Schwerbeninderung, pauschale Fahrtkosten (Fragen zu einer Behinderung)
Ich habe in meiner Steuererklärung zusätzlich zu den
Pauschbeträgen für Schwerbehinderte folgende Kosten
abgesetzt:
Fahrtkosten (auch Fahrten durch dritte Personen)
bei einer Behinderung von 80 % oder 70 % mit
Gehbehinderung (Merkzeichen "G") 3.000 km x 0,30 EUR =
900 EUR.
Die Schwerbehinderte ist meine Tochter, 1,5 jahre alt,
70% mit Merkzeichen "G".
Das Finanzamt hat abgelehnt mit der Begründung, dass
dies nicht für Kinder gelte.
Bitte um Info, ob dies zutrifft. Danke im voraus.
Peter