Unterrichtungsrechte des Personalrats (BEM)

zicko, Bayern, Wednesday, 13.03.2013, 16:56 (vor 4088 Tagen)

Hallo,
heute trat der PR an mich mit folgender Frage heran:
Bislang hatte auch der PR vom AG eine detaillierte Übersicht über alle BEM-Fälle erhalten. Diese erfolgt künftig nur mehr anonymisiert, mit folgender Begründungen:
Unterrichtungsrechte des Personalrats bei Initiativrecht des AG nach § 84 Abs. 2 SGB IX:
- in anonymisierter Form über Anzahl der angeschriebenen Beschäftigten, die die Voraussetzungen für die Durchführung eines BEM erfüllen, sowie über den Inhalt des Schreibens in allgemeiner, anonymisierter Form und Information über Anzahl der BEM pflichtigen Verfahren.
- Antwortschreiben des Beschäftigten darf dem PR nur bei vorheriger Zustimmung des Beschäftigten ausgehändigt werden.
- Weitergabe der Namen der betroffenen Beschäftigten nur nach vorheriger Zustimmung.
(BVerwG 23.06.2010 - 6 P 8.09; Beschluss des BayVGH v. 12.06.2012 - 17 P 11.1140).

Gibt es da wirklich so gravierende Unterschiede zwischen Personalrat und Betriebsrat>:-(

Wünsche einen schönen Abend!

zicko

Unterrichtungsrechte des Personalrats

hackenberger, Wednesday, 13.03.2013, 17:05 (vor 4088 Tagen) @ zicko

Hallo zicko,

die Rechtslage ist hier klar, der AG liegt falsch.

Aber es ist weder Dein noch unser Thema. Denn Du bist SchwbV und wir sind ein Forum für SchwbV. Der PR muss hier sich schon selbst um seine Rechte kümmern. Also sein Mandat wahrnehmen.

Die SchwbV sollte sich hier auch heraushalten. Denn sonst macht sie sich selbst nur beim AG unbeliebt und macht sich so selbst das Leben schwer.

Die [link=http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung>Text=6%20P%205.11]Urteile findet man auch im Web[/link].
Rechtsprechung zu § 84 SGB IX

Doch das BVerwG hat leider nicht eine ganz so positive Rechtsprechung zu diesem Thema.

Unterrichtungsrechte des Personalrats

Cebulon, Tuesday, 12.04.2016, 21:38 (vor 2962 Tagen) @ zicko

Information über Anzahl der BEM pflichtigen Verfahren.

Hallo Zicko,

das VG München vom 04.11.2014 - M 20 P 13.3160 ist von der Rechtsprechung des BayVGH vom 12.06.2012 - 17 P 11.1140 abgerückt und hat anders entschieden im Anschluss an BVerwG, B. vom 4.9.2012 - 6 P 5.11.

Nach diesem Beschluss wurde der Dienststellenleiter verpflichtet, einem Mitglied des PR eine Namensliste aller Beschäftigten monatlich zu überlassen, denen ein BEM anzubieten ist. Nur anonymisierte Listen bzw. nur die Anzahl der BEM-Fälle reichen nicht aus wie folgt:

Der Beteiligte wird verpflichtet, einem vom PR benannten Mitglied und im Verhinderungsfall dessen Vertretung die Namen ... der vom BEM betroffenen Beschäftigten monatlich aktualisiert mitzuteilen.

Gruß,
Cebulon

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