Abstimmung (Umgang mit BR / PR)

Paule ⌂, Hamburg, Friday, 18.01.2013, 19:26 (vor 4134 Tagen)

Hallo, hab da mal eine Frage.
In unserer Dienststelle soll ein Schwerbehinderter Kollege umgesetzt werden.
Im Personalrat wurde heftig debatiert.Der PR bat mich wegen der Abstimmung doch kurz vor die Türe zu gehen.Dort habe ich 19 Minuten gewartet.Ich sehe darin eine Verletzung des Rechtlichen Gehörs.Der PR vertritt die Meinung, daß dies zulässig sei.Habe die Entscheidung erstmal per Antrag ausgesetzt.
Frage: Hat PR Recht>> Denke, daß ich klar dabei bin, eben nicht mit abstimmen darf.

Bin auf Eure Antwort gespannt.Kommenden Do ist wieder PR Sitzung.

Danke u Gruß aus dem Norden

Paule

Abstimmung

DickesHemd, NRW, Friday, 18.01.2013, 22:28 (vor 4134 Tagen) @ Paule

Hallo Paule,
warum Dein PR Dich vor die Tür geschickt hat, ist unzulässig, ungeschickt und unnötig.
Wenn es nur darum geht, das Du nicht wissen sollst wie der einzelne PR abgestimmt hat, hätte man auch eine geheime Anstimmung machen können.
Hat der PR seine Entscheidung Dich vor Tür zu schicken sachlich begründet>

» Im Personalrat wurde heftig debatiert.Der PR bat mich wegen der Abstimmung
» doch kurz vor die Türe zu gehen.Dort habe ich 19 Minuten gewartet.Ich sehe
» darin eine Verletzung des Rechtlichen Gehörs.

Eine Abstimmung die 19 Minuten dauert ist schon recht ungewöhnlich. Das in der Zeit weiter beraten wurde ist anzunehmen!

Den Begriff "Verletzung des rechtlichen Gehörs" kenne ich nicht.
Von einer vertrauenvollen Zusammenarbeit kann in Deinem Fall wohl nicht geprochen werden!

Fordere den Vorsitzenden auf, in der nächsten PR-Sitzung seine Entscheidung Dich vor dir Tür zu schicken, schriftlich zu belegen.

--
Viele Grüße
DickesHemd

Kein Vormarsch ist so schwer wie der zurück zur Vernunft. (Bertholt Brecht)

Abstimmung

Paule ⌂, Hamburg, Saturday, 19.01.2013, 06:20 (vor 4133 Tagen) @ DickesHemd

Guten Morgen, danke für die schnelle Antwort.Ich hatte am Freitag per Mail den Personalratsvorsitzenden aufgefordert , daß er mir die Rechtsgrundlage benennt.

Welche Möglichkeiten habe ich>>>
Danke!!!
Gruß

Abstimmung

hackenberger, Saturday, 19.01.2013, 11:00 (vor 4133 Tagen) @ DickesHemd

Hallo Paule,

ich gehe hier einmal von Unwissen des PRV aus. Daher sollte man reden. Auch die Aussetzung ist/war hier ein Weg des lernens. Denn nun muss der PR sich erneut mit dem Thema/Beschluss befassen.

Wichtig ist beim Aussetzen von Beschlüssen auch, dass man den AG hierüber informiert. Denn nur dann weiß dieser, dass er hier die geplante Maßnahne wegen fehlens eines gültigen Beschlusses nicht umsetzen kann/darf. Denn es könnte ja sein, dass ein BR/PR ggf trotz Aussetzung dem AG mitteilt sie hätten einen Beschluss gefasst.

Man kann sofern die PRM oder der PRV Beamter ist, diese auch einmal darauf hinweisen, dass ihnen bei Verstößen gegen Gesetze, also auch das SGB IX noch anderes Übel drohen kann. Lese dazu mal [link= http://www.schwbv.de/forum/index.php>id=12546]hier[/link]!

PS: Ggf auch interessanter Beitrag.
[link=http://www.schwbv.de/forum/index.php>id=12340]Möglichkeiten des Handelns bei Verstößen des AG gegen das SGB IX[/link]

Abstimmung Ausschluß SBV

Paule ⌂, Hamburg, Saturday, 19.01.2013, 15:33 (vor 4133 Tagen) @ hackenberger

Hallo, danke für Eure Rückmeldungen.Das stärkt einem den Rücken.

Der Vorsitzende gab mir mündlich an, daß er die "Möglichkeit"
hätte.....das habe er "gegoogelt".....

Das Vertrauensverhältnis ist halt sehr angekratzt.

Gruß

Paule

Abstimmung Ausschluß SBV

hackenberger, Saturday, 19.01.2013, 15:54 (vor 4133 Tagen) @ Paule

Hallo,

» Der Vorsitzende gab mir mündlich an, daß er die "Möglichkeit"
» hätte.....das habe er "gegoogelt".....
Dann soll er es Dir doch einmal zeigen!

Es ist defenitiv falsch!

Es ist in Bayern, also im Geltungsbereich des Bayerisches Personalvertretungsgesetz (BayPVG) zB sogar noch ganz anders, da hat die SchwbV in bestimmten Fällen sogar ein echtes Mitbestimmungsrecht, kann also "die Hand heben" im PR. Aber leider nur in Bayern.

Also der PR hat hier ganz klar rechtswidrig gehandelt.

Die SchwbV könnte sich sogar ggf im Rahmen einer einstweiligen Verfügung den Zugang sichern. Dann ggf sogar mit Hilfe der Polizei.

§ 95 Abs. 4 SGB IX ist ganz klar und eindeutig!
(4) 1 Die Schwerbehindertenvertretung hat das Recht, an allen Sitzungen des Betriebs-, Personal-, Richter-, Staatsanwalts- oder Präsidialrates und deren Ausschüssen sowie des Arbeitsschutzausschusses beratend teilzunehmen; sie kann beantragen, Angelegenheiten, die einzelne oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe besonders betreffen, auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu setzen. 2 Erachtet sie einen Beschluss des Betriebs-, Personal-, Richter-, Staatsanwalts- oder Präsidialrates als eine erhebliche Beeinträchtigung wichtiger Interessen schwerbehinderter Menschen oder ist sie entgegen Abs. 2 Satz 1 nicht beteiligt worden, wird auf ihren Antrag der Beschluss für die Dauer von einer Woche vom Zeitpunkt der Beschlussfassung an ausgesetzt; die Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes und des Personalvertretungsrechtes über die Aussetzung von Beschlüssen gelten entsprechend. 3 Durch die Aussetzung wird eine Frist nicht verlängert. 4 In den Fällen des § 21e Abs. 1 und 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes ist die Schwerbehindertenvertretung, außer in Eilfällen, auf Antrag eines betroffenen schwerbehinderten Richters oder einer schwerbehinderten Richterin vor dem Präsidium des Gerichtes zu hören.


Es gibt hier keinerlei Einschränkungen.

Auch die PersVG sind hier eindeutig.
zB PersVG Land Hamburg, § 37 (1)


BPersVG, § 34 (2), § 40 (1)

Leider geht aus Deinem Profil nicht hervor, welches PersVG bei Dir zur Anwendung kommt.

Abstimmung Ausschluß SBV

Paule ⌂, Hamburg, Saturday, 19.01.2013, 16:01 (vor 4133 Tagen) @ hackenberger

Hallo, danke für die schnelle Antwort.
Zuständig ist PersVG von HH.

Gibt es Entscheidungen>>

Was sagen Gewerkschaften dazu>>

Warum denken PR oft, sie können machen was sie wollen>>

Gruß Paule

Abstimmung Ausschluß SBV

hackenberger, Saturday, 19.01.2013, 16:11 (vor 4133 Tagen) @ Paule

Hallo,


» Gibt es Entscheidungen>>
Es gibt doch das Gesetz, bzw die beiden Gesetze, dass sollte doch ausreichen!
Wenn der PRV nicht einsichtig wird, kannst Du ja eine Entscheidung/Urteil herbeiführen.


PS:
Bitte doch bei Antworten den Hinweis über dem Textfeld beachten!
Text: Bitte nicht benötigten zitierten Text löschen --> Text löschen

Abstimmung Ausschluß SBV

Paule ⌂, Hamburg, Saturday, 19.01.2013, 16:14 (vor 4133 Tagen) @ hackenberger

Hallo, danke für den Hinweis.

War bislang kein Blogschreiber......

Gruß Paule

Abstimmung Ausschluß SBV

hackenberger, Saturday, 19.01.2013, 16:19 (vor 4133 Tagen) @ Paule

Hallo,

eines noch, wenn man von einem Beschluss persönlich betroffen ist, gilt aber wie bei BR/PR, keine Teilnahme auch nicht an der Beratung in eigener Sache. Dann ist man verhindert und der Stelli muss für diesen Punkt/Top in die Sitzung.

Abstimmung Ausschluß SBV

Paule ⌂, Hamburg, Sunday, 20.01.2013, 06:54 (vor 4132 Tagen) @ hackenberger

Guten Morgen, nur zur Aufklärung.
Ich bin nicht persönlich betroffen.
Es handelt sich um die Umsetzung eines Schwerstbehinderten.
(gegen seinen Willen......gesundheitliche Bedenken stehen im Raum)
Er ist Beamter.

Schönen Sonntag

Gruß Paule

Abstimmung Ausschluß SBV

albarracin, Baden-Württemberg, Sunday, 20.01.2013, 12:19 (vor 4132 Tagen) @ Paule

» Hallo,
Hallo,
»
» Gibt es Entscheidungen>>
Die letzte mir bekannte ist vom OVG Lüneburg vom 29.01.1982. Seitdem ist das vollkommen unstrittig, das die SBV auch an der Abstimmung des PR/BR teilnehmen darf.
»
» Was sagen Gewerkschaften dazu>>
Sollen die Gewerkschaften Deine Arbeit machen >
»
» Warum denken PR oft, sie können machen was sie wollen>>
Das funktioniert nur, wenn auf beiden Seiten (PRe/BRe und auch SBVen) sich Unkenntnis, Unwillen und gockelhaftes Verhalten mischen. Da muß man als SBV auch mal mit den Vorteilen werben, die die Rechte der SBV auch für den PR/BR in vielen Fällen bringen können. Dafür braucht es natürlich fundierte Rechtskenntnisse um zB die Möglichkeiten und Grenzen des § 99 SGB IX in der Zusammenarbeit mit PR/BR darstellen zu können.
Da ich selber auch Teamer für SBV-Grundschulungen bin, bin ich regelmäßig entsetzt, wenn ich sehe, wie lange sich manche SBVen schon mit dem ersten Grundseminar Zeit lassen und/oder hoffnungslos überfordert sind, wenn es mit "Schmusekurs" ggü. AG und/oder PR/BR keine Ergebnisse gibt.
Das betrifft auch viele Anfragen hier. Letztendlich hättest Du nämlich, so hart es klingt, mit einer vernünftigen Grundschulung und einem anständigen Kommentar (ganz egal ob Knittel, Düwell, Neumann/Pahlen etc.) sowie einer angemessenen Konfliktbereitschaft die Frage locker selbst lösen können müssen
» Gruß Paule

--
&Tschüß

Wolfgang

Abstimmung Ausschluß SBV

Paule ⌂, Hamburg, Sunday, 20.01.2013, 12:35 (vor 4132 Tagen) @ albarracin

Hallo, danke für den Hinweis.

Gruß Paule

Abstimmung Ausschluß SBV

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Sunday, 20.01.2013, 12:31 (vor 4132 Tagen) @ Paule

Servus Paule

» Gibt es Entscheidungen>>
Siehe A-Z unter Sitzungsteilnahme!

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Abstimmung

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Sunday, 20.01.2013, 12:34 (vor 4132 Tagen) @ Paule

Hallo Paule
» Im Personalrat wurde heftig debatiert.Der PR bat mich wegen der Abstimmung
» doch kurz vor die Türe zu gehen.
Hast du dir mal die Frage gestellt - warum>>>>

» Dort habe ich 19 Minuten gewartet.
Greife die Anregung von Wolfgang auf (Fortbildung, Kommentar) und du musst nie mehr warten.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

RSS-Feed dieser Diskussion