot nehmen müssen sie mich auf jeden fall,da ich Kontroll und Überwachungsrechte habe.
Bei einer Begehung habe ich immer die Fachkraft für Arbeitsicherheit mit dazu geholt,die nun meint das mein vorgehen falsch ist.Der Beauftragte stimmt dem zu.
Habe die Suchmachine und A_Z geschaut,leider nichts gefunden.
Muß ich jetzt so vorgehen>

--
Gruß
Jürgen

Arbeitsplatz einrichten

hackenberger, Thursday, 20.12.2012, 19:20 (vor 4151 Tagen) @ Jürgen aus Porta

Hallo,

» Nun habe ich bei der Fachstelle nachgefragt, und die sagte mir das es ein
» bestimmten Ablauf nicht gäbe laut SGB IX, wer wie vorgeht.
Wer ist hier die Fachstelle welche diese Aussagen gemacht hat>

Grundsätzlich ohne auf die Rechtsfrage abschließend einzugehen folgendes.

Es ist nicht die Aufgabe der SchwbV, einfach ohne Rück-/ Absprache mit dem AG hier Externe zu Arbeitsplatzbegehungen in den Betrieb zu holen.

Dieses alleine auch schon aus Gründen der Vertrauensvollen Zusammenarbeit § 99 SGB IX. Auch hat die SchwbV hierzu nicht das notwendige Hausrecht.

Der Ansprechpartner im Betrieb der SchwbV ist der BASchwb § 98 SGB IX. Er hat hier auch bei Bedarf an besonderer Arbeitspaltzausstattung die Pflichten des AG umzusetzen, also zu handeln.

Weiter sollte auch hier der ASA eingebunden werden, wie aber auch der BR. Doch den ASA einbinden ist dann eigentlich die Aufgabe des AG/BASchwb. Auch ist es nicht die Aufgabe der SchwbV Betriebsbegehungen anzusetzen, schon gar nicht mit Externen.

PS: Es ist im SGB IX tatsächlich der Ablauf nicht geregelt. Muss es auch nicht, da hier auch andere Rechte/ Gesetze/Themen gelten und wirken, wie zB. Hausrecht und Störung des Betriebsablauf/ der Produktion, Betriebssicherheit aber auch ggf Schutz von Betriebsdaten/-geheimnissen!

Fazit: Solches unabgestimmtes Handeln kann die Zusammenarbeit stark belasten.

Arbeitsplatz einrichten

Jürgen aus Porta, NRW, Thursday, 20.12.2012, 19:54 (vor 4151 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard

» Wer ist hier die Fachstelle welche diese Aussagen gemacht hat>

es ist der Fachdienst vom IA

» Grundsätzlich ohne auf die Rechtsfrage abschließend einzugehen folgendes.

» Es ist nicht die Aufgabe der SchwbV, einfach ohne Rück-/ Absprache mit dem
» AG hier Externe zu Arbeitsplatzbegehungen in den Betrieb zu holen.

Wenn ein SB zu mir kommt und mir sagt er habe Probleme an seinen Arbeitsplatz und mich fragt was mann denn verbessern könne.dann rufe ich den Fachdienst von IA an und der schaut sich dann mit mir und der Sicherheitsfachkraft sowie den Beauftragten den Arbeitsplatz an und sagt dann was er bezuschußt.Habe auf diese Weise schon viele Arbeitsplätze eigerichtet.Auch das IA sagt das er es auch aus anderen Betrieben so kennt.


» Der Ansprechpartner im Betrieb der SchwbV ist der BASchwb § 98 SGB IX. Er
» hat hier auch bei Bedarf an besonderer Arbeitspaltzausstattung die
» Pflichten des AG umzusetzen, also zu handeln.
»
Also muß der Beauftragte einen termin beim IA machen.
War mir nicht bewußt,meinen Vorgängern auch nicht.

Schönen dank für deine gute und schnelle Antwort.

--
Gruß
Jürgen

Arbeitsplatz einrichten

hackenberger, Thursday, 20.12.2012, 20:07 (vor 4151 Tagen) @ Jürgen aus Porta

Hallo Jürgen,

» Wenn ein SB zu mir kommt und mir sagt er habe Probleme an seinen
» Arbeitsplatz und mich fragt was man denn verbessern könne. Dann rufe ich
» den Fachdienst von IA an und der schaut sich dann mit mir und der
» Sicherheitsfachkraft sowie den Beauftragten den Arbeitsplatz an und sagt
» dann was er bezuschusst. Habe auf diese Weise schon viele Arbeitsplätze
» eingerichtet. Auch das IA sagt das er es auch aus anderen Betrieben so kennt.

Ja, man kann ja auch so handeln. So habe ich auch gehandelt. Aber, stets nach vorheriger Absprache mit dem AG. Denn es ist die Aufgabe des AG Arbeitsplätze und Arbeitsumfeld den Anforderungen auch den Anforderungen aus Gründen der Schwerbehinderung anzupassen. Also § 81 Abs. 4 SGB IX umzusetzen.

Also, mit dem AG dieses besprechen und erklären, dass es so auch für Ihn einfacher ist. Aber auch dem AG zusichern, dass man ihn vor dem Termin darüber informiert. Auch weil ja JEDER AG wissen will, was in seinem Betrieb vorgeht und besonders wenn externe in den Betrieb kommen. Auch weil das Ganze dann ja ggf Kosten und Maßnahmen auslösen kann. Dann ggf ein kleines Memo anfertigten und anzeichen von beiden Seiten.

Also, stets nach dem Motto handeln: Reden bringt Segen. Jeder AN ist ja froh, wenn andere ihn unterstützen und ggf sogar seine Aufgaben warnehmen. Aber sie möchten verständlicher Weise abgesprochene Prozesse haben, was verständlich ist. Wir wollen ja auch nicht, dass ander und auch der AG über unsere Köpfe hinweg in unsere Themen/ Bereiche und Zuständigekieten hineinhandeln/ handeln.

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