Minderleistung (Hilfsmittel)

Drakana, Niedersachsen, Tuesday, 29.01.2013, 19:12 (vor 4111 Tagen)

Ich brauche mal eure Hilfe.
Wer beantragt die Minderleistung> Muss der Schwerbehinderte dem zustimmen> Bei uns im Betrieb ist es so, dass der Arbeitgeber für eine Schwerbehinderte monatlich 500,00 € vom Integrationsamt bekommt, damit eine Schwerbehinderte Unterstützung bei ihrer Arbeit erhält. Unterstützung hat sie nicht erhalten. Nun soll wieder ein Antrag gestellt werden. Kann der Arbeitgeber das tun ohne die Schwerbehinderte zu informieren oder muss diese etwas unterschreiben> Vielen Dank für eure Hilfe

Minderleistung

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 29.01.2013, 19:42 (vor 4111 Tagen) @ Drakana

Hallo Susanne,

evtl. wirfst Du da was durcheinander:
"Minderleistungszuschüsse" werden idR gewährt, wenn auch nach Ausschöpfung aller dem AG zumutbaren sonstigen Möglichkeiten des § 81 Abs. 4 und 5 SGB IX - auch Hilfsmittel - weiterhin eine erhebliche Leistungseinschränkung bestehen bleibt, sei es bei Arbeitsqualität bzw. -güte oder aber durch erhöhte Fehlzeiten.
Grundlage ist § 27 SchwbAV:
[link=http://]http://www.gesetze-im-internet.de/schwbav_1988/__27.html[/link]

Allerdings gehört auch die Beantragung dieser Leistung zu den Angelegenheiten, die der AG vorab mit der SBV zu erörtern hat.

--
&Tschüß

Wolfgang

Minderleistung

hackenberger, Tuesday, 29.01.2013, 20:50 (vor 4111 Tagen) @ albarracin

Hallo Susanne,

ergänzend zu Wolfgang noch.

Der AG muss solches nicht vorher mit dem Betroffenen besprechen, doch es macht Sinn und gute AG besprechen es auch vorher. Sie erklären den Betroffenen, dass es für sie nichts nachteiliges ist, sondern es der Sicherung der Beschäftigung dient.

Der AG hat hier einen Leistungsanspruch welchen er nutzen kann.

Minderleistung

Drakana, Niedersachsen, Tuesday, 29.01.2013, 20:51 (vor 4111 Tagen) @ albarracin

Hallo,

die Minderleistung wurde beantragt, da die Schwerbehinderte erhöhte Fehlzeiten durch Krankheit hatte. Der AG hat bis heute nichts unternommen um die Kollegin zu unterstützen. Bei der ersten Beantragung hat die Kollegin zugestimmt, damit der AG "freundlicher" gestimmt ist, da er ihr ohnehin Steine in den Weg legt wo er nur kann.
Wenn ich euch richtig verstehe, ist es so, dass der AG ohne Wissen und Zustimmung der Schwerbehinderten und der SBV Minderleistung beantragen kann>

Danke für eure Hilfe

Minderleistung

hackenberger, Tuesday, 29.01.2013, 21:01 (vor 4111 Tagen) @ Drakana

Hallo Susanne,

am einfachsten ist lese einmal die SchwbAV und vor allem die hier betroffenen §§. Dann wird es bestimmt verständlicher.

http://www.zbfs.bayern.de/integrationsamt/hilfen/arbeitgeber/minderleistungsausgleich.html

PS, gute Kenntnisse in der SchwbAV können der SchwbV auch helfen beim AG zu "punkten". Auch weil viele AG und BASchwb hier die Kenntnisse nicht haben. Daher einmal am besten die §§ 14ff lesen.

Minderleistung

Drakana, Niedersachsen, Tuesday, 29.01.2013, 21:37 (vor 4111 Tagen) @ hackenberger

Hallo,

danke Bernhard, werde ich ausführlich machen

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