BEM bei Vertrauensfrau (BEM)

Sander, Niedersachsen, Monday, 14.01.2013, 13:16 (vor 4147 Tagen)

Hallo,

ich habe zu meiner speziellen Frage nichts gefunden:

Eine BV o.ä. zum Thema BEM gibt es nicht. Der BR hat seine Zustimmung zu zwei Erstgesprächen als Testlauf gegeben - nur zu den ersten Gesprächen.
Die GL leitet da jetzt eine generelle Zustimmung zu Ihrer Vorgehensweise ab.

Ich habe jetzt im Januar eine Einladung zu einem BEM-Gespräch bekommen. Bin seit der Woche vor Weihnachten im Urlaub und meine Stellvertretung hat die SBV-Aufgaben übernommen. Krankheit war noch früher.

Meine Fragen sind jetzt:

1. Die SBV hat bei schwerbehinderten KollegInnen hinzugezogen zu werden. Bin ich also durch die Einladung in Doppelfunktion angesprochen> Eingeladen als Betroffene und informiert als SBV> Obwohl ich zur Zeit im Urlaub und mein Stellvertreter "im Amt" ist> Oder muss in diesem Fall die SBV, genau wie bei anderen Kollegen, informiert werden>

2. Es wird in der Einladung strikte Vertraulichkeit der Beteiligten über Gespräch und weiteren Verlauf zugesagt. Im BR werden dann aber die Diagnosen, Hartz-Beihilfen und Aufstockungen, ... in den Sitzungen ausführlichst diskutiert. Ohne Wissen und explizites Einverständnis der Betroffenen. Dürfen die BEM-Inhalte einfach so an andere Personen weitergegeben werden, trotz Zusicherung von Vertraulichkeit>

3. Dem Brief ist kein "Datenschutzblatt/-info" beigefügt. Es ist nicht erklärt, welche Daten zu welchem Zweck erhoben werden, wer Einblick in die BEM-Daten hat, wo die Daten/Akten gelagert werden und wie lange, was nach Abschluss des BEM mit den Daten/Akten geschieht.
Ist das korrekt oder muss es darüber eine Erklärung geben>

4. Kann ich selber entscheiden, ob ich eine Person meines Vertrauens zu diesem Gespräch hinzuziehen möchte> Konktret hat die GL den stellvertr. BR-Vorsitzenden und Datenschutzbeauftragten als "Mitglied" ernannt. Der Wunsch ein anderes BR-Mitglied mitzubringen wurde Kollegen jedoch bereits verweigert, bzw. es wurde zu schriftlicher Begründung aufgefordert.

Vielen Dank für Eure Hilfe

Annegret

BEM bei Vertrauensfrau

steven, Berlin, Monday, 14.01.2013, 14:32 (vor 4147 Tagen) @ Sander

Hallo Annegret

die Frage hab ich nicht ganz verstanden.
Bist Du denn als Vertrauensfrau kein
Mitglied des BEM-Teams>
Oder anders, wer ist denn bei Euch alles Mitglied des BEM-Teams>

zu 2: Infos dürfen das BEM-Team nicht verlassen
zu 3: Alles berechtigte Fragen
zu 4: Normalerweise sollte das Team paritätisch bestzt sein, sodass die Frage des Vertrauens eigentlich fast hinfällig wäre.

Am Besten ist eine BV abzuschließen, wo all diese Punkte geklärt werden können

Gruß Steven

BEM bei Vertrauensfrau

Sander, Niedersachsen, Monday, 14.01.2013, 15:04 (vor 4147 Tagen) @ steven

Hallo Steven,

BV will die GL nicht abschließen und handelt erst einmal nach Gutsherrenart.
BR besteht nicht nur aus "Arbeitnehmervertretern" und insofern ist die Situation etwas schwierig.
BEM Team besteht nach Aussage unserer Personalchefin aus ihr selbst und dem stellvertr. BR-Vorsitzenden und Datenschutzbeauftragtem und bei Bedarf, sprich schwerbehinderten Kollegen, der SBV oder der Betriebsarzt oder der Sicherheitsbeauftragte.
Bei meinem Gespräch sind also Personalchefin und Datenschutzbeauftragter/stellvert. BR-Vorsitzender und meine direkte Vorgesetzte eingeladen.

» zu 2: Infos dürfen das BEM-Team nicht verlassen -> DANKE, bestätigt meine Meinung.

» zu 3: Alles berechtigte Fragen

» zu 4: Normalerweise sollte das Team paritätisch bestzt sein, sodass die
» Frage des Vertrauens eigentlich fast hinfällig wäre. -> Ist hier also nicht der Fall. Bleibt die Frage ob ich jemanden meines Vertrauens mit hinzuziehen kann>

» Am Besten ist eine BV abzuschließen, wo all diese Punkte geklärt werden
» können. -> Schön wärs!

BEM bei Vertrauensfrau

WoBi, Monday, 14.01.2013, 16:27 (vor 4146 Tagen) @ Sander

Hallo Sander,

das BEM-Gespräch ist kein Krankenrückkehrverhör. Plant die Arbeitgeberin ein Tribunal für die Langzeiterkrankten> So sollte eine Arbeitsaufnahme nach langer oder wiederholter Krankheit nicht ablaufen.
Hier ist der Betriebsrat gefordert die Rahmenbedingungen für das Durchführen von BEM-Gesprächen mit der Arbeitgeberin zu vereinbaren. Der Betriebsrat soll sich mal die Briefe der angeschriebenen Langzeitkranken vorlegen lassen, ob diese den gleichen Inhalt haben. Wie sieht es mit den Erklärungen für die Betroffenen aus. Wird auf die Folgen einer Ablehnung hingewiesen. Wie und wo werden die Gesprächsergebnisse dokumentiert. Wie setzt sich das BEM-Team zusammen.

Urlaub: Ist das BEM-Gespräch während der Urlaubszeit> Während dem Urlaub gibt es keine vertragliche Verpflichtung in der Arbeit zu erscheinen. Urlaub dient der Erholung.

Diagnosen: Derartiges geht den Arbeitgeber nichts an. Wenn kann darüber freiwillig z.B. mit dem Betriebsarzt gesprochen werden. Dieser ist zur besonderen Geheimhaltung verpflicht und kann im BEM-Gespräch dann zu den Auswirkungen oder Hilfen Stellung beziehen ohne deren Ursachen zu nennen.

Nicht die Arbeitgeberin legt fest, wer vom Betriebsrat in das BEM-Team entsendet wird. Dies liegt in der Entscheidungshoheit des Betriebsrates.

--
Gruß
Wolfgang

BEM bei Vertrauensfrau

hackenberger, Monday, 14.01.2013, 16:40 (vor 4146 Tagen) @ WoBi

Hallo Sander,

ergänzend zu Wolfgang.

IdR ist der Betriebsarzt Mitglied des BEM-Teams. Dem kann oder sollte der AN dann die Diagnose mitteilen. Der macht dann im BEM ggf. Vorschläge wie hier sinnvoll gehandelt werden kann. Der Betriebsarzt gibt aber KEINE DIAGNOSEN weiter. Auch für Ihn gilt die ärztliche Schweigepflicht. Ggf kann man ihn auch nochmals auf seine Schweigepflicht hinweisen.

PS: Was diese Themen "Hartz-Beihilfen und Aufstockungen" hier mit zu tun haben, kann ich nicht nachvollziehen, denn sie haben mit dem Thema BEM ja nichts zu tun.

Das der BR in Gänze möglichst alle Infos aus dem BEM haben sollte ist nachvollziehbar, da ja ggf im BR/Gremium Beschlüsse gefasst werden müssen betreffend notwendiger Folgemaßnahmen.

Das Ganz Thema fällt auch unter den § 87 BetrVG, Arbeits- und Gesundheitsschutz. Also erzwingbare Mitbestimmung. Dieses auch wenn der AG sich schwer tut eine BV zum Thema BEM, also § 84 SGB IX, abzuschließen. Dann sollte der BR dem AG erklären, dass man dann halt einige BVs zum § 87 BetrVG abschließt. Hier geht es dann ggf bis zur Einigungsstelle. Das sollte den AG dann motivieren eine BV zum § § 84 SGB IX abzuschließen.

BEM bei Vertrauensfrau

Doris, Monday, 14.01.2013, 20:09 (vor 4146 Tagen) @ Sander

Hallo Sander,

» Bin ich also durch die Einladung in Doppelfunktion angesprochen>

NEIN! Wenn das BEM die schwerbehinderte Vertrauensfrau betrifft, dann muss das stellvertretende Mitglied der Schwerbehindertenvertretung vom Arbeitgeber informiert werden und nicht die Vertrauensfrau.

» Im BR werden dann aber die Diagnosen... in den Sitzungen ausführlichst diskutiert.

Wenn der BR-Vorsitzende solche Infos dem BR-Gremium in den Sitzungen offenbart und zur Diskussion stellt ohne Zustimmung der Betroffenen, dann ist das m.E. datenschutz- bzw. strafrechtlich relevant und ein Fall für den Staatsanwalt> Der sollte schon im eigenen Interesse schleunigst ein BEM-Grundseminar besuchen.

» Eine Betriebsvereinbarung zum Thema BEM gibt es nicht.

Beim BEM bestehen u.U. gesetzliche Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 13.03.2012, 1 ABR 78/10

--
Viele Grüße
Doris

BEM bei Vertrauensfrau

Sander, Niedersachsen, Tuesday, 15.01.2013, 11:23 (vor 4146 Tagen) @ Doris

Hallo,

vielen Dank für die Antworten und Hilfen. Ein ganz großes und begeistertes Lob an diese Seite und dieses Forum !!!!!

Es ist auch größtenteils alles geklärt und ich denke, damit komme ich auch gut klar.

Eine Frage bleibt. Muß es mit der Einladung zum Erstgespräch, im Gespräch oder später eine Datenschutz-"Aufklärung" geben.
Welche Daten, in welchem Umfang, zu welchem Zweck und wer hat Einsicht, wo aufbewahrt und wann und wie vernichtet>
Gefährliches Halbwissen meinerseits: Ich meine, es müßte gleich bei der Einladung eine Erklärung beigefügt sein, welche dann auch unterschrieben (>) werden soll >!> Ich finde allerdings keine Bestätigung für die Meinung aber auch nichts Gegenteiliges.

Vielen lieben Dank noch einmal

BEM bei Vertrauensfrau

WoBi, Tuesday, 15.01.2013, 16:30 (vor 4145 Tagen) @ Sander

Hallo Sander,

deine Fragen zum Ablauf, Datenaufnahme, Datenverwahrung, Löschen, Zugriff, Vernichtung, Anschreiben, Informationsbeilagen, ... sind Regelungsbedürftig und in einer Betriebsvereinbarung zu vereinbaren. Hier ist der BR gefordert und der BR darf nicht auf Mitbestimmungsrechte durch Untätigkeit verzichten. Dies wäre keine ordnungsgemäße Ehrenamtsausübung.

Deine Frage hinsichtlich der Datenerklärung habe ich so verstanden, dass der Langzeiterkrankte mit Anschreiben eine Datenschutzerklärung abgeben soll. Wenn das deine Frage ist>
Nicht der Betroffene ist der Erklärende, sondern die Teilnehmer des BEM-Teams haben schriftlich ihm zu erklären, dass sie über die erhaltenen Informationen des Langzeiterkrankten stillschweigen währen. Die Informationen des Kranken sind Schutzbedürftig. Der Kranke hat ein Anrecht, dass damit kein Unsinn getrieben wird.

Vorschlag: Aussetzen der Gespräche. Dringendes Schulungsbedürfnis der SBV und des BR zu BEM und zum Inhalt einer BEM-Betriebsvereinbarung.

--
Gruß
Wolfgang

BEM bei Vertrauensfrau

Sander, Niedersachsen, Wednesday, 16.01.2013, 13:43 (vor 4145 Tagen) @ WoBi

Vielen Dank, genau so werde ich es handhaben.

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