Bürostuhl und Zuschuss von VZ auf TZ (Hilfsmittel)

Jensen, Bayern, Friday, 01.02.2013, 11:44 (vor 4108 Tagen)

Hallo in die Runde,

eine Kollegin benötigt aufgrund ihres Rückenleidens einen ortopädischen Bürostuhl (Hubtisch hat sie schon). Da ich das Thema nicht so oft habe, nochmal zur Sicherheit: Ich gehe richtig in der Annahme, dass die Kollegin über ihren zuständigen Arzt den Antrag bei der Rentenversichererung stellt (nach §33 SGB IX, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben), richtig>

Habt Ihr einen guten Tipp, ob man da noch auf was achten muss>

2. Frage: Die Kollegin möchte ihre Stunden reduzieren (auch geschuldet ihrer Krankheit). Nach Teilzeit und Befristungsgesetz ist das ja unabhängig davon, ob jemand einen GdB hat oder nicht. Aber: Gibt es eine Möglichkeit trotzdem Zuschüsse zu bekommen. Die Kollegin verliert hier natürlich Gehalt.

Ich wäre sehr dankbar, wenn es dazu ein paar gute Ideen gibt.

Vielen Dank und ein schönes Wochenende allen Lesern,
Jensen

Bürostuhl und Zuschuss von VZ auf TZ

hackenberger, Friday, 01.02.2013, 11:59 (vor 4108 Tagen) @ Jensen

Hallo Jensen,

leider ist nicht angegeben, ist es eine Schwerbehinderte>

Hinweis: Grundsätzlich ist immer erst der AG zuständig für die Ausstattung des Arbeitsplatzes.

Also, bezahlt wird stets nur die geleistete Arbeitszeit. Also wenn man auf Teilzeit geht, egal aus welchem Grund, wirkt sich dieses negativ auf den Lohn aus.

Sofern ein Schwerbehinderter aus Gründen der Behinderung Leistungseinschränkungen hat, kann der AG hierfür ggf Mittel aus der SchwbAV beantragen. Also bei gleicher Stundenzahl weniger Leistung aus Gründen der Behinderung erbringen können.

Die RV ist Leistungsträger, wenn ohne diese Leistungen die Verrentung droht. Also zur Abwehr einer Verrentung.

Bürostuhl und Zuschuss von VZ auf TZ

Jensen, Bayern, Friday, 01.02.2013, 13:29 (vor 4108 Tagen) @ hackenberger

Hallo,

vielen Dank für die schnelle Antwort. Ja, es handelt sich um eine Schwerbehinderte!
Die Antwort bestätigt mich gerade in meiner Einschätzung. VIELEN DANK dafür!
Nochmals ein schönes Wochenende!
Viele Grüße,
Jensen

Bürostuhl und Zuschuss von VZ auf TZ

albarracin, Baden-Württemberg, Sunday, 03.02.2013, 16:57 (vor 4106 Tagen) @ Jensen

Hallo Jensen,

wenn die AN schwerbehindert ist, kannst Du das TzBfG in die Tonne treten, denn dann zählt für Teilzeit allein der (rechtlich stärkere) Anspruch des § 81 Abs. 5 SGB IX.

Wenn jemand aus gesundheitlichen Gründen seine Arbeitszeit reduziert, gibt es außer Rente für Teilerwerbsminderung oder Berufsunfähigkeit keine finanzielle Kompensationsmöglichkeit.

--
&Tschüß

Wolfgang

Bürostuhl und Zuschuss von VZ auf TZ

sandunika, Baden-Württemberg, Sunday, 03.02.2013, 12:52 (vor 4106 Tagen) @ Jensen

» Ich gehe richtig in der Annahme, dass die Kollegin über ihren zuständigen Arzt den Antrag bei der Rentenversichererung stellt (nach §33 SGB IX, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben), richtig>

Es wäre noch zu prüfen, wer der Kostenträger ist>

Die DRV oder die Krankenkasse. (entscheidend ist die Beitragszahldauer an die Rentenkasse)
Am einfachsten ist es bei der DRV (anhand der Versicherungsnummer) nachzufragen.

Zu 2
es wäre auch über eine Erwerbsminderungsrente nachzudenken, hierdurch würde dann die finanzielle Belastung gemildert (sofern die Voraussetzungen für eine EU-Rente gegeben sind).

--
LG
Sandunika

Bürostuhl und Zuschuss von VZ auf TZ

hackenberger, Sunday, 03.02.2013, 13:31 (vor 4106 Tagen) @ sandunika

Hallo,

vor der Beantragung einer Erwerbsminderungsrente sollte man sich gut beraten lassen. Denn sie kann sich auch ggf negativ für die Zukunft die Beschäftigung und das dauerhafte Einkommen auswirken.

Der zuständige Kostenträger für Arbeitsmittel und Büroausstattung ist IMMER der AG. Bei Schwerbehinderten hat dieser dann auch u.a. den § 81 Abs 4 SGB IX zu beachten.

Ggf kann dann der AG für die behinderungsbedingten Mehrkosten Fremdmittel odrr Förderungen in Anspruch nehmen.

Hier kann es dann unterschiedliche Leistungsträger geben, IA. DRV oder KK aber ggf auch Landesmittel

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