LOB Betriebliche Kommission (TVöD / TV-L)

barevi, Bayern, Unterfranken, Thursday, 24.01.2013, 13:41 (vor 4117 Tagen)

Liebe SBVler,

bei uns entsteht seitens der GL mal wieder die Frage, ob es der SBV "erlaubt" ist, an Sitzungen der Betrieblichen Kommission (beratend) teilzunehmen. Nun habe ich zwar folgenden Link http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=4274 gefunden, allerdings ist dieser aus dem Jahr 2007 und auch der darin angegebene Auszug aus dem Heft "Behindertenrecht" ist nicht der neueste.

Meine Frage: Gibt es neuere Gerichtsurteile, Feststellungen oder Kommentare, die etwas über das Teilnahmerecht der SchwbV in der Betrieblichen Kommission aussagen>

Für Eure Antworten bedanke ich mich schon jetzt
und grüße rundum

Barevi

--
Nur tote Fische schwimmen MIT dem Strom

LOB Betriebliche Kommission

barevi, Bayern, Unterfranken, Friday, 25.01.2013, 07:53 (vor 4117 Tagen) @ barevi

Liebe SBVler,

habe nun selbst noch etwas über mein angesprochenes Thema gefunden: http://www.beamten-magazin.de/dialog/schwerbehindertenvertretungen

dort heißt es u.a.:

"Die SchwbV hat das unbedingte Recht, an allen Sitzungen des Betriebsrats oder Personalrats und deren Ausschüssen einschließlich des Arbeitsschutzausschusses beratend teilzunehmen (§ 95 Abs. 4 SGB IX). Dies gilt nach neuerer Rechtsprechung auch für die konstituierende Sitzung des Betriebsrats oder Personalrats, zu der der Vorsitzende des Wahlvorstands auch die SchwbV zu laden hat. Außerdem hat die SchwbV ein beratendes Teilnahmerecht an den Sitzungen der "Betrieblichen Kommission" über die Gewährung von leistungsorientierter Bezahlung (LOB) bzw. Leistungsprämien (§ 18 Abs. 7 VKA TVöD). Diese bundesgesetzlichen Teilnahmerechte der SchwbV bestehen unabhängig davon, ob es in diesen Sitzungen um schwerbehindertenrechtliche Angelegenheiten geht oder nicht."

Viele Grüße

barevi

--
Nur tote Fische schwimmen MIT dem Strom

RSS-Feed dieser Diskussion