teilweise Erwerbsminderung u. Anspruch auf Teilzeitarbeit (Allgemeines)

Andrea W., Wednesday, 12.10.2005, 08:53 (vor 6780 Tagen)

Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich habe das erste Mal den Fall, dass jemand, der bei uns beschäftigt ist, evtl. eine teilweise EM-Rente erhalten würde, der Antrag läuft noch. Die Kollegin hat allerdings noch keinen Schwerbehindertenstatus, also keinen GdB von 50. Verfahren ist noch beim Sozialgericht anhängig. Die Kollegin ist derzeit 6 Stunden beschäftigt (hat bereits ihre AZ von Vollzeit auf Teilzeit aus Krankheitsgründen vor längerer Zeit befristet reduziert. Vor kurzem hat sie darüber hinaus eine Verlängerung der Befristung beantragt). Sie würde die Arbeitszeit nun auf 4 Stunden täglich reduzieren, vorausgesetzt, sie erhält die teilweise EM-Rente. Muss der Arbeitgeber bei Bewilligung der teilweisen EM der Arbeitszeitreduzierung zustimmen oder kann er dies auch ablehnen. Soweit mir zu Ohren gekommen ist, ist unser Arbeitgeber nicht willens die AZ-Reduzierung zu akzeptieren. Welche Handlungsmöglichkeiten habe ich als Schwerbehindertenvertretung und Betriebsrätin> Wenn der AN einen Anspruch auf Wiederbeschäftigung nach Ablauf einer befristeten EM-Rente hat müßte im Umkehrschluß doch eine Weiterbeschäftigung bei teilweiser EM-Rente auch möglich sein. Bin im Moment etwas ratlos - vielleicht kann mir jemand ja einen hilfreichen Tipp geben. Die Kollegin ist wirklich nicht mehr in der Lage täglich 6 Stunden zu arbeiten und ihr kann der Arbeitsplatz eigentlich nur erhalten bleiben, wenn Sie die AZ reduzieren kann. Betrieblich müßte es aus meiner Sicht organisierbar und somit möglich sein! Vielen Dank gleich im voraus, Andrea

teilweise Erwerbsminderung u. Anspruch auf Teilzeitarbeit

hackenberger, Thursday, 13.10.2005, 16:48 (vor 6778 Tagen) @ Andrea W.

Hallo Andrea W.,

die Ansprüche auf Teilzeit ergeben sich aus dem Teilzeit- und Befristungsgesetz und bei Schwerbehinderten weiter oder sogar vorrangig (höheren Anspruch) aus dem SGB IX.

Aber kein AG muss für einen Schwerbehinderten einen Arbeitsplatz schaffen sofern ein entsprechender nicht gegeben ist. Gewisse organisatorische Maßnahmen zur Beschäftigungssicherung eines Schwerbehinderten sind dem AG aber wiederum zuzumuten.

Weiter ist ggf. zu prüfen ob sofern ein TV Anwendung findet hier entsprechende Aussagen zum Thema Teilzeit oder gar Beschäftigung im Rahmen einer teilweisen EM-Rente gemacht sind.

Also schaue Dir das Teilzeit- und Befristungsgesetz und die hierzu gegebenen Aussagen über Verweigerungsgründe für den AG an.

Wenn Du unter www.google.de den Suchbegriff - Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung – eingibst bekommst Du sehr viele hinweise.

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