Beantragung eines Blindenarbeitsplatzes (Hilfsmittel)

hofmanni, Monday, 04.02.2013, 15:13 (vor 4105 Tagen)

Hallo zusammen,
habe eine blinde Arbeitskollegin, die in der Telefonzentrale arbeitet.
Wie kommt sie an einen Blindenarbeitsplatz, nach Möglichkeit mit mail-Anschluss> Wo und wer müsste für sie diesen Arbeitsplatz beantragt werden>

Vielen Dank!

Beantragung eines Blindenarbeitsplatzes

hackenberger, Monday, 04.02.2013, 15:20 (vor 4105 Tagen) @ hofmanni

Hallo,

der AG ist gem § 81 Abs. 4 SGB IX für die notwenige Ausstattung des Arbeitsplatzes zuständig. Er ist hierzu verpflichtet. Er kann dann für behinderungsbedingte Mehrkosten Mittel aus der SchwbAV in Anspruch nehmen.

Der AG oder der AG gemeinsam mit der SchwbV können sich hier an den technischen Berater des IA wenden.

Dieser berät dann und dann kann man abklären wer hier ggf der zuständige Lesitungsträger für die Mittel gem der SchwbAV ist.


PS: Bitte unbedingt das Profil vollständig ausfüllen. Lese hierzu u.a. auch den ersten Forumsbeitrag "Streng geheim..."

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