Vertretung vor dem Versorgungsamt (Allgemeines)

Helmut Folwaczny ⌂, Bayern, Thursday, 13.10.2005, 14:17 (vor 6779 Tagen)

Hallo zusammen,

mich beschäftigt nachstehendes Urteil. Kann jemand dazu Auskunft geben>

Nur ausgewiesene Experten dürfen Sozialfall betreuen.

Verlangt eine Schwerbehinderte vom Versorgungsamt, als "hilflos" anerkannt zu werden, und schaltet sie dafür einen Bekannten ein, der weder eine juristische noch eine sozialversicherungsrechtliche Ausbildung hat, so ist ihr Antrag zurückzuweisen, da sie sich von einem "Unzuständigen" hat vertreten lassen.
(Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, S 2 SF 1/04) (veröffentlicht 30.05.2005)

Kann ich als Schwerbehindertenvertreter meine Kollegen/innen vor dem Versorgungsamt vertreten>

Bin ich als SBV ein ausgewiesener Experte>

Mit freundlichen Grüßen
Helmut

Vertretung vor dem Versorgungsamt

hackenberger, Thursday, 13.10.2005, 16:26 (vor 6779 Tagen) @ Helmut Folwaczny

Hallo Helmut,

zum einen muss/sollte man immer auch das Rechtsberatungsgesetz beachten.

Weiter kann man ohne genaue Kenntnis des Urteils und der Angelegenheit in welcher Du tätig werden möchtest nichts sagen. Denn nicht alles ist vergleichbar. Was aber durchaus machbar ist würde ich sagen, ist dass Du als SchwbV einen Schwerbehinderten im Rahmen eines lfd. Antragsverfahren vor dem Versorgungsamt vertritts, sofern er dich entsprechend bevollmächtigt.

Sollte ich hier falsch liegen, nehme ich gerne von anderen entsprechende Infos auf und gebe diese weiter.

Man sollte sich aber immer selbst kritisch befragen, kann ich das vorgenommenen auch ohne dem anderen zu schaden.

Eines steht auch fest: Als VPSchwb bin ich kein ausgewiesener Experte und keine Person mit einer juristischen oder sozialversicherungsrechtlichen Ausbildung. Hier würde also ggf. auch die Begründung aus diesem Urteil greifen.

PS: Ich bin weiter auch keine Person mit entsprechender Ausbildung, eben nur eine Vertrauensperson mit einiger Erfahrung und dem Willen anderen wo ich es kann zu helfen. ;-)

Vertretung vor dem Versorgungsamt

Helmut Folwaczny ⌂, Bayern, Thursday, 20.10.2005, 16:15 (vor 6772 Tagen) @ hackenberger

Hallo Zusammen,

vielen Dank für die Auskünfte. Für mich war es einfach wichtg zu erfahren, welche Möglichkeiten ich vor dem Versorgungsamt bzw. SG habe. Aus Euren Beiträgen habe ich für mich den Teil mit der Vollmacht übernommen und werde zukünftig nur noch mit Vollmacht arbeiten. Übrigens ist es auch bei der Arbeitsagentur -Gleichstellung- möglich (ich habe mich kundig gemacht). Ganz nebenbei spare ich mir kostbare Zeit und muß nicht mehr den Bescheiden und Fristen hinterherlaufen.

Nochmals vielen Dank
Gruß Helmut

Vertretung vor dem Versorgungsamt

traute, Thursday, 03.11.2005, 07:24 (vor 6758 Tagen) @ Helmut Folwaczny

jeder antragsteller kann selber in die akten beim versorgungsamt schauen und sich daraus kopien ziehen lassen. am einfachsten und schnellsten geht es, schriftlich kopien aus der akte anzufordern.
für widerspruchs begründungen ist das sinnvoll, denn oft geht aus den akten hervor, dass überhaupt nicht alle angegebenen ärzte angeschreiben wurden.

Vertretung vor dem Versorgungsamt

hackenberger, Thursday, 03.11.2005, 10:00 (vor 6758 Tagen) @ traute

Hallo,

i.d.R. aber nur so lange die Akte "offen" also in Bearbeitung ist (lfd. Verfahren). Ich musste schon die Erfahrung machen, dass VA die Einsicht bei geschlossenen Akten verweigert haben. Sie nannten auch eine §§ welcher mir aber im Moment nicht bekannt ist.

Vertretung vor dem Versorgungsamt

Sozialportal ⌂, Stuttgart, Thursday, 20.10.2005, 14:35 (vor 6772 Tagen) @ Helmut Folwaczny

» Hallo zusammen,
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» mich beschäftigt nachstehendes Urteil. Kann jemand dazu Auskunft geben>
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» Nur ausgewiesene Experten dürfen Sozialfall betreuen.
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» Verlangt eine Schwerbehinderte vom Versorgungsamt, als "hilflos" anerkannt
» zu werden, und schaltet sie dafür einen Bekannten ein, der weder eine
» juristische noch eine sozialversicherungsrechtliche Ausbildung hat, so ist
» ihr Antrag zurückzuweisen, da sie sich von einem "Unzuständigen" hat
» vertreten lassen.
» (Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, S 2 SF 1/04) (veröffentlicht
» 30.05.2005)
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» Kann ich als Schwerbehindertenvertreter meine Kollegen/innen vor dem
» Versorgungsamt vertreten>
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» Bin ich als SBV ein ausgewiesener Experte>
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» Mit freundlichen Grüßen
» Helmut

Hallo Helmut,
du hast das Recht und die Pflicht nach SGB IX §95 , Beschäftigte bei der Antragstellung unterstützen. Mit Vollmacht kannst du auch beim Versorgungsamt die Akte einsehen und einen Widerspruch formulieren.
Ausgewiesener Experte in der medizinischen Begutachtung bist du sicherlich nicht.
Ich rate dir dringend ab, bei einem Gerichtsverfahren den Betroffenen zu vertreten. Auch wenn meines Wissens nach beim Sozialgericht kein Anwaltszwang in erster Instanz besteht. Hierfür gibt es Juristen, z.B. beim VdK.
Fakt ist auch, nur gesetzt den Fall, wenn du jemanden vor Gericht vertrittst und das Ergebnis ist nicht so, wie der Betroffene es sich wünscht, könnte dieser gegen dich eine Schadensersatzklage führen.

Grüße
J.Schmitt

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