Steuerfreibetrag (Allgemeines)

anni @, Tuesday, 27.09.2005, 10:46 (vor 6803 Tagen)

Hallo,
eine Kollegin hat rückwirkend zum Mai 2004 nach Widerspruch 40 GdB erhalten.
Die Einkommenssteuererklärung ist für 2004 bereits abgeschlossen, die Rückerstattung ausgezahlt.
Muss sie nun nachträglich auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist nochmals Widerspruch beim Finanzamt wegen Berücksichtigung des Freibetrages für 40 GdB einlegen, oder kommt der Freibetrag für 2004 in der Einkommensteuererklärung 2005 rückwirkend zur Geltung>
Viele Grüße
Anni

Steuerfreibetrag

Sozialportal ⌂, Stuttgart, Tuesday, 27.09.2005, 18:48 (vor 6803 Tagen) @ anni

Soweit ich es richtig in Erinnerung habe, kann man den Freibetrag 2 Jahre rückwirkend geltend machen.

Deine Bekannte soll doch einfach mal beim Finanzamt anrufen.

J.Schmitt

Steuerfreibetrag

hackenberger, Wednesday, 05.10.2005, 10:34 (vor 6795 Tagen) @ anni

Hallo Anni,

wenn ich nicht ganz verkehrtliege, kann man Steuerklärungen 4 Jahre rückwirkend wieder eröffnen/abändern lassen.

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