Einsicht in Fragebogen (Gleichstellung)

der vergnügte Breisgauer, Baden Württemberg, Friday, 24.05.2013, 12:53 (vor 3996 Tagen)

Hallo an alle.
Habe folgende Situation:
Ein Kollege hat einen GL Antrag gestellt, und die Fragebogen, wurden an den AG, den BR und mich weitergeleitet.
Da es mein erster Fall war, habe ich mir alles gut überlegt, was da hinein kommt. Habe auch eine Anlage, mit näheren Erklärungen dazu geschrieben.
Das ganze, habe ich in einem an die AfA adressierten Umschlag, an die Personalabtlg. zurück gegeben.
Nun rief mich die Dame der Personalabtlg. an, und fragte, ob sie den Umschlag öffnen, und Kopien der Beurteilung anfertigen darf.
Bei anderen Fällen, die in einer Firma unseres Konzerns vorkamen, hätte sie dies, im Einverständnis mit der dortigen SBV, gemacht.
Ich habe ihr dies nun noch nicht erlaubt, weil ich eigentlich der Meinung bin, dass meine Beurteilung, den AG nichts angeht.
Liege ich damit richtig, oder gibt es dafür Vorschriften, betreffend des Datenschutzes>
Schon jetzt danke für Antwort, und allen ein erholsames Wochenende.

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Es ist nichts so schlecht, als dass es nicht auch etwas gutes hätte.

Einsicht in Fragebogen

hackenberger, Friday, 24.05.2013, 13:04 (vor 3996 Tagen) @ der vergnügte Breisgauer

Hallo,

grundsätzlich ist es nicht verkehrt, wenn hier die Beteiligten sich absprechen. Denn dann widersprechen sich die Stellungnahmen nicht.

Ich hatte bei mir früher mit den Beteiligten die Absprache, dass ich alle 3 Stellungnahmen fertigte und diese dann nur vom BR und der Personalerin unterschrieben wurden. So widersprachen sie sich nicht.

PS: Aber bitte immer alles auch nur in Absprache mit dem betroffenen Koll.

Einsicht in Fragebogen

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 24.05.2013, 13:30 (vor 3996 Tagen) @ der vergnügte Breisgauer

Hallo,

bei der Stellungnahme der SBV besteht immer die latente Gefahr, daß Du inhaltlich mehr über den Antragsteller anführst, als dem AG bekannt ist und damit dem Betroffenen u.U. schadest.
Wenn Du für die Offenbarung Deiner Stellungnahme ggü dem AG nicht die ausdrückliche Zustimmung des Betroffenen hast, bist Du ständig in Konflikt mit der Strafandrohung des § 155 Abs. 1 SGB IX.
Ich stimme zwar idR meine Stellungnahme mit dem BR ab - habe aber auch dann immer die ausdrückliche Zustimmung des Betroffenen vorher eingeholt.
Abgesehen davon sehe ich aber auch sonst keinen Grund, warum der AG diese Stellungnahme sehen sollte. Aus gutem Grund hat der AG auch sonst keinerlei Beteiligungsrechte im Gleichstellungsverfahren, da er nicht als Verfahrensbeteiligter gilt.

Ich würde an Deiner Stelle eher die anderen SBVen im Konzern - evtl. über die KSBV - ansprechen, ob ihnen eigentlich klar ist, was sie da tun, wenn sie der Personalabteilung Einblick gestatten.

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&Tschüß

Wolfgang

Einsicht in Fragebogen

der vergnügte Breisgauer, Baden Württemberg, Saturday, 25.05.2013, 15:19 (vor 3995 Tagen) @ der vergnügte Breisgauer

Hallo.
Vielen Dank für die hilfreichen Antworten.
Allen ein schönes Wochenende.

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Es ist nichts so schlecht, als dass es nicht auch etwas gutes hätte.

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