Widerspruch abgelehnt (Allgemeines)

Andrea W., Friday, 07.10.2005, 12:08 (vor 6785 Tagen)

Hallo liebe Kollegen und Kolleginnen, ich habe Fragen zu folgendem Sachstand:
Eine Kollegin hat einen Antrag auf Behinderung gestellt im April d.J.. Im Juli erhielt sie die Ablehnung. Dagegen legte Sie selbst Widerspruch ein am 9.8., ergänzende Angaben zum Widerspruch reichte sie in Zusammenarbeit mit mir am 13.9.05 nach, die insbesondere ohne Zweifel zum einer Feststellung von mind.50% geführt hätten. Jetzt erhielt die Kollegin im Okt. erneut eine Ablehnung, die ergänzenden Angaben sind dabei aber nicht berücksichtigt worden, da angeblich sich die Unterlagen zur Entscheidung wg. des Widerspruchs bereits in Bayreuth befunden hätten. Wie ist nun der weitere Verfahrensweg> Sozialgericht macht keinen Sinn. In meinen augen ist das eine Fehlentscheidung, da nicht alle Fakten berücksichtigt worden sind, also ein Verfahrensfehler. Kann dies nicht auf einfachem Weg bereinigt werden oder muß hier ein Verschlechterungsantrag gestellt werden> Kann ja wohl nicht wahr sein! Über einen hilfreichen Tipp wäre ich sehr dankbar.
Grüße aus dem Allgäu
Andrea

Widerspruch abgelehnt

anni @, Friday, 07.10.2005, 14:01 (vor 6785 Tagen) @ Andrea W.

Liebe Andrea,
ich hatte eine Kollegin durch den Widerspruch und die Widerspruchsbegründung begleitet. Sie hatte auf ihre Behinderungen 20 GdB bekommen.
Auch diese Kollegin hatte wiederum einen ablehnenden Bescheid bekommen. Dieses war auch nicht nachvollziehbar und einsehbar. Eine Klage vor dem Sozialgericht kam ebenfalls aus Sicht der Kollegin nicht Betracht.
Nach Rücksprache mit ihr hat sie nochmals ein Schreiben an das Versorgungsamt geschrieben und sich beschwert, gar die Kompetenz des ärztlichen Gutachters in Frage gestellt und ihre persönlichen/individuellen Auswirkungen der Behinderungen nochmals ausführlich dargestellt.
Sie bot dem Versorgungsamt eine amtsärztliche Untersuchung zur Klärung an, die dann vor ca. 3 Wochen erfolgte.
Diese ärztliche Untersuchung wie auch die Darstellung der Auswirkungen der Behinderungen im Zusammenhang vor der Ärztin hatten Erfolg! Jetzt hat sie 40 GdB und kann zumindest die Gleichstellung beantragen.

Dieser Fall hat mich gelehrt, die ablehnenden Bescheide der Versorgungsämter nicht einfach nur hinzunehmen, sondern Fehlern oder Verallgemeinerungen beim Versorgungsamt schriftlich nachzugehen.
"Viel Erfolg!"
Herzlichen Gruß und ein schönes Wochenende
Anni

Widerspruch abgelehnt

Sozialportal ⌂, Stuttgart, Friday, 07.10.2005, 17:16 (vor 6785 Tagen) @ Andrea W.

Hallo Andrea,
folgendes ist aus eurer Sicht schief gelaufen, aber nicht aus Sicht des Versorgungsamtes.
Beim Einlegen des Widerspruchs wurde sicherlich nicht darauf hingewiesen, dass entsprechende Unterlagen und eine Stellungnahme nachgereicht werden.

Also, wenn ein Widerspruch eingelegt wird, dies auch mitteilen.

An eurer Stelle würde ich eine Wideraufnahme des Verfahrens erbitten, da wichtige Unterlagen zur Beurteilung gefehlt haben.


Grüße
J.Schmitt

Widerspruch abgelehnt

Andrea W., Monday, 10.10.2005, 08:03 (vor 6782 Tagen) @ Sozialportal

» Hallo Andrea,
» folgendes ist aus eurer Sicht schief gelaufen, aber nicht aus Sicht des
» Versorgungsamtes.
» Beim Einlegen des Widerspruchs wurde sicherlich nicht darauf hingewiesen,
» dass entsprechende Unterlagen und eine Stellungnahme nachgereicht werden.
»
Hallo lieber Kollege, das ist richtig. Die Kollegin hat den Widerspruch ja leider ohne meine Unterstützung eingelegt und hat mir dies erst später mitgeteilt. Erst dann wurde die ergänzende Begründung durch uns nachgereicht. Da dies aber relativ zeitnah geschah (d.h. 1 Tag nach -Eingangsbestätigung des Versorgungsamtes und dabei erwähnt wurde, dass es sich um eine Ergänzung zum Widerspruch vom .... handelt, haben wir eigentlich gehofft, dass dies noch in die Beurteilung hineinfließt - war wohl ein Irrtum.
Werde jetzt Deinen Ratschlag umsetzen und bin gespannt, ob dies zum ERfolg führt. Herzlichen Dank bis dahin - Gruß Andrea

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