Teilnahme an PR-Sitzung (Umgang mit BR / PR)

wolf2759, Bayern, Friday, 25.01.2013, 10:13 (vor 4127 Tagen)

Anfrage:
Ist es Richtig dass nur der 1.Gewählte der Schwerbehindertenvertretung zu den Sitzungen berechtigt ist, oder besteht auch die Möglichkeit dass mein 1. Stellvertreter/in zur Sitzung hingeht. Wir haben seit Jahren diese Probleme

Gruß Eder

Teilnahme an PR-Sitzung

williniesky, Dresden/Sachsen, Friday, 25.01.2013, 10:39 (vor 4127 Tagen) @ wolf2759

Hallo Eder Wolfgang,
der 1. Stellvertreter hat auf jeden Fall das gleiche Recht für die Dauer der Vertretung wie die Vertrauensperson. § 96 Abs.3 Satz 2 SGB IX.

--
MfG
Williniesky

Teilnahme an PR-Sitzung

wolf2759, Bayern, Friday, 25.01.2013, 10:46 (vor 4127 Tagen) @ williniesky

» Hallo Eder Wolfgang,
» der 1. Stellvertreter hat auf jeden Fall das gleiche Recht für die Dauer
» der Vertretung wie die Vertrauensperson. § 96 Abs.3 Satz 2 SGB IX.

Tja so sehe ich dass auch, aber wir haben seit Jahren Ärger mit einigen Herren im Personalrat . Die ALTEN HERREN sind da sehr Stur

Teilnahme an PR-Sitzung

hackenberger, Friday, 25.01.2013, 10:54 (vor 4127 Tagen) @ wolf2759

Hallo,

lese einmal hier: [link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=12546#p12546]Möglichkeiten der SBV im öffentl Dienst, wenn der PR das SGB IX das. SGB IX missachtet![/link]

und ggf auch hier:
[link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=12340#p12340]Möglichkeiten des Handelns bei Verstößen des AG gegen das SGB IX[/link]

Teilnahme an PR-Sitzung

hackenberger, Friday, 25.01.2013, 11:23 (vor 4127 Tagen) @ hackenberger

Hallo,

auch noch folgenden Hinweis!

Sollte der PRV dem Stelli rechtswidrig den Zugang verweigern, also im Mandat behindern, so kann man auch im Beschlussverfahren handeln. Sich also per Beschlussverfahren auch ggf mit Hilfe der Polizei oder dem Gerichtsvollzieher den Zugang zur Sitzung und den Gremien verschaffen.

Teilnahme an PR-Sitzung

williniesky, Dresden/Sachsen, Friday, 25.01.2013, 11:36 (vor 4127 Tagen) @ wolf2759

» Tja so sehe ich dass auch, aber wir haben seit Jahren Ärger mit einigen
» Herren im Personalrat . Die ALTEN HERREN sind da sehr Stur

Hier haben wohl nicht die ALTEN HERREN das Problem. Das liegt am PR-Vorsitzenden. Er läd zu den Sitzungen ein. Art. 34 Abs.2 BayPVG. Er verstösst auch gegen Art. 40 Abs.1 BayPVG.

--
MfG
Williniesky

Teilnahme an PR-Sitzung

hackenberger, Friday, 25.01.2013, 10:40 (vor 4127 Tagen) @ wolf2759

Hallo,

die Themen 1-Personenvertretung und Verhinderungsvertretung, also wann kommt der Stelli ins Mandat sind bekannt>

Denn daraus ergibt sich die Antwort. Wenn der Stelli entsprechend dieser Grundlagen ins Mandat kommt, dann mit allen Rechten und Pflichten.

Schaue auch einmal unter A-Z: Stellvertreter

PS: Wenn die VPSchwb ein Doppelmandat hat, ist sie NICHT verhindert. Siehe auch huerzu unter A-Z "Doppelmandat"

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