Bürostuhl und Zuschuss von VZ auf TZ (Hilfsmittel)
Hallo in die Runde,
eine Kollegin benötigt aufgrund ihres Rückenleidens einen ortopädischen Bürostuhl (Hubtisch hat sie schon). Da ich das Thema nicht so oft habe, nochmal zur Sicherheit: Ich gehe richtig in der Annahme, dass die Kollegin über ihren zuständigen Arzt den Antrag bei der Rentenversichererung stellt (nach §33 SGB IX, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben), richtig>
Habt Ihr einen guten Tipp, ob man da noch auf was achten muss>
2. Frage: Die Kollegin möchte ihre Stunden reduzieren (auch geschuldet ihrer Krankheit). Nach Teilzeit und Befristungsgesetz ist das ja unabhängig davon, ob jemand einen GdB hat oder nicht. Aber: Gibt es eine Möglichkeit trotzdem Zuschüsse zu bekommen. Die Kollegin verliert hier natürlich Gehalt.
Ich wäre sehr dankbar, wenn es dazu ein paar gute Ideen gibt.
Vielen Dank und ein schönes Wochenende allen Lesern,
Jensen