Frage zu einer Zustimmung (Kündigung)

Motz ⌂, Krumbach Bayern, Monday, 29.04.2013, 06:59 (vor 4023 Tagen)

Hallo1
Ich hab da mal eine Frage.

Eine Person GdB 50 seit 23 Jahren in der Firmal so gekündigt werden.
Sie hat bereits ein Schreiben vom Integrationsamt bekommen.
Der BR und SBV stimmen der Kündigung zu.

Fakt ist
Die Firma wo die Person arbeitet besteht weiter.
Der Arbeitsplatz der Person wird nur an eine Fremdfirma vergeben.
Die Firma hat zwar ein sogenanntes Schutzschirmverfahren am 18.01.2013 gestartet.

Ich bin nicht Der SBV der Firma sondern einer anderen Firma.

Die Person hat kein Vertrauen wieder zu ihrem SBV.

Frage
Kann ich der Person tipps geben>
wenn Ja welche>

Danke für die Hilfe

--
Robert

Frage zu einer Zustimmung

hackenberger, Monday, 29.04.2013, 07:31 (vor 4023 Tagen) @ Motz

Hallo,

der einzige Tipp wäre zum Anwalt gehen.

Frage zu einer Zustimmung

Motz ⌂, Krumbach Bayern, Monday, 29.04.2013, 08:03 (vor 4023 Tagen) @ hackenberger

» Hallo,
»
» der einzige Tipp wäre zum Anwalt gehen.

Geht da nicht erst einmal ein Wiederspruch beim Integrationsamt>

--
Robert

Frage zu einer Zustimmung

hackenberger, Monday, 29.04.2013, 09:04 (vor 4023 Tagen) @ Motz

Hallo,

leider ist das Profil noch unvollständig. Bitte diese ergänzen und auch dazu den ersten Forumsbeitrag "Streng geheim..." lesen.

Frage zu einer Zustimmung

Motz ⌂, Krumbach Bayern, Monday, 29.04.2013, 09:58 (vor 4023 Tagen) @ hackenberger

» Hallo,
»
» leider ist das Profil noch unvollständig. Bitte diese ergänzen und auch
» dazu den ersten Forumsbeitrag "Streng geheim..." lesen.

Erledigt

--
Robert

Frage zu einer Zustimmung

hackenberger, Monday, 29.04.2013, 10:21 (vor 4023 Tagen) @ Motz

Hallo,

nein, zuerst zum Anwalt, dann auch ggf via Anwalt Widerspruch beim IA.

Denn, erst gilt es die Kündigung rechtzeitig und rechtskonform anzugehen. Hier hat man ja nur 3 Wochen Zeit. Weiter dürfte ein Anwalt, hier aber unbedingt darauf achten, dass er nicht nur ein guter Fachanwalt für Arbeitsrecht ist, sondern auch das Thema "SGB IX" gut beherscht.

Hier kann man ggf bei VdK einmal anfragen ob diese einem einen guten Anwalt empfehlen können. Denn der VdK hat gute Anwälte betreffend der SGB, diese sind meist auch Fachanwälte für Arbeitsrecht.

Wichtig: Wenn man nicht fristgerecht eine Kündigungsschutzklage eingelegt hat (3 Wochenfrist), wird auch eine ggf rechtswidrige Kündigung gültig.

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