Speziell in Braille geschrieben Arbeitsmaterialien. Wer muss zahlen? (Umgang mit Arbeitgeber)
Hallo Forum,
folgende Situation:
Ein sehbehinderter Angestellter genötigt mehrere in Braille geschriebene Arbeitslektüre. Wer muss für die Kosten aufkommen. Der AG oder der Angestellte> Oder die BA>.....
Wäre nett wenn ich einen Hinweis bekomme, wo ich es nachlesen kann.
§81 SBG IX könnte ja passen. Aber ist der AG auch verpflichet hierfür aufzukommen>