Neuling braucht eure Hilfe (Gesamt-Konzern-SBV)

Tino1975, Rheinland-Pfalz, Friday, 15.02.2013, 15:29 (vor 4110 Tagen)

Hallo Kollegen,

mein Problem:

Wir haben letztes Jahr eine SBV für unseren Standort gewählt (soweit sogut),
da wir aber noch 2 weitere Standorte in Deutschland haben und in diesen Standorten ist keine SBV gewählt.
Jetzt sieht es doch so aus das ich meines erachtens und meines Wissensstandes(vllt.auch falsch)automatisch die SBV der anderen Standorte übernehme.

RICHTIG>

Nach Rücksprache mit dem GBR Vorsitzendem (nicht in unserem Standort)wurde mir
O-Ton gesagt " Ich hab das schon immer gemacht und das bleibt so!".
Wie soll ich diesem lieben guten Mann klar machen das es nicht so ist>

Vieleicht anhand von §.

Jetzt zerreisst mich nicht in der Luft wenn dieses Thema vllt.schon behandelt wurde und es wahrscheinlich für euch ganz einfach ist.
Wir hatten noch nie eine SBV die ich fragen Könnte.
Ich würde mich um die Hilfe von euch freuen.

Neuling braucht eure Hilfe

hackenberger, Friday, 15.02.2013, 15:42 (vor 4110 Tagen) @ Tino1975

Hallo Tino,

» mein Problem:
es gibt keine Probleme, nur Lösungen ;-)

» Wir haben letztes Jahr eine SBV für unseren Standort gewählt (soweit
» sogut),
Super ;-)

» da wir aber noch 2 weitere Standorte in Deutschland haben und in diesen
» Standorten ist keine SBV gewählt.
» Jetzt sieht es doch so aus das ich meines erachtens und meines
» Wissensstandes(vllt.auch falsch)automatisch die SBV der anderen Standorte
» übernehme.

» RICHTIG>
Nein!

Schaue einmal ins SGBI IX § 97 Abs. 6 Satz 1
1 Die Gesamtschwerbehindertenvertretung vertritt die Interessen der schwerbehinderten Menschen in Angelegenheiten, die das Gesamtunternehmen oder mehrere Betriebe oder Dienststellen des Arbeitgebers betreffen und von den Schwerbehindertenvertretungen der einzelnen Betriebe oder Dienststellen nicht geregelt werden können, sowie die Interessen der schwerbehinderten Menschen, die in einem Betrieb oder einer Dienststelle tätig sind, für die eine Schwerbehindertenvertretung nicht gewählt ist;-...

Also, die Zuständigkeit der Vertretung der Schwerbehinderten in Betrieben ohne SchwbV liegt einzig bei der GSchwbV.

Lt. Profil, was leider nicht ganz vollständig ist (es fehlt die Angabe des geltenden Arbeitsrecht (wohl BetrVG) und die Anzahl der Schwb), bist Du SchwbV, also örtl.

Die GSchwbV hat weiter dann die vorrangige Pflicht in Betrieben ohne SchwbV auf Wahlen hinzuwirken sofern dort welche möglich sind.

Der BR kann im übrigen NIE die Rechte einer gem. SGB IX gewählten SchwbV wahrnehmen. Dazu fehlt ihm das Mandat. Die Rechte und Aufgaben des BR/GBR sind im BetrVG beschrieben.

Neuling braucht eure Hilfe

Tino1975, Rheinland-Pfalz, Friday, 15.02.2013, 16:50 (vor 4110 Tagen) @ hackenberger

Hallo,

Es gibt doch aber keine GSchwbV, an den 3 Standorten gibt es eine SBV nur an unserem Standort und das bin ich+mein Stellvertreter.

» Lt. Profil, was leider nicht ganz vollständig ist (es fehlt die Angabe des
» geltenden Arbeitsrecht (wohl BetrVG) und die Anzahl der Schwb), bist Du
» SchwbV, also örtl.

Sorry das mein Profil noch nicht vollständig ist werde es am WE vervollständigen.
Es gilt dsa BetrVG und die Anzahl beträgt momentan 4 Schwb. und 1 Gleichgestellter.

Neuling braucht eure Hilfe

hackenberger, Friday, 15.02.2013, 17:08 (vor 4110 Tagen) @ Tino1975

Hallo Tino,

» Es gibt doch aber keine GSchwbV, an den 3 Standorten gibt es eine SBV nur
» an unserem Standort und das bin ich+mein Stellvertreter.

Wenn es einen GBR gibt, muss auch eine GschwbV gewählt werden, § 97 SGB IX. Gibt es aber im Unternehmen nur eine SchwbV, so gilt auch hier wieder § 97 SGB IX, hier dann der Satz 2
"Ist eine Schwerbehindertenvertretung nur in einem der Betriebe oder in einer der Dienststellen gewählt, nimmt sie die Rechte und Pflichten der Gesamtschwerbehindertenvertretung wahr."

Dann muss diese aber in den anderen Betrieben sofern möglich auf Wahlen hinwirken. Wahlen in diesen Betrieben können dann auch nur von der GSchwbV bzw der SchwbV welche nach § 97 Abs. 1 Satz 2 diese Aufgaben wahrnimmt eingeleitet werden.

Hinweis: Wahrnehmung bedeutet, sie ist keine gewählte GSchwbV!!

Folge, sobald eine weiter SchwbV gewählt ist müssen diese dann die GSchwbV wählen. Damit endet dann die Wahrnehmung der Aufgaben der GSchwbV. Das Mandat nimmt dann die dann gwählte GSchwbV wahr.

Hinweis: Bei nur zwei Wahlberechtigten VPSchwb können diese sichi hier darauf verständigen wer das Mandat der GschwbV und des Stelli wahrnimmt. Gibt es keine Verständigung erfolgt Losverfahren.

» Sorry das mein Profil noch nicht vollständig ist werde es am WE
» vervollständigen.
» Es gilt dsa BetrVG und die Anzahl beträgt momentan 4 Schwb. und 1
» Gleichgestellter.
Dieses bitte im Profil nachtragen


PS: Text: Bitte nicht benötigten zitierten Text löschen --> Text löschen
Bitte diesen Hinweis bei Antworten beachten!

Neuling braucht eure Hilfe

Tino1975, Rheinland-Pfalz, Friday, 15.02.2013, 17:29 (vor 4110 Tagen) @ hackenberger

Sorry für die fehler und ein großes Dankeschön für die Antworten

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