Teilnahme an Konferenz SBV (Seminare / Fortbildung)

blühmchen, Niedersachsen, Monday, 04.03.2013, 22:56 (vor 4075 Tagen)

Hallo und einen schönen guten Abend. :-)

Im Sommer (August) wird wie voriges Jahr auch, die Fachkonferenz für die Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten Menschen im Norden durchgeführt. Im Vergangenen Jahr war ich bereits auf dieser Konferenz und wollte mich dieses Jahr wieder anmelden.

Beschluss wurde gefasst, der AG informiert und auch ein gewisser Zeitraum wurde abgewartet, ob da Einsprüche kommen. Kam nichts und somit hab ich die Anmeldung durchgeführt.

Heute nun hab ich die Mail im Postfach, dass der AG gern das Programm/Inhalt der Fachkonferenz haben möchte.

Meine Frage jetzt, kann ich das ablehnen oder hat der AG ein Recht auf Einsichtnahme in das Programm> Ich hab schon die Kommentare des SGB IX gewälzt und auch das BetrVG aber so richtig eine Aussage über mein Problem hab ich nicht gefunden.

Vielen Dank!

Teilnahme an Konferenz SBV

Ironie, Tuesday, 05.03.2013, 09:19 (vor 4074 Tagen) @ blühmchen

Guten Morgen,

welcher Beschluss wurde gefasst>

Beantrage ich eine Schulung, ein Seminar etc., erhält
mein Arbeitgeber selbstverständlich alle Informationen,
welche er sich besorgen könnte, wenn er sich für die
Veranstaltung näher interessierte.

Mit einem sonnigen Gruß zum Dienstag

Ironie

Teilnahme an Konferenz SBV

hackenberger, Tuesday, 05.03.2013, 13:06 (vor 4074 Tagen) @ blühmchen

Hallo,

hier ist von der SchwbV auch zu beachten, der AG muss NUR für Schulungen/ Konferenzen usw freistellen und die Kosten übernehmen, wenn diese für die Mandatserfüllung NOTWENDIG sind. Also das Wissen ggf nicht auch andere zumutbare Weise erlangt werden kann.

Aus dem Beitrag geht nicht hervor, wer hier Veranstallter ist. Auch die NOTWENDIGKEIT kann man nun nicht erst einmal erkennen.

Daher bei solchen Konferenzen, die Frage Veranstallter/Inhalt und zwingende Notwendigkeit der Teilnahme.

Dieses gilt nicht für Versammlungen der GSchwbV/KSchwbV wenn diese als Teilnhmer die SchwbV ansprechen, also gem. § 95 Abs. 6 SGB IX).

Hier ist auch zu ein aktuelles Urteil des BAG zu beachten BAG, Beschluss v. 18.01.2012 - 7 ABR 73/10

Auszug:
Das Bundesarbeitsgericht unterscheidet also zwischen der Vermittlung sog. Grundkenntnisse und anderer Schulungsveranstaltungen. Durch die Vermittlung von Grundwissen soll das Betriebsratsmitglied erst in die Lage versetzt werden, seine sich aus der Amtsstellung ergebenden Rechte und Pflichten ordnungsgemäß wahrzunehmen. Für andere Schulungsveranstaltungen muss ein aktueller, betriebsbezogener Anlass für die Annahme bestehen, dass die in der Schulungsveranstaltung zu erwerbenden besonderen Kenntnisse derzeit oder in naher Zukunft von dem zu schulenden Betriebsratsmitglied benötigt werden, damit der Betriebsrat seine Beteiligungsrechte sach- und fachgerecht ausüben kann.

Man muss feststellen, dass auch hier die Rechtssprechung nicht mehr ganz so positiv ist wie vor Jahren. Denn hier ging es ja sogar um ein Seminar beim BAG, Thema aktuelle Rechtsprechung im Arbeitsrecht und die Seminarer sind idR Richter des BAG.

Fazit: Sofern der AG hier "nur" wissen möchte was ist der Inhalt und wer ist Veranstalter, sollte man dieses dem AG mitteilen, damit der eben nicht grundsätzlich die Notwenigkeit anzweifelt und man dann ggf den Rechtsweg in Anspruch nehmen muss.

Teilnahme an Konferenz SBV

silke, Niedersachsen, Wednesday, 06.03.2013, 07:53 (vor 4073 Tagen) @ hackenberger

Hallo zusammen,

die Fachkonferenz wird vom Verdi Forum Nord e.V. organisiert
U.a. referiert Prof. Dr. F.J. Düwell über den Umgang mit sensiblen Daten in unserer SBV-arbeit und der Novellierung des SGB IX..

Ein aktuelles Thema dürfte die Umsetzung der Inklusion sein.
Aktuelle Rechtssprechung gibt es auch.

Ich hab im letzten Jahr teilgenommen und Teilnahme beschlossen und dies unter Fristsetzung dem AG mitgeteilt.
Flyer und Begründung hab ich gleich beigelegt.
Antwort hab ich auch noch nicht.
Habe aber den Platz reservieren lassen.

Das Urteil die Erfurter Seminare in Frage zu stellen, find ich interessant.
Ich hab im Oktober teilgenommen, nach einem Vergleich vor der SCHIEDSSTELLE!!!!.
Schön das sich Kirche hier vor dem weltlichen Leben hervorhebt.:-)

Lieben Gruß
Silke

Teilnahme an Konferenz SBV

blühmchen, Niedersachsen, Thursday, 14.03.2013, 15:01 (vor 4065 Tagen) @ silke

» die Fachkonferenz wird vom Verdi Forum Nord e.V. organisiert
» U.a. referiert Prof. Dr. F.J. Düwell über den Umgang mit sensiblen Daten in
» unserer SBV-arbeit und der Novellierung des SGB IX..
»

Genau das ist die Konferenz. Und es hat sich auch alles geklärt, nach einem persönlichen Gespräch mit dem GF.

Allerdings hab ich jetzt das gleiche Problem mit einer Arbeitsrechtskonferenz die von Verdi Forum Nord e.V. organsiert wird im September.

Diesmal hab ich gleich das Programm mitgeliefert und auch das vorgeschriebene Prozedere eingehalten.

Allerdings bekam ich dann die folgende Antwort.:

es handelt sich bei dieser Konferenz unseres Erachtens nicht um eine Weiterbildung, bei der arbeitsrechtliches Grundwissen vermittelt wird, sondern um eine Fachkonferenz, die ein spezielles arbeitsrechtliches Fachwissen voraussetzt.
Zudem sehen wir das Thema Arbeitsrecht nicht primär bei der Schwerbehindertenvertretung.
Wir lehnen eine Teilnahme an dieser Konferenz daher ab.
Sollte es seitens der Schwerbehindertenvertretung nötig sein arbeitsrechtliche Fragen zu klären, wenden Sie sich doch bitte vertrauensvoll an die Kollegen aus dem Betriebsrat. Dort ist das nötige Wissen aus einer Vielzahl entsprechender Arbeitsrechtsseminare definitiv vorhanden und man wird wissen, was zu tun ist.

Was soll ich davon halten> Wenn ich jetzt den §96 heran ziehe, Abs.4 und dazu die Kommentierung dazu lese, hat die SBV ein besonderes Recht an Schulung und Bildung... LAG Berlin v. 19.05.1988 - 4Sa 14/88 ... Auszug: Die vertretung einer speziellen und besonders schutzwürdigen Arbeitnehmergruppe und der Umstand, dass der Schwerbehindertenvertreter in der Regel bei der Efüllung seiner Aufgaben weitgehend auf sich gestellt ist, bedingt eine besonders sorgfältige Schulung als Voraussetzung für die ordnungsgemäße Erfüllung der nach dem Gesetz übertragenen Aufgaben."

Ebenso der Begriff der Erforderlichkeit, der in der Kommentierung als Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs dargestellt ist. Und nach dem ich auch einen gewissen Spielraum habe bei der Beurteilung der Erforderlichkeit.

Ich bin mir jetzt nicht sicher, wie ich weiter verfahren sollte. Den anwaltlichen Weg gehen und die Teilnahme erstreiten> Oder still halten>

Teilnahme an Konferenz SBV

blühmchen, Niedersachsen, Thursday, 14.03.2013, 15:11 (vor 4065 Tagen) @ blühmchen

Norddeutsche Arbeitsrechtstage
24.09. – 26.09.2013
Travemünde – Hotel Maritim

24.09.2013

Eröffnungsvortrag
Uwe Polkaehn, DGB Regionalvorsitzender Nord

Tarifverträge in der Betriebsratsarbeit
Prof. Klaus Bepler, Vorsitzender Richter am BAG a.D.

Rechtliche und außerrechtliche Interessenvertretung im Betrieb
Prof. Dr. Wolfgang Däubler; Professor für Arbeitsrecht, Universität Bremen

Abendessen, Networking, Kabarett mit Robert Gries

25.09.2013

Datenschutz als Blockademittel gegen Beteiligung>
Franz-Josef Düwell; Vorsitzender Richter am BAG a.D.

Initiativmitbestimmung des Betriebsrates beim Arbeits- und Gesundheitsschutz
Christian Schoof; Rechtsanwalt

Workshops (Jede/r kann an zwei Workshops teilnehmen)
- Indirekte Steuerung und interessierte Selbstgefährdung
- Bedingungsgebundene Tarifarbeit
- Gute Arbeit hat viele Gesichter
- Betriebsvereinbarung zur Eindämmung von Leiharbeit
- Tarifvertrag Demografischer Wandel

Abendessen auf der Passat

26.09.2013

Soziale Verantwortung der Arbeitgeber für ihre Beschäftigten
– Von der Ausbeutung zur Förderung
Tatjana Fuchs; Internationales Institut für empirische Sozialforschung

Soziale Verantwortung der Arbeitgeber für ihre Beschäftigten
Podiumsdiskussion mit Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE); Dr. Wolfgang Uellenberg van Darwen (ver.di); Prof. Heinz J. Bontrup; Beate Müller-Gemmeke (Bündnis 90 / Die Grünen); Klaus Barthel (SPD); Pascal Kober (FDP); Roland Wolf

Teilnahme an Konferenz SBV

hackenberger, Thursday, 14.03.2013, 15:33 (vor 4065 Tagen) @ blühmchen

Hallo,

hier sehe ich den AG im Recht. Denn, ja die SchwbV hat einen Anspruch auf Grundschulung im BerVG/PersVG.

Doch hier geht es um eine Fachkonferenz für Arbeitsrecht. Also eine sehr weitergehende Fachkonferenz welche ein erkennbares größeres Fachwissen voraussetzt.

Also eine Fachkonferenz welche sich an BR richtet.

Dieses auch, weil das BAG, Beschluss v. 18.01.2012 - 7 ABR 73/10, erst kürzlich entschieden hat, dass sogar BR-Mitglieder keinen grundsätzlichen Anspruch auf den Besuch eines Seminars zum Thema "Aktuelles Arbeitsrecht" beim BAG haben. Dieses obwohl dort die Teamer BAG Richter sind und auch stets eine Teilnahme einer BAG Sitzung beinhaltet.

Fazit: Also, wohl keine Chance weil auch kein Rechtsanspruch! Auch die nun von Dir eingestellten Inhalte, wende sich eigentlich an BR. Denn zu den Aufgaben des BR gehört die Umsetzung des allgemeinen Arbeitsrechtes im Berieb im Rahmen ihrer Aufgaben lt. BetrVG.

Die SchwbV ist zuständig für die Umsetzung der besonderen (zustzlichen) Rechte der Schwbs lt. SGB IX.

Teilnahme an Konferenz SBV

blühmchen, Niedersachsen, Thursday, 14.03.2013, 15:39 (vor 4065 Tagen) @ hackenberger

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Und ja, ich sehe das ähnlich nur ärgert mich die Begründung ein bischen. Aber da werde ich bei nächster Gelegenheit nochmal ein Vier-Augen-Gespräch mit der GF suchen.

MfG

Teilnahme an Konferenz SBV

hackenberger, Thursday, 14.03.2013, 15:41 (vor 4065 Tagen) @ blühmchen

Hallo,

immer daran denken. Nicht mit ggf ungeschickten Gesprächen und Forderungen sich das Leben und das Mandat selber schwer machen.

Auch Nice-to-have zählt hier nicht ;-)


Hier noch einige Auszüge aus dem Knittelkommentar.

Die Vermittlung von Kenntnissen, die für die Tätigkeit nur nützlich sind, genügt nicht. (vgl. BAG Beschluss vom 19. Juli 1995 – 7 ABR 49/94 = EzA § 37 BetrVG 1972 Nr. 126 für die Schulung von Betriebsräten; LAG Hamm Beschluss vom 13. Januar 2006 – 10 TaBV 65/05 = NZA-RR 2006, 249).

Schulungsveranstaltungen, die nur teilweise dem konkreten und aktuellen Interesse der Tätigkeit der Schwerbehindertenvertretung notwendigerweise dienen, können im Einzelfall insgesamt als nicht erforderlich angesehen werden.

Aber, wende Dich einmal an Verdi, sofern Du Mitglied bist, dass die ggf bei solchen Maßnahmen diese besser/geeigneter aussschreiben. Also in der Ausschreibung sich auch gezielt an SchwbV richten.

Verdi sollte hier dann diese Maßnahmen analog des § 37 Abs. 7 BetrVG für SchwbV mit Bezug auf das SGB IX ausschreiben. Leider haben wir im SGB IX nicht diesen besonderen § der hier die Rechte analog § 37 Abs. 7 BetrVG bildet.

Der § 96 Abs. 4 SGB IX ist der analoge § des § 37 Abs. 6 BetrVG. Der Abs 7 des § 37 BetrVG gibt den BR weitergehende Ansprüche auf Schulungen/Maßnahmen

Teilnahme an Konferenz SBV

blühmchen, Niedersachsen, Thursday, 14.03.2013, 16:01 (vor 4065 Tagen) @ hackenberger

»
» Aber, wende Dich einmal an Verdi, sofern Du Mitglied bist, dass die ggf bei
» solchen Maßnahmen diese besser/geeigneter aussschreiben. Also in der
» Ausschreibung sich auch gezielt an SchwbV richten.
»
» Verdi sollte hier dann diese Maßnahmen analog des
» §
» 37 Abs. 7 BetrVG
für SchwbV mit Bezug auf das SGB IX ausschreiben.
» Leider haben wir im SGB IX nicht diesen besonderen § der hier die Rechte
» analog § 37 Abs. 7 BetrVG bildet.
»
» Der § 96 Abs. 4 SGB IX ist der analoge § des § 37 Abs. 6
» BetrVG
. Der Abs 7 des § 37 BetrVG gibt den BR weitergehende
» Ansprüche
auf Schulungen/Maßnahmen

Das ist ein guter Hinweis, vielen Dank. :-)

Werde ich sofort mal in Angriff nehmen...

MfG
dat Blühmchen

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