Ablehnung eines Auhebungsvertrages (Kündigung)

Lega, Monday, 27.05.2013, 21:03 (vor 3995 Tagen)

Liebe User,
wer kann mir helfen> Eine Gleichgestellte Kollegin hat zum 30.06.2013 einen Aufhebungsvertrag beantragt.AG lehnt ab! Was kann sie tun> AN hätte ab 01.07.2013 einen neuen Arbeitsplatz, bei den sie besser gestellt wäre.

Ablehnung eines Auhebungsvertrages

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Tuesday, 28.05.2013, 09:51 (vor 3994 Tagen) @ Lega

Hallo Lega,
erst mal herzlich willkommen im Forum.
Bitte bei Gelegenheit deine Profilangaben vervollständigen.

Zur Frage:
» wer kann mir helfen> Eine Gleichgestellte Kollegin hat zum 30.06.2013 einen
» Aufhebungsvertrag beantragt.AG lehnt ab!
Kündigungsfristen haben eben 2 Seiten. So wiw wir als AN darauf beharren kann auch der AG auf die Kündigungsfrist beharren.

Die Kündigungsfrist ergibt sich – sofern keine andere Vereinbarung besteht (Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag) aus dem Gesetz, nämlich aus § 622 BGB:

In § 622 BGB gibt es seine Grundkündigungsfrist (nach Ablauf der Probezeit,w enn vereinbart) von vier Wochen zum 15. eines Monats oder zum Monatsende. Diese Frist muss einhalten werden. Wichtig ist, dass die Kündigungsfrist nicht vom Zeitpunkt der Ausstellung der Kündigung zu berechnen ist, sondern vom Zeitpunkt des Zuganges der Kündigung beim Arbeitgeber (also vom Zeitpunkt, an dem der Arbeitgeber die Kündigung erhält).

» Was kann sie tun>
Reden, reden, Reden mit den Verantwortlichen. BR und SBV können dabei unterstützen.
Falls es zuträfe könnte sie noch (falls es zutrifft) argumentieren, dass der neue Arbeitsplatz ihrer Behinderung eher entspricht.

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter

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