Mandatserfüllung (Gesamt-Konzern-SBV)

steven, Berlin, Tuesday, 29.01.2013, 07:41 (vor 4128 Tagen)

Hallo Allerseits,

wir sind eine Firma mit zwei weit auseinander liegenden Werken. Ich bin Vertrauensperson und GSBV. Die SBV am anderen Standort nimmt ihre Pflichten und Aufgaben in keinster Weise wahr. Trotz mehrmaligen Gesprächen, Angebot von Hilfe und gutgemeinten Aufforderungen passiert dort nichts. Den Weg über das IA ( Mandatserfüllung ) möchte ich nicht gehen. Auch den dort ansässigen BR unbd den GBR habe ich schon angesprochen.

Gibt es noch andere Möglichkeiten:

A die dortige SBV dazu zu "zwingen" ihr Amt auszufüllen oder
B die dortige SBV ihr Amt niederzulegen

Oder gibt es noch andere Vorschläge.

Im voraus Danke schön.

Steffen

Mandatserfüllung

WoBi, Tuesday, 29.01.2013, 09:10 (vor 4128 Tagen) @ steven

Hallo Steffen,

nur die Wähler haben die Möglichkeit nach § 94 Abs. 7 Satz 5 SGB IX dies einzuleiten.
Die Wähler haben das, was sie gewählt haben.
Die GSBV hat keine Handlungsoptionen in einem Betrieb mit bestehender SBV.

--
Gruß
Wolfgang

Mandatserfüllung

steven, Berlin, Tuesday, 29.01.2013, 09:23 (vor 4127 Tagen) @ WoBi

Hallo Wolfgang,

das ist mir schon bewusst.
Aber unserer SBV und mir an unserem Standort "blutet" unser SBV-Herz wenn wir sehen, dass dort garnichts passiert. Wir hier sind gut aufgestellt und engagiert und am anderen Standort ist "Tote Hose". Keine Versammlungen, keine Ausübung unserer schwer verhandelten Integrationsvereinbarung, keine Pflichten des AG usw.
Echt Schade

Gruß Steffen

Mandatserfüllung

WoBi, Tuesday, 29.01.2013, 12:29 (vor 4127 Tagen) @ steven

Hallo Steffen,

als GSBV besteht die Möglichkeit der Teilnahme an GBR-Sitzungen. Dort sind auch die Betriebsräte des anderen Werkes vertreten. Zeigt doch in diesem Gremium die Möglichkeiten einer aktiven SBV in Zusammenarbeit mit der GSBV auf.
Die GSBV könnte auf der Betriebsräteversammlung einen Beitrag liefern, wenn der GBR die GSBV zur Versammlung einladet. Dort sind mehr Beitriebsräte versammelt, um die Arbeitsweise und die Vorteile einer aktiven SBV zu erkennen.
Sonst bleibt die Hoffnung auf Herbst 2014 und das Wahlergebnis.

--
Gruß
Wolfgang

Mandatserfüllung

hackenberger, Tuesday, 29.01.2013, 14:41 (vor 4127 Tagen) @ steven

Hallo,

beim Thema Mandatsentzug tun sich IA bekanntlich schwer. Bei der Situation wie hier, sollte man Nachteile für beschäftigte Schwerbehinderte belegen können.

Doch kann man das IA bitten doch einmal der SchwbV ins Gewissen zu reden und auch auf die mögliche Folge des Mandatsentzuges hinweisen. Auch auf die persönlichen Folgen für die SchwbV aus dem Mandatsentzug, nämlich den sofortigen Schutz auch den nachwirkenden aus dem Mandat.

Bei Niederlegung des Mandates bleibt der nachwirkende Schutz erhalten.

Weiter kann man die VPSchwb auch auf mögliche zivilrechtliche Folgen hinweisen.

Denn die Annahme eines Mandates bringt auch Pflichten mit sich. Verstoße ich vorsätzlich dagegen und aus diesem Grund entsteht einem Betroffenen/Wahlberechtigten nachweislich Nachteile/ Schäden, so kann dieser hier zivilrechtlich den Mandatsträger lt. BGB §§ 823, 826 auf Schadenersatz verklagen.

Dieses wird oftmals übersehen/verwechselt damit, dass das SGB IX keine persönliche Haftung vorsieht.

Handlung, wegen eines Verstoßes gegen ein Schutzgesetz, ..vorsätzliche Schädigung einer Person scheidet aus (§§ 823 Abs. 1 u. 2, 826 BGB)
http://www.ifb.de/betriebsratsvorsitzende/lexikon/do/lexikondetail/letter/H/shortlink/haftung-betriebsrat.html

Es gibt zwar hierzu noch keine mir bekannte Rechtsprechung, auch weil vielen dieses nicht bekannt ist. Doch in der immer härter werdenden Arbeitswelt und guten Anwälten wird dieses Recht mehr und mehr bekannt.

Gleich aber auch die Beruhigung für aktive SchwbV. Sie müssen hier sofern sie nicht vorsätzlich gegen das SGB IX verstoßen keine Befürchtungen haben.

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