Kündigungsschutzklage obwohl AG noch nicht vom Antrag weiß (Kündigung)

D_aus_L, Monday, 04.03.2013, 22:41 (vor 4079 Tagen)

Hallo liebe Forumuser,

zu allererst möchte ich auf diesem Weg als Neuling die Nutzer dieser tollen Seite herzlich grüßen.

Trotz umfangreichen Recherchen im Netz oder auch hier im Forum bin ich nicht auf einen grünen Zweig gekommen, was meinen Fall anbetrifft. Es geht um Folgendes:
Kündigung am 28.2.2013 bekommen mit diesem Wortlaut:

...das bestehende Arbeitsverhältnis möchten wir zum 31.03.2013 fristgerecht kündigen.
Sie werden bis zum Ablauf der Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung und unter Anrechnung Ihres noch verbleibenden Jahresurlaub unwiderruflich von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung freigestellt...


Bevor ich fortfahre, noch ein paar Daten zur Firma: nicht städtisch/staatlich, befindet sich in NRW und hat 5 Mitarbeiter.
Was der Geschäftsführer zum Zeitpunkt der Kündigungsübergabe am 28.02.2013 nicht wusste, war, dass ich am 01.02.2013 einen Antrag nach SGB IX gestellt habe und dieser auch nachweislich an jenem Tage eingegangen ist. Es wird von mir erwartet, dass ein GdB von mindestens 30 und maximal 50 % festgestellt wird. Also ausreichend um...na ja was>>>...auf der einen Seite lese ich, eine Kündigungsschutzklage einzureichen...auf der anderen Seite, dass ICH den Arbeitgeber darüber informieren muss, da er ja von dem Antrag nichts wusste und nun wiederum eine zwei Wochenfrist hat, um das Integrationsamt zu kontaktieren. Also recht verwirrend und sehr widersprüchlich. Wer nimmt sich meines Problemes an..und macht mich schlau>>>


Vielen vielen Dank

D_aus_L

Kündigungsschutzklage obwohl AG noch nicht vom Antrag weiß

hackenberger, Monday, 04.03.2013, 23:02 (vor 4079 Tagen) @ D_aus_L

Hallo,

erst einmal die Nachfrage, hast Du oben auf der Webseite gelesen, dass wir hier ausschließlich ein Form für betriebliche Mandatsträger sind>

Aus Deiner Frage schließe ich, dass Du kein betrieblicher Mandatsträger bist.

Daher dann die Bitte und Hinweis, dich mit Deiner Frage an die zuständige Interessensvertretung in Deinem Betrieb wendest. Diese beantwortet dann auch gerne Deine Frage.

Auch weil wir hier KEINE Rechtsberatung von Privatpersonen machen können/dürfen, dafür gibt es Anwälte.

Aber auch schon einmal den Hinweis hier auf § 90 Abs. 2a des SGB IX
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__90.html

Dieser findet auch Anwendung bei Anträgen auf Gleichstellung.

Kündigungsschutzklage obwohl AG noch nicht vom Antrag weiß

VB, NRW, Tuesday, 05.03.2013, 12:08 (vor 4078 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

so wie es beschrieben wurde, hat der Fragende D_aus_L keine betriebliche Interessenvertretung, weder BR noch SBV.

Drei Wochen nach Antragstellung bei der Versorgungsverwaltung greift meiner Kenntnis nach der besondere Kündigungsschutz - d.h. formal muss der Arbeitgeber zunächst einen Antrag auf Zustimmung zur Kündigung stellen (beim LWL- oder LVR-Integrationsamt, je nach Landesteil), egal, wie das Anerkennungsverfahren läuft. Dies kann er jedoch nur dann, wenn er, der AG, Kenntnis von der Antragstellung auf Anerkennung seines Beschäftigten hat.
Und bevor ich mich jetzt ganz weit aus dem Fenster lehne ein Tipp aus der Praxis: Bitte beim zuständigen Integrationsamt anrufen - sich mit dem Sachbearbeiter/ der Sachbearbeiterin aus der Abteilung "Kündigungsschutz / Leistungen zur Teilhabe", welcher für deinen Arbeitsort zuständig ist, verbinden lassen. Und dein Anliegen dann dort vortragen.
Alternative: Da du aus NRW kommst: Bei der örtlichen Fürsorgestelle deiner Stadt / deines Landkreises anrufen und um Info / Beratung bitten. Und das möglichst schnell.

Kündigungsschutzklage obwohl AG noch nicht vom Antrag weiß

WoBi, Tuesday, 05.03.2013, 14:31 (vor 4078 Tagen) @ D_aus_L

Hallo,

hier ist Rechtsberatung z.B. durch ein Anwalt für Arbeitsrecht oder Gewerkschaft erforderlich. Ein Forum kann keine Rechtsberatung durchführen. Eine Rechtsberatung sollte aber schnell aufgesucht werden, denn nach 21 Kalendertagen wird eine noch so fehlerhafte oder falsche Kündigung rechtsgültig. Ein Anwalt braucht auch etwas Zeit zum Handeln.

--
Gruß
Wolfgang

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