fremdvergabe (Allgemeines)

m.menzel @, mainz, Monday, 17.10.2005, 13:08 (vor 6774 Tagen)

hallo wer kann mir auskunft geben
wir haben in der uniklinik auf seltsame weise unsere küchenführung verloren
und nun hat die führung der klinik eine firma rein geholt die die kücheleitet
und hat auch küche mit gebracht hat
in der küche arbeitet auch schwerbehinderte aber alle stehen nun unter druck
wir bekommen keine infos von der leiteung laut mitarbeiter/in dürfen sie mit niemanden reden, und die führung beteiligt uns erst garnicht an gespräche
hat jemad von euch erfahrungen mit der so einer situation
wenn ich von wir rede ist der personalrat geneint

fremdvergabe

hackenberger, Monday, 17.10.2005, 13:43 (vor 6774 Tagen) @ m.menzel

Hallo,

also lt. BetrVG ist hier klare Mitbestimmung. Es dürfte gem BPersVG nicht anders sein.

Hier wären die Fragen zu klären:
- was macht der "alte Küchenchef>" Versetzung/Kündigung>>
- wurde die dann ggf. freie Stelle ausgeschrieben> Ist hierbei eine Prüfung erfolgt ob ein geeigneter Schwerbehinderter gegeben ist>
- Mitbestimmung bei der Einstellung
- Solte es sich hier um eine Fremdvergabe/Outsourcing handel, so unterliegt auch dieses der Mitbestimmung wie auch die Beschäftigung eines Freelancers.

Wenn durch eine Outsourcingmaßnahme Schwerbehinderte nicht mehr im Betrieb beschäftigt werden können, kann man eine solche Maßnahme sogar untersagen lassen. (Thema wurde im Forum schon behandelt)

Also anwaltliche Beratung einholen und dann gemeinsam handeln. Notfalls mit einstweiligen verfügungen. Prüft auch einmal mit dem Anwalt, ob ihr ggf. bis zur Klärung die Beschäftigung des exterene untersagen lassen könnt. So etwas ist bei Verletzung der Mitbestimmung durchaus möglich.

Ein "Maulkroberlass" ist ebenfalls nicht statthaft schon gar nicht mit wenn es um Gespräche zwischen AN und BR/PerR oder SchwbV geht.

Als erstes nun aber den Ag schriftlich auffordern mit dem PersR/SchwbV die Dinge zu bereden und die Mitbestimmungen zu beachten. Gleich mit Hinweis auf sonst kommende Folgemaßnahmen. Also den AG in Verzug setzen.

PS: Selbst wenn es später bei einer Fremdbesetzung dieses Ap bleibt, so hat auch dieser als Externer des BPersVG und die sonstigen Gesetze uws. zu beachten.

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