Arbeitsunfall während der stufenweisen Wiedereingliederung? (BEM)

matthias1 ⌂, Norderstedt, Wednesday, 27.03.2013, 15:32 (vor 4070 Tagen)

@all!
Erleidet man während der stufenweisen Wiedereingliederung einen Arbeits- oder Wege Unfall, muß man gegenüber normaler Berufstätigkeit mit Einschränkungen rechnen> Ist man während dieser Zeit bei der Berufsgenossenschaft versichert>

Nach Lektüre der Gesetze und Definitionen eher nicht, oder>

Danke und Gruß!
Matthias

Arbeitsunfall während der stufenweisen Wiedereingliederung?

Peter, im Süden, Wednesday, 27.03.2013, 18:07 (vor 4070 Tagen) @ matthias1

Hallo Matthias,

Die erste Frage verstehe ich nicht ganz. Was meinst Du damit>
Die zweite Frage: Generell besteht Versicherungsschutz! Nur die Zuständigkeit und weiteren Details dürften genauer überprüft werden.

Gruß Peter

Arbeitsunfall während der stufenweisen Wiedereingliederung?

hackenberger, Wednesday, 27.03.2013, 22:01 (vor 4069 Tagen) @ matthias1

Hallo,

ein Arbeits und/ oder Wegeunfall kann sich immer auf die weitere Berufstätigkeit negativ auswirken, je nach Art und Folgen.

Arbeitsunfall während der stufenweisen Wiedereingliederung?

matthias1 ⌂, Norderstedt, Thursday, 28.03.2013, 13:20 (vor 4069 Tagen) @ Peter

Hallo Peter!

» Die erste Frage verstehe ich nicht ganz. Was meinst Du damit>

Ich schrieb:
[Zitat]
Erleidet man während der stufenweisen Wiedereingliederung einen Arbeits- oder Wege Unfall, muß man gegenüber normaler Berufstätigkeit mit Einschränkungen
rechnen>
[Zitat Ende]

Nehmen wir mal an, jemand befindet sich im Rahmen von BEM in der stufenweisen Wiedereingliederung. Nun stürzt der MA auf dem Weg zu seinem Arbeitsplatz. Wie geht die Berufsgenossenschaft mit einer entsprechenden Unfallmeldung um> Könnte diese die Meldung zurückweisen, weil der MA ja im Prinzip noch krank geschrieben ist und während dieses Zeitpunktes Krankengeld erhält>

» Die zweite Frage: Generell besteht Versicherungsschutz! Nur die
» Zuständigkeit und weiteren Details dürften genauer überprüft werden.

Nehmen wir mal an, die Berufsgenossenschaft erklärt sich aus Gründen (siehe oben) für nicht zuständig! Wäre dann beispielsweise die Krankenkasse verpflichtet, die gleichen Leistungen zu gewähren, welche die BG im Falle einer Zuständigkeit leisten müßte>

Ich hoffe, mich jetzt etwas klarer ausgedrückt zu haben.

Matthias

Arbeitsunfall während der stufenweisen Wiedereingliederung?

hackenberger, Thursday, 28.03.2013, 14:13 (vor 4069 Tagen) @ matthias1

Hallo Mattias1,

Fragen betreffend der Leistungen der BG, klärt man am schnellsten durch Anruf bei der BG, denn dort sitzen für BG-Fragen die Fachleute.

Im web bei Google.de findet man unter "arbeitsunfall während der wiedereingliederung"

Verletzt sich der Wiedereinzugliedernde während des Wiedereingliederungsprozesses, ist er wie jeder andere Arbeitnehmer unfallversicherungsgeschützt (vgl. § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII). Dieses gilt auch, wenn der Arbeitsunfall deshalb eingetreten ist, weil der Versicherte - rückwirkend betrachtet - körperlich, geistig oder psychisch noch nicht ausreichend fähig war, um die im Rahmen des Wiedereingliederungsprozesses zu verrichtenden Arbeiten zu erledigen.

http://www.haufe.de/sozialwesen/sgb-office-professional/schell-sgbix-28-stufenweise-wiedereingliederung-27-unfallversicherungsschutz-haftung-tarifurlaub_idesk_PI434_HI2729132.html

Arbeitsfähigkeit oder Arbeitsunfähigkeit

Während der Zeit der stufenweisen Wiedereingliederung ist der Arbeitnehmer definitiv weiter arbeitsunfähig. Denn die bisher ausgeübte Tätigkeit kann nur zum Teil ausgeübt werden. D.h. während dieser Zeit besteht auch weiterhin ein Anspruch auf eine Entgeltersatzleistung wie Krankengeld durch die Krankenkasse, Übergangsgeld durch die Deutsche Rentenversicherung oder Verletztengeld bei einem Arbeitsunfall durch die Berufsgenossenschaft (vgl. §§ 44 ff. SGB V, §§ 20, 21 SGB VI, §§ 45 ff. SGB VII). Gemäß dem BSG-Urteil vom 21.03.2007, Az. B 11a AL 31/06 R gibt es eine teilweise Arbeitsfähigkeit nämlich nicht.Die Zeit der Wiedereingliederung wird auf die Höchstanspruchsdauer des Krankengeldes von 546 Tagen bzw. 78 Wochen innerhalb von drei Jahren angerechnet (§ 48 SGB V).
Schließt sich im Anschluss an einer durch den Rentenversicherungsträger bewilligten Reha-Maßnahme eine stufenweise Wiedereingliederung unmittelbar (innerhalb von 28 Tagen) an, ist Übergangsgeld durch die Deutsche Rentenversicherung zu zahlen. Während dieser Zeit ruht der Anspruch auf Krankengeld gem. § 49 Abs. 1 Nr. 3 SGB V.

http://krankengeld24.de/2010022273/krankengeld/stufenweise-wiedereingliederung

PS: Man kann nicht alles wissen. Auch "alte Hasen" wie ich wissen nicht alles und müssen daher nachlesen ;-)

Arbeitsunfall während der stufenweisen Wiedereingliederung?

Peter, im Süden, Thursday, 28.03.2013, 14:27 (vor 4069 Tagen) @ matthias1

Hallo Matthias,

» Nehmen wir mal an, jemand befindet sich im Rahmen von BEM in der
» stufenweisen Wiedereingliederung. Nun stürzt der MA auf dem Weg zu seinem
» Arbeitsplatz. Wie geht die Berufsgenossenschaft mit einer entsprechenden
» Unfallmeldung um> Könnte diese die Meldung zurückweisen, weil der MA ja im
» Prinzip noch krank geschrieben ist und während dieses Zeitpunktes
» Krankengeld erhält>

Die Berufsgenossenschaft hat diese Unfallmeldung zu bearbeiten und kann diese nicht zurückweisen. Ob der MA zum Unfallzeitpunkt krankgeschrieben war oder nicht spielt dabei keine Rolle für das Bestehen des Versicherungsschutzes. Ebensowenig der Bezug oder Nichtbezug von Krankengeld oder sonstigen Lohnersatzleistungen.
Das BEM beinhaltet ja die Verpflichtung/Vereinbarung des MA mit dem Arbeitgeber eine bestimmte Tätigkeit zu verrichten. Und eben diese Tätigkeit, bzw. der Weg von und zu ihr sind nun mal versichert. Punkt.

» Nehmen wir mal an, die Berufsgenossenschaft erklärt sich aus Gründen (siehe
» oben) für nicht zuständig! Wäre dann beispielsweise die Krankenkasse
» verpflichtet, die gleichen Leistungen zu gewähren, welche die BG im Falle
» einer Zuständigkeit leisten müßte>

Ob nun BG X oder BG Y zuständig ist, klären die BG'en untereinander.
Sollte die zuständige BG einen Arbeitsunfall nicht anerkennen, weil zB. kein Unfallereignis vorlag (z.B. bei Ohnmachtsanfall) so leistet die Krankenkasse nach ihren Sätzen.

» Ich hoffe, mich jetzt etwas klarer ausgedrückt zu haben.

Das hoffe ich für mich auch. ;-)

Frohe Ostergrüße
Peter

Arbeitsunfall während der stufenweisen Wiedereingliederung?

matthias1 ⌂, Norderstedt, Friday, 29.03.2013, 14:17 (vor 4068 Tagen) @ hackenberger

@Bernhard und Peter

»
» PS: Man kann nicht alles wissen. Auch "alte Hasen" wie ich wissen nicht
» alles und müssen daher nachlesen ;-)

Deshalb bedanke ich mich bei Euch und wünsche ein frohes Osterfest!

Matthias

Arbeitsunfall während der stufenweisen Wiedereingliederung?

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Friday, 29.03.2013, 18:35 (vor 4068 Tagen) @ matthias1

Hallo Matthias,

@all!
» Erleidet man während der stufenweisen Wiedereingliederung einen Arbeits-
» oder Wege Unfall, muß man gegenüber normaler Berufstätigkeit mit
» Einschränkungen rechnen> Ist man während dieser Zeit bei der
» Berufsgenossenschaft versichert>
Schau mal unter A-Z
Stichwort Hamburger Modell - Arbeitshilfe
Seite 71

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter

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