Frage nach Art der Behinderung (Fragen zu einer Behinderung)

SBV LWK ⌂, Rheinland-Pfalz, Monday, 04.02.2013, 10:03 (vor 4105 Tagen)

Hallo Forum,

es gilt in unserem Hause eine neue Ausbildungsstelle zu besetzen.
Ein Bewerber hat angegeben, dass er 80 % schwerbehindert sei.

Ist im nun anstehenden Vorstellungsgespräch die Frage des AG bzw. der SBV erlaubt, welcher Art die Schwerbehinderung ist - und muss diese Frage dann Wahrheitsgemäß beantwortet werden >

Danke für die Hilfe
Gruß Jörg

Frage nach Art der Behinderung

hackenberger, Monday, 04.02.2013, 11:23 (vor 4105 Tagen) @ SBV LWK

Hallo Jörg,

schaue doch bitte einmal wie auch hier stets gebeten unter A-Z "Fragen beim Einstellungsgespräch" und "Offenbarung der Schwerbehinderung" wieter nutze auch wie stets darum gebeten die Suchfunktion.

Dann dürfte deine Frage wohl beantwortet sein. Denn auch dieses Thema ist nicht neu und daher behandelt.


Kontextlink:
[link=http://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml>nid=jpr-NLAR000006713&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp]jurisPR-ArbR 12/2013 Anm. 1[/link]

Frage nach Art der Behinderung

SBV LWK ⌂, Rheinland-Pfalz, Monday, 04.02.2013, 11:43 (vor 4105 Tagen) @ hackenberger

Hallo,

Danke für die Info.
Aus dem von ihnen angegebener Textpassage folge ich, dass es zulässig ist, konkret nach der der Art der Schwerbehinderung zu fragen... und eigentlich sogar zwingend notwendig, um eine Benachteiligung zu vermeiden.

"Die konkrete Frage muss lauten, ob der Stellenbewerber an gesundheitlichen, seelischen oder ähnlichen Beeinträchtigungen leidet, die seine Eignung zur Verrichtung der beabsichtigten vertraglichen Tätigkeit infrage stellt."

Gruß Jörg

Frage nach Art der Behinderung

hackenberger, Monday, 04.02.2013, 12:06 (vor 4105 Tagen) @ SBV LWK

Hallo Jörg,

» Danke für die Info.
Bitte!

» Aus dem von ihnen angegebener Textpassage folge ich, dass es zulässig ist,
» konkret nach der der Art der Schwerbehinderung zu fragen... und eigentlich
» sogar zwingend notwendig, um eine Benachteiligung zu vermeiden.
Schade, hast Du wohl total falsch verstanden! :-(
Denn die Frage ist eben NICHT zulässig und mss auch nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden.

Richtig ist, dass der AG fragen darf:
Die konkrete Frage muss lauten, ob der Stellenbewerber an
gesundheitlichen, seelischen oder ähnlichen Beeinträchtigungen leidet, die eine Eignung zur Verrichtung der beabsichtigten vertraglichen Tätigkeit
infrage stellt.

Also neutral unabhängig von einer Behinderung!

Eine Frage nach der Schwerbehinderung, ist idR ein berechtigtes Indiz für einen Verstoß gegen das AGG, wenn der Bewerber dann später abgelehnt wird.

Lese auch einmal [link=http://www.schwbv.de/forum/index.php>id=13980]hier![/link]

Gute Beitrage zum Thema:

Frage nach der Schwerbehinderung beim Einstellungsgespräch zulässig>

Darf der Arbeitgeber nach einer Schwerbehinderung fragen


PS: Der Grad der Behinderung (GdB) wird schin bewusst und berechtigt seit vielen Jahren nicht mehr in Prozent (%) angegebn/ausgedrückt. Nur noch in GdB xy. Gerade wir als Interessensvertreter (SchwbV) sollten dieses bitte beachten. Ganz besonders wegen der Gründe die zu dieser nderung geführt haben. Das Thema hatten wir hier ja mehrfach.

Frage nach Art der Behinderung

SBV LWK ⌂, Rheinland-Pfalz, Monday, 04.02.2013, 14:20 (vor 4105 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

danke, jetzt habe ich es verstanden.
Ich hatte überlegt, ob eine weitergehende Frage bezüglich der Art der Behinderung zulässig wäre, wenn der Bewerber bereits in seinem Anschreiben erwähnt, dass er einen Grad der Behinderung von 80 hat.

Insofern hat der Bewerber ja bereits vor dem Vorstellungstermin offeriert, dass er Schwerbehindert ist.

Gruß Jörg

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