Kosten für Seminar zu hoch (Seminare / Fortbildung)

SBV2013, BW, Tuesday, 12.03.2013, 12:15 (vor 4067 Tagen)

Hallo,

ich wurde im Februar zur Vertrauensperson der SBV gewählt und wollte dann natürlich zeitnahn auf ein Seminar, um das nötige Handwerkszeug zu lernen.
Auf der Empfehlung meiner Betriebsratskollegen, reservierte ich jeweils einen Platz für meinen 1. Stellv. und mich. Der AG versucht mich aber schon im Vorfeld dahin zu drängen das Seminar eines staatlichen Anbieters zu wählen.

Ich wieß meinen AG in dem Beschluss auch auf § 96 Abs 8 hin.
Ich bekam nach 14 Tagen eine Rückmeldung, dass die Kosten nicht übernommen werden und ich die Seminare beim staatlichen Anbieter besuchen solle.

Der Betriebsrat besucht ausschließlich die Seminare des privaten Anbieters und da gibt es keine Probleme bei der Kostenübernahme.

Kann ich noch mit § 96 Abs 2 und Abs 3 argumentieren>
Denn wenn die SBV laut dem Gesetz die gleiche Rechtsstellung hat wie der BR, dann sollte sie doch auch das gleiche Recht haben auf die Schulungen des gleichen Anbieters zu gehen oder nicht>

Läge hier auch eine Benachteiligung nach § 96 Abs 2 vor>

Es geht natürlich immer um die Verhältnismäßigkeit, aber laut mehreren LAG Beschlüssen ist eine Verhältnismäßigkeit bei den Kosten für den privaten Anbieter gegeben.

Kann mein Stellv. auch auf die Schulung>
Ich habe dieses Jahr noch 29 Tage Urlaub, arbeite 4 Tage die Woche und würde dieses Jahr somit noch 7,25 Wochen urlaubsbedingt ausfallen.

Ich muss dem Anbieter bis zum 22.03 Rückmeldung geben, ob wir am Kurs teilnehmen oder nicht.

Der nächste Kurs des staatlichen Anbieters wäre auch erst wieder im Juli frei.

Ich hoffe ihr könnt mir irgendwie weiterhelfen.

Gruß

Kosten für Seminar zu hoch

hackenberger, Tuesday, 12.03.2013, 14:38 (vor 4067 Tagen) @ SBV2013

Hallo,

bitte doch den Hinweis über dem Textfeld "Bitte vor der Fragestellung die Suchfunktion verwenden!!" und auch den Text in dem ersten Forumsbeitrag "Streng geheim ..." bachten.

Daher schaue doch bitte einmal unter A-Z "Schukung und Seminar" und nutze die Suchfunktion mit diesen Suchbegriffen hier im Forum. Dann findet Du vielleicht schon die gesuchten Antworten.

Die Themen "Schulungsanspruch und Kosten sowie Schulungsanspruch des Stelli" haben werden dort und auf den vielen Folgeseiten behandelt.

Kontextlink
Arbeitgeber muss auch Kosten für teureres Seminar erstatten (gilt auch für SchwbV)
Hess. LAG, Beschluss vom 14.05.2012
Aktenzeichen: 16 TaBV 226/11

Kosten für Seminar zu hoch

SBV2013, BW, Tuesday, 12.03.2013, 15:08 (vor 4067 Tagen) @ hackenberger

Hallo,

ich habe bereits sowohl die Seite als auch das Forum nach passenden Antworten und Fällen durchsucht, aber leider nicht gefunden, das mir hätte weiterhelfen können.

Kosten für Seminar zu hoch

SBV2013, BW, Wednesday, 27.03.2013, 11:17 (vor 4052 Tagen) @ SBV2013

Hallo.


Da ich mich zur Zeit im Urlaub befinde, nahm sich mein Stellvertreter der Sache an. Er teilte dem Mitarbeiter mit, dass die SBV gezwungen waere Rechtsbeistand einzuschalten, wenn es zu weiteren Behinderungen kommen wuerde und nach einem weiteren Gespraech war die Sache dann erledigt und die wir bekamen die schriftliche Bestaetigung, dass der Arbeitgeber die Kosten trage.

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