Wahlen z.Gesamtschwerbehindertenvertretung (Wahlen)

Peter, Monday, 10.10.2005, 10:22 (vor 6782 Tagen)

Wir haben in 5 Niederlassungen innerhalb Deutschlands Schwerbehindertenvertretungen gewählt. Nun möchten wir eine Gesamtschwerbehindertenvertretung wählen,die bis dato noch nicht besteht.
Wir demzufolge 5 stimmberechtigte Schwebis.
Können wir im vereinfachten Wahlverfahren wählen.(Wahlversammlung ,welche als solche ausdrücklich bezeichnet wird>>>>

Wahlen z.Gesamtschwerbehindertenvertretung

Sozialportal ⌂, Stuttgart, Monday, 10.10.2005, 23:02 (vor 6781 Tagen) @ Peter

Hallo Peter,
genau das vereinfachte Wahlverfahren ist angesagt.
5 Leutchen wählen den Boss. Wäre gut, wenn ihr euch einig seid. Bestimmt auch die Stellvertreter der Reihenfolge nach.
Bei uns wurde der Arbeitgeberbeauftragte zur Wahl eingeladen. Macht sich immer gut, wenn der als neutraler Beobachter dabei ist und gleich das Protokoll unterzeichnet.
Grüße
J.Schmitt

Wahlen z.Gesamtschwerbehindertenvertretung

hackenberger, Tuesday, 11.10.2005, 14:25 (vor 6780 Tagen) @ Sozialportal

Hallo,

habe folgende Hinweise zu diesem Thema erhalten, welche ich weitergeben möchte:

Der Wahlvorstand kann zwar in in einer "sonst geeigneten Weise" von den Wahlberechtigten bestellt werden (§ 22 Abs. 1 Satz 3 SchwbVWO), beispielsweise in einer "Versammlung".

Die eingentliche Wahl der Gesamt-SBV hat aber nach der Wahlordnung grundsätzlich durch "schriftliche Stimmabgabe" (§ 11, § 12 SchwbVWO) der fünf örtlichen Vertrauenspersonen zu erfolgen (§ 22 Abs. 1 Satz 1 SchwbVWO), also im förmlichen Wahlverfahren.

Ausnahmsweise könnte dann und nur dann die Wahl der Gesamt-SBV in einer Wahlversammlung mit einem Wahlleiter im vereinfachten Wahlverfahren durchgeführt werden (§ 22 Abs. 3 Satz 2 SchwbVWO in Verbindung mit § 20 SchwbVWO entsprechend), sofern rechtzeitig vor Ablauf der Amtszeit der Gesamt-SBV eine Wahlversammlung stattfindet (§ 22 Abs. 3 Satz 1 SchwbVWO). Da aber bisher noch keine Gesamt-SBV existiert, kann m.E. die Wahl der Gesamt-SBV nicht in einer Wahlversammlung erfolgen.

Wahlen z.Gesamtschwerbehindertenvertretung

Sozialportal ⌂, Stuttgart, Wednesday, 12.10.2005, 13:13 (vor 6779 Tagen) @ hackenberger

Leider bin ich einem Irrtum aufgesessen, da ich von 2 Bewerbern ausgegangen bin. Da ist es so möglich wie ich schrieb.
Bernhard hat recht, es muß das förmliche Wahlverfahren durchgeführt werden.

Lasst euch doch vom Integrationsamt beraten. Dies ist schließlich auch deren Job. Dann seid ihr auch auf der sicheren Seite.

Eine Wahl zur GSV kann allerdings nur stattfinden, wenn es für eure Betriebe auch einen Gesamt-oder Konzernbetriebsrat gibt.

Die Integrationsämter haben übrigens Infobroschüren für SBV Wahlen, in denen steht auch das Nötige für GSV-Wahlen.

Grüße
J.Schmitt

Wahl zur Gesamt-SBV per Briefwahl

Wolfgang E., Tuesday, 25.07.2006, 20:57 (vor 6493 Tagen) @ Peter

» Wir haben in 5 Niederlassungen innerhalb Deutschlands Schwerbehindertenvertretungen gewählt. Nun möchten wir eine Gesamtschwerbehindertenvertretung wählen, die bis dato noch nicht besteht. Können wir im vereinfachten Wahlverfahren wählen (Wahlversammlung)>>>>

Die Wahl der SBV-Stufenvertretungen muß per Briefwahl im förmlichen Wahlverfahren erfolgen (§ 22 Abs. 1 Satz 1 SchwvVWO), sofern nicht ausnahmsweise die SBV-Stufenvertretung bestimmt oder vereinfacht gewählt werden darf nach § 22 Abs. 2 oder Abs. 3 SchwbVWO.

Dies bedeutet, dass (wie hier) immer dann eine Briefwahl bei der Wahl der Gesamt-SBV zu erfolgen hat, wenn es mehr als zwei wahlberechtigte Vertrauenspersonen gibt (§ 22 Abs. 2 SchwbVWO) und noch keine Gesamt-SBV existiert oder wenn eine bereits existierende Gesamt-SBV bei mehr als zwei wahlberechtigten Vertrauenspersonen nicht rechtzeitig vor Ablauf ihrer Amtszeit eine Versammlung nach § 97 Abs. 8 SGB IX zur Neuwahl der Gesamt-SBV durchführt (§ 22 Abs. 3 SchwbVWO).

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