Europa-SBV (Gesamt-Konzern-SBV)

DickesHemd, NRW, Saturday, 19.01.2013, 13:25 (vor 4137 Tagen)

Hallo Gallier, ;-)
neben regionalen BR's haben wir einen GBR, einen KBR und auch einen Europa-Rat.

Meine Frage ist, muss entsprechend dem Europa-Rat auch eine Europa-SBV gewählt werden.

Wahlberechtigt wären dann entsprechend alle KSBV.
Wer ist aber wählbar>
Sind alle nicht nur vorübergehend Beschäftigten, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und dem Betrieben seit 6 Monaten angehören wählbar>

Ich habe zu einer Europa-SBV leider nichts gefunden. :-(

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Viele Grüße
DickesHemd

Kein Vormarsch ist so schwer wie der zurück zur Vernunft. (Bertholt Brecht)

Europa-SBV

hackenberger, Saturday, 19.01.2013, 13:40 (vor 4137 Tagen) @ DickesHemd

Hallo,

nein weder muss noch können!! Es gibt keine Gesetze welche solches vorsehen oder ermöglichen.

Das SGB IX ist auch im Gültigkeitsbereich auf die Bundesrepublik beschränkt!

Ein Europäisches Gesetz oder sonstige Regelung welche eine Bildung ermöglichen würde gibt es auch nicht. Das Betrifft auch, das Teilnahmerecht. Auch ein solches haben wir nicht.

Wir müssen also abwarten bis Themen auf/in die Gremien bei uns gelangen.

Europa-SBV

DickesHemd, NRW, Saturday, 19.01.2013, 14:30 (vor 4137 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,
vielen Dabk für Deine schnelle Antwort. :-)

» Das SGB IX ist auch im Gültigkeitsbereich auf die Bundesrepublik
» beschränkt!

Das Betriebsverfassungsgesetz endet ebenso an den Landesgrenzen. Trotzdem gibt es Europa-Betriebrsratsgremien. Das allein kann kein Grund sein, keine Europa-SBV wählen zu können.

» Ein Europäisches Gesetz oder sonstige Regelung welche eine Bildung
» ermöglichen würde gibt es auch nicht. Das Betrifft auch, das
» Teilnahmerecht. Auch ein solches haben wir nicht.

Ich vermute, das es andere Regeln gibt die einen Europa-Rat ermöglichen. Leider wird man in diesem Regelwerk die Vertretung der Schwerbehinderten vergessen haben. :-(

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Viele Grüße
DickesHemd

Kein Vormarsch ist so schwer wie der zurück zur Vernunft. (Bertholt Brecht)

Europa-SBV

hackenberger, Saturday, 19.01.2013, 14:56 (vor 4137 Tagen) @ DickesHemd

Hallo,

» vielen Dank für Deine schnelle Antwort. :-)
Bitte!

» Das SGB IX ist auch im Gültigkeitsbereich auf die Bundesrepublik
» beschränkt!

» Das Betriebsverfassungsgesetz endet ebenso an den Landesgrenzen.
» Trotzdem gibt es Europa-Betriebrsratsgremien.
Ja, es gibt in den anderen EU-Staaten aber auch solche und vergleichebare Gesetze.

» Das allein kann kein Grund sein, keine Europa-SBV wählen zu können.
Ein Europäisches Gesetz oder sonstige Regelung welche eine analoge Bildung für SchwbV gibt es aber eben nicht. Auch die Einbeziehungen der SchwbV ist nirgends vorgesehen.

Somit, keine Rechtsgrundlage, keine Einbeziehung oder gar Bildung.

In der Telekom, da sie ja international tätig war gab es schon vor sehr langer Zeit, intrnationale BR-Gremien, leider auch dort ohne SchwbV. Wir endeten an der Grenze der Bundesrepublik.


Kontextlinks:
Europäischer Betriebsrat - Was man wissen sollte -

Europäischer Betriebsrat

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